Lagergeld am Wochenende

    • Lagergeld am Wochenende

      Hi zusammen,

      wir importieren regelmäßige Stückgut-Seefrachtsendungen über Hamburg und die dortigen Schuppen wie Conline oder PCH berechnen und für die eingelagerten Sendungen Lagergeld für Samstag und Sonntag und meine Frage ist, ob das überhaupt rechtens ist.

      Unserer Auffasung nach dürften die das eig. nicht. Ich kann zwar verstehen, dass die Sendung an diesen Tagen dort eingelagert ist und prinzipiell auch eine Berechtigung besteht, die entsprechende Lagermiete an die einzelnen Kunden weiterzurechnen. Nun ist es aber so, dass die Schuppen an diesen Tagen geschlossen haben und wir somit keine Möglichkeit haben, das die Sendungen abzuholen. Daher dürften die unserer Aufassung nach kein Lagergeld für diese Tage verlangen, denn es ist deren eigene Entscheidung am Wochenende nicht zu arbeiten. Das mag vielleicht hart klingen, aber andererseits zwingt sie ja auch niemand für diese Tage Lagergeld zu verlangen.

      Kennt sich da jemand mit der Rechtslage aus?

      Vielen Dank.

      Grüße

      Tobi
    • Thor87 schrieb:


      denn es ist deren eigene Entscheidung am Wochenende nicht zu arbeiten.

      § 1 Zweck des Gesetzes

      Zweck des Gesetzes ist es,
      1.die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland und in der ausschließlichen Wirtschaftszone bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern sowie
      2.den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen.



      Das wäre jetzt mal gleich §1 des Arbeitsgesetzes. Es ist eben nicht deren Entscheidung. :)
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Du wirst hier keine Rechtberatung erhalten, aber...

      Warum sollten die denn nicht das Lagergeld für Sa und So verlangen? Deine Ware steht ja auch dort. Und es steht Dir ja frei diese dort am Freitag abzuholen.

      Ich finde diese Frage schon recht seltsam.

      Das Lagergeld hat doch nichts mit den Ö-zeiten des Lagers zu tun, sondern mit der Lagerfläche die Du benötigst.
      Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten
      (Albert Einstein)
    • Die Frage ist interessant.. hab ich so auch noch nie darüber nachgedacht. Ich hatte mit meinem Lagerkunden früher immer Monatspreise vereinbart. Damit stellte sich die Frage gar nicht.

      Anderseits: Der Lagerschuppen verursacht ja auch am Wochenende Fixkosten wie Miete, Grundsteuer, Bewachung, ggf Heizung etc. Die müssen ja auch bezahlt werden.
      Umschlag wird üblicherweise separat abgerechnet. Somit spielt es keine Rolle ob am Samstag und Sonntag gearbeitet wird oder nicht. Du zahlst ja an den Tagen nur dafür, dass Deine Ware sicher und trocken untergestellt ist
    • Schon wieder so ein Forentroll, der meint, alle Leistungen für lau erhalten zu können.
      Aber wehe, wenn am Sa. und/oder So. ein Schaden an der Ware in Obhut des Lagerhalters auftreten sollte......

      Willst du konkret deinen jetzigen Lagerhalter deswegen verklagen? Die Frage nach der Rechtslage lässt diese Vermutung zu. Absurd!
      Hast du eine zusätzliche Lagerversicherung abgeschlossen? Dann frage die mal, ob die für Sa. und So. einen Beitragsnachlass gewährt.

      Such dir einfach einen anderen Lagerhalter, der deine Vorstellungen erfüllen will. Alternative Lösung: baue dir dein eigenes Lager mit 24/7/365 Zugriff.
    • Also erstmal danke für die vielen Antworten.


      @ Excelfan
      Einen Lagervertrag gibt es so nicht. Das Lager fungiert als Partner des NVOCCs, z.B. SACO oder Weiss Ocean, die sich um den Seetransport kümmern. Das Lager kümmert sich dann darum, dass der Import-Container am Kai abgeholt, auf Lager gezogen und entladen wird. Wir haben prinzipiell gar kein Vertragsverhältnis mit diesem Lager, daher wären anfallende Lagergelder eigentlich an deren Partner abzurechnen und diese rechnen das dann an uns weiter. Da diese Lager in Hamburg-Hafen aber ein wenig eigen sind, wälzen die das auf die Empfänger ab. Wenn wir dort etwas abholen wollen, müssen wir denen einen Hafenschein (hier: A18 – verpflichtungsschein) zukommen lassen, mit dem wir uns verpflichten über eventuell anfallende Lagergelder aufzukommen. Diese werden dann nach deren Haustarif berechnet. Man kommt da also nicht drum herum. Generell haben wir damit ja auch kein Problem, da sie ja eine Leistung erbringen und letztlich ist uns auch egal, von wem diese berechnet wird.



      @ colonia40

      Das Problem ist, dass die meisten Schuppen keine Aussage darüber treffen, wann eine Sendung abholbereit sein wird, bevor diese faktisch fertig ist. Jeder normale Mensch hat einen Plan, was er welchen Container zieht, wie lange die Entladung maximal dauert und wie lange die zum Einbuchen und Bereitstellen der Waren brauchen. Die machen das jeden Tag. Trotzdem geben die keine Infos raus. Du wirst also am Freitag vor vollendete Tatsachen gestellt. Das am selben Tag abzuholen ist quasi unmöglich und das wissen diese Schuppen ganz genau. Hinzu kommt, dass die meisten Sendungen in Hamburg noch verzollt werden müssen, was in diesem Fall auch erst geht, wenn die Sendung bereit steht und die Verzollung dauert auch gerne mal 3-5 Tage, je nachdem wie viel da gerade los ist. Alternativ dazu können wir ein T1 erstellen und im Inland verzollen, was aber mit Mehrkosten verbunden ist, die noch höher sind, als die Lagerkosten und das muss auch erstmal jemand bezahlen.


