Lagergeld am Wochenende

    • Stahltrucker schrieb:

      ok,ok

      aber damit hat er zumindest mal einen Wert, wenn er sich die Ware heimholt


      da man ja nicht weiss, um was es geht, bei dem Gut im Container, sollte er sich