Lenk und Ruhezeit bei 3,5t

    • ?( immer wieder höre ich davon, dass eine lückenlose Aufzeichnung über alle Fahrten geführt werden muß, wenn das Fahrzeug (hier 3,49t) unter anderem im gewerblichen Güterverkehr eingesetzt.
      Trotz intensiver Internetrecherche konnte ich nichts eindeutiges hierüber finden.

      Wer hilft mir mit Hinweisen auf entsprechende Paragrafen oder Verordnungen?
    • Es gibt keine. Wenn vermeintlich oberschlaue BAGler oder Polizisten sowas behaupten, haben sie schlichtweg keine Ahnung. Bei Privatfahrten oder Fahrten bzw. Fahrtanteilen im Ausland mit einem 3,5-Tonner muß man gar nichts aufzeichnen!
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Ich würde mal sagen EU Verordnung 561/2006 Artikel 16 zum Arbeitszeitplan usw.

      Selbstverständlich gilt das alles nur für gewerblichen Gütertransport mit einem Fahrzeug (und auch Fahrzeuge unter 3,5 to zGG sind in dieser Verordnung Fahrzeuge) und nicht für private Fahrten nur liegt das Problem schon darin zu erklären, daß man privat fährt. Die Exekutive handelt seit es in der menschlichen Gesellschaft Exekutive gibt nach Gutdünken und dem Bürger/Angestellten/Unternehmer bleibt nichts übrig als sich später zu beschweren, was selten wirklich was bringt.

      Als Fahrer im gewerblichen Güterverkehr muß man heute in der EU auf die Stunde genau Rechenschaft ablegen was man die letzten 28 Tage gemacht hat und wer das nicht kann riskiert Bußgelder in Höhe von mehreren Tausend Euro. Traurig ab wahr. Ein schwerer Diebstahl z.B. bringt höchstens 400 Euro Geldstrafe oder einem EU Beamten einen Zahn ausschlagen 6 Monate auf Bewährung ohne finanzielle Nachteile...
    • Original von ktl24
      @Kühltaxi,

      bist du schon mal in Frankreich mit deinem Sprinter auf Lenkzeit kontrolliert worden und hattest keine Aufzeichnungen dabei? Ich schon und kann dir auch sagen was es kostet...

      Nein, und sowas wäre mir auch ganz neu. Haben die da auch eine nationale Sonderregelung für über 2,8 bis 3,5 t und Tageskontrollblätter? Und auf welcher Gesetzesgrundlage? Oder bist du einfach nur der Willkür der Flics zum Opfer gefallen? Deutsche Kontrollorgane können bis 3,5 t jedenfalls nur für gewerbliche Fahrten in Deutschland Nachweise verlangen, weil es ein rein nationales Gesetz ist.
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)