Leergutpaletten rückholung kostenübernahme

    • Leergutpaletten rückholung kostenübernahme

      Guten tag =) , ich hab bereits bei google und auf der seite des HGB gesucht aber nichts
      gefunden. Unser Kunde verlangt von unserer firma das wir die leergut paletten
      (nicht eingesetzt ,€ paletten) nach auslieferung der ware kurze zeit später "kostenlos" X(
      zu ihm zurückführen.

      Wie ist die Rechtslage? im HGB habe ich leider den entsprechenden eintrag nciht gefunden,
      wenn es denn einen gibt, ich habe jedoch gehört das es da eine regelung für gibt.

      Wäre nett wenn ihr mir helfen könnt. :]

      danke im vorraus
    • Ladehilfsmittel oder Lademittel werden das sein, das braucht eine besondere Vereinbarung so wie
      auch der Europaletten Tausch muß vereinbart werden.

      Besonders zu erwähnen sind da Deckel, Holzrahmen sowie auch Kundenpaletten.

      Dieses gilt für Deutschland. Viele EU Länder sind schon ausgestiegen vom Europaletten tausch.

      Gruß Grani
    • RE: Leergutpaletten rückholung kostenübernahme

      Original von Thomas0602
      Guten tag =) , ich hab bereits bei google und auf der seite des HGB gesucht aber nichts
      gefunden. Unser Kunde verlangt von unserer firma das wir die leergut paletten
      (nicht eingesetzt ,€ paletten) nach auslieferung der ware kurze zeit später "kostenlos" X(
      zu ihm zurückführen.

      Wie ist die Rechtslage? im HGB habe ich leider den entsprechenden eintrag nciht gefunden,
      wenn es denn einen gibt, ich habe jedoch gehört das es da eine regelung für gibt.

      Wäre nett wenn ihr mir helfen könnt. :]

      danke im vorraus


      Grani hat prinzipiell recht. ABER:

      Wenn dies im Transportauftrag so vereinbart ist, müsst ihr die Paletten wohl zurückführen...

      Grundsätzlich gilt: bei Europaletten immer 5x lesen...einige grössere Spediteure haben ja dementsprechend Klauseln in Ihren Transportaufträgen hinterlegt, wieviel nach x Tagen pro nicht zurückgeführter Palette zu zahlen ist...

      Gruss.
      _______________________

      Duvenbeck Logistics
      The Culture Of Logistics
    • RE: Leergutpaletten rückholung kostenübernahme

      Original von sheppe

      Grani hat prinzipiell recht. ABER:

      Wenn dies im Transportauftrag so vereinbart ist, müsst ihr die Paletten wohl zurückführen...

      Grundsätzlich gilt: bei Europaletten immer 5x lesen...einige grössere Spediteure haben ja dementsprechend Klauseln in Ihren Transportaufträgen hinterlegt, wieviel nach x Tagen pro nicht zurückgeführter Palette zu zahlen ist...

      Gruss.

      und die Fracht gekürzt wird. :D :P
      Und wenn der Disponent 100 mal versichert das er sie mit dem eigenen Wagen irgend wann abholt. Immer schriftlich im Transportauftrag vereinbaren.

      Das ginge mal früher mündlich, als noch die Ladungen vergeben wurden und die
      Fuhrleute unter sich waren und Sofas im Zimmer standen.