Langzeit-Lieferantenerklärung

    • Langzeit-Lieferantenerklärung

      Hallo Experten! J


      Ich habe eine Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit
      Präferenzursprungseigenschaft nach der Verordnung (EG) Nr. 1207/2001
      vor
      mir liegen und weiß nicht weiter.


      TEXT:


      Der Unterzeichner erklärt, dass die nachstehend bezeichneten
      Waren, Steuerschaltschränke inkl. Kabelsatz die regelmäßig an XYZ
      geliefert werden, Ursprungserzeugnisse EU-AUSTRIA sind und den
      Ursprungsregeln für den Präferenzverkehr mit ______????????______ entsprechen.


      Könnt Ihr mir BITTE helfen??


      Das Unterstrichene haben wir eingesetzt aber was gehört bei
      den ???? hinein?


      Was ist damit gemeint?


      DANKE SCHON MAL!!
    • Nun, die Frage ist dahingehend recht schnell beantwortet...

      Es gibt gewisse Bedingungen, welche zu erfüllen sind, damit die verschiedenen Präferenzregeln der Abkommen zwischen der EU und Drittländern erfüllt werden, damit der zu versendeten Ware Ursprungseigenschaft der EU nachgewiesen werden kann. Diese Regelungen sollten eigentlich die Hersteller oder Zwischenhändler kennen, und nicht die Mitarbeiter der Speditionen!!!!! Jeder, der unwissentlich so etwas ausfüllt, sollte sich im klaren sein, was dies für Konsequenzen für jeden einzelnen hat!

      An die von dir gesetzten Fragezeichen gehört das Land eingetragen, in welche die Ware befördert werden soll, bzw. ob mit diesem Land die Präferenzregeln für die Ursprungsseigenschaft EU der Ware erfüllt wurden. Nähere Regelungen für diese Bestimmungen findest Du hier:

      wup.zoll.de/wup_online/index.php

      Bedingungen wären z. Bsp. dass zur Herstellung eines Endproduktes Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft EU nur zu einem gewissen Prozentsatz darin eingaerbeitet sein dürfen.

      Dass bei der Ver- oder Bearbeitung der Vormaterialien nicht nur eine Minimalbehnadlung stattgefunden hat. - Die Regelungen hierfür finden sich in den jeweiligen Protokollen der Präferenzabkommen.

      Eine evtl. Kumulierung

      Ein Positionswechsel in der KN der Vormaterialien zum gefertigten Endprodukt stattgefunden hat

      Dass Vormaterialien ohne Urpsprungseigenschaft EU Kosten lt. Kalkulation des Herstellers nur einen gewissen Prozentsatz des Ab-Werk-Preises des Endproduktes enthalten.

      Langzeitlieferantenerklärungen, sowie Kalkulationen müssen unbedingt bei der Abgangszollstelle zur Abfertigung vorgelegt werden! Die Kalkulationen werden von den Zollbehörden grundsätzlich einbehalten und stichprobenweise von dessen Prüfungsdienst ggf. vor Ort beim Herstellerbetrieb überprüft.

      Hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen. Warenursprung- und Präferenzrecht ist leider ein etwas komplizierter Themenkomplex, für den man doch einiges an Zeit investieren muss, bis man da wirklich mal durchblickt^^
      Lieber erst um 18 Uhr zuhause, als um zwei im Krankenhaus.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Nettiman ()