Hi zusammen,
wir importieren regelmäßige Stückgut-Seefrachtsendungen über Hamburg und die dortigen Schuppen wie Conline oder PCH berechnen und für die eingelagerten Sendungen Lagergeld für Samstag und Sonntag und meine Frage ist, ob das überhaupt rechtens ist.
Unserer Auffasung nach dürften die das eig. nicht. Ich kann zwar verstehen, dass die Sendung an diesen Tagen dort eingelagert ist und prinzipiell auch eine Berechtigung besteht, die entsprechende Lagermiete an die einzelnen Kunden weiterzurechnen. Nun ist es aber so, dass die Schuppen an diesen Tagen geschlossen haben und wir somit keine Möglichkeit haben, das die Sendungen abzuholen. Daher dürften die unserer Aufassung nach kein Lagergeld für diese Tage verlangen, denn es ist deren eigene Entscheidung am Wochenende nicht zu arbeiten. Das mag vielleicht hart klingen, aber andererseits zwingt sie ja auch niemand für diese Tage Lagergeld zu verlangen.
Kennt sich da jemand mit der Rechtslage aus?
Vielen Dank.
Grüße
Tobi
wir importieren regelmäßige Stückgut-Seefrachtsendungen über Hamburg und die dortigen Schuppen wie Conline oder PCH berechnen und für die eingelagerten Sendungen Lagergeld für Samstag und Sonntag und meine Frage ist, ob das überhaupt rechtens ist.
Unserer Auffasung nach dürften die das eig. nicht. Ich kann zwar verstehen, dass die Sendung an diesen Tagen dort eingelagert ist und prinzipiell auch eine Berechtigung besteht, die entsprechende Lagermiete an die einzelnen Kunden weiterzurechnen. Nun ist es aber so, dass die Schuppen an diesen Tagen geschlossen haben und wir somit keine Möglichkeit haben, das die Sendungen abzuholen. Daher dürften die unserer Aufassung nach kein Lagergeld für diese Tage verlangen, denn es ist deren eigene Entscheidung am Wochenende nicht zu arbeiten. Das mag vielleicht hart klingen, aber andererseits zwingt sie ja auch niemand für diese Tage Lagergeld zu verlangen.
Kennt sich da jemand mit der Rechtslage aus?
Vielen Dank.
Grüße
Tobi