      @ thommygera

      Da gebe ich dir prinzipiell natürlich Recht. Ich möchte am Wochenende auch nicht arbeiten. Aber das kann man sich halt in manchen Branchen nicht aussuchen. Wenn du als Koch in einem Restaurant arbeitest, gehören Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen zur Tagesordnung. Ähnlich ist das im Hamburger Hafen. Die Schiffe sind Größtenteils wochenlang auf See unterwegs kommen halt rein, wie sie rein kommen. Die können auch nicht mal ein Wochenende stehen bleiben, weil der Hafen einfach die Türen schließt. Und um so etwas zu bewerkstelligen gibt es Schichtarbeiten, somit haben die Mitarbeiter also nicht einmal einen wirklichen Nachteil, da sie für den Arbeit am Wochenende ja einen Ausgleich bekommen indem sie an einem Wochentag dafür frei haben. Alleine die Tatsache, dass die Schuppen, die sich um den Stückgutbereich kümmern, da eine Ausnahme machen, kann man meiner Meinung nach schon in Frage stellen. Sie haben also durchaus die Möglichkeit auch am Wochenende zu öffnen, ohne dabei gegen irgendein Gesetz zu verstoßen.

      @ Franz_Meersdonk

      Wir haben ja kein Problem diese Kosten für das Wochenende zu bezahlen. Wir haben ein Problem damit, dass sie uns keine Möglichkeit geben, diese Kosten zu vermeiden. Und das unter Berücksichtigung der oben erwähnten Umstände, empfinde ich persönlich als Frechheit und als Abzocke. Dann sollen sie halt die Kosten, die am Wochenende anfallen auf die Werktage umrechnen.


      @ LKW Alter

      Der Unterschied bei der Wohnungsmiete ist aber, dass du die pro Monat zahlst und nicht pro Tag und da auch gewisse Kündigungsfristen einhalten musst. Deswegen kann man das so leider nicht ganz rechnen.
    • Thor87 schrieb:

      Sie haben also durchaus die Möglichkeit auch am Wochenende zu öffnen, ohne dabei gegen irgendein Gesetz zu verstoßen.
      Nein, genau das haben Sie nicht.

      Das Gesetz regelt ganz klar wer/oder was am Wochenende Arbeiten darf. Ein Schuppen in HH oder sonstwo fällt nicht in diese Kategorie. Wenn ein Unternehmen an Sonn und Feiertagen arbeiten will, muss sie das begründen und beantragen. Und ich denke mal das keine Behörde dem Schuppen eine Genehmigung erteilt, weil Du deine Ware am Sonntag Mittag abholen willst.
      Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten
      (Albert Einstein)
    • Hallo,
      interessantes Thema, interessant vor allem wieviel Zeit und Gedanken der TE darauf verwendet, diese skurile Frage zu klären.

      Thor87 schrieb:

      Wir haben prinzipiell gar kein Vertragsverhältnis mit diesem Lager,

      Mit dem Ausstellen des Verpflichtungsschein A18 durch euch oder einen von euch Beauftragten wird ein Vertragsverhältnis begründet, welches die Übernahme der ev. anfallenden Lagergelder beinhaltet.

      Thor87 schrieb:

      Jeder normale Mensch hat einen Plan, was er welchen Container zieht, wie lange die Entladung maximal dauert und wie lange die zum Einbuchen und Bereitstellen der Waren brauchen. Die machen das jeden Tag. Trotzdem geben die keine Infos raus.
      Fast alle NVOCC bzw. Schuppen/Container Packing Stations haben ein Online-Tool, wo pro Container das geplante Entladedatum und dann die effektive Verfügbarkeit zur Abholung abgeprüft werden kann. Bei den kleineren, die das nicht haben, muss man halt zum Telefon greifen und einen persönlichen Kontakt herstellen, um Infos zu erhalten.

      Die Zollabfertigung ist dann wieder ein ganz anderes Thema, auf das Schuppen / Container Packing station keinen Einfluss haben, da es in Regie des Importeurs geschieht. Ich will hier nicht tiefer in die Materie einsteigen, aber auch hier gibt es Stellschrauben, damit Zollabfertigung und Freistellung zur Abholung einigermassen synchron laufen und die Sendung nicht "ins Lagergeld läuft".
      Dazu muss man aber tief in die Zoll- und Handlingsprozesse im Hafen einsteigen, um die unterschiedlichen Prozesse und Beteiligten zu synchronisieren.
      Wer aber regelmässig selbst importiert und die Übernahme ab Hafenlager selbst disponiert bzw. als Inlandsspediteur dies macht, dem bleibt nichts anderes übrig, um die Sache in den Griff bekommen.

      In einem Forum rumzumeckern und eine interessante, aber letztlich sinnfreie Grundsatzdiskussion zu führen ist wesentlich einfacher.
      Empfehlung: Hausaufgaben machen!
    • Stahltrucker schrieb:

      lade/Entladezeit Standard sind für nen 40 Ft Container 2 Stunden und für nen 20er 1 Stunde alles andere sind Mehrkosten, welche berechnet werden.

      Suche Dir einfach ein Unternehmen welches den Container auf Terminwunsch zu Dir ins Hinterland bringt und lagere selber ein
      Es geht um Deconsolidierung / Entladen von LCL (Sammelgut-) Container im Hafen. Völlig anderes Szenario wie FCL