immer wieder höre ich davon, dass eine lückenlose Aufzeichnung über alle Fahrten geführt werden muß, wenn das Fahrzeug (hier 3,49t) unter anderem im gewerblichen Güterverkehr eingesetzt.
Trotz intensiver Internetrecherche konnte ich nichts eindeutiges hierüber finden.
Wer hilft mir mit Hinweisen auf entsprechende Paragrafen oder Verordnungen?
Trotz intensiver Internetrecherche konnte ich nichts eindeutiges hierüber finden.
Wer hilft mir mit Hinweisen auf entsprechende Paragrafen oder Verordnungen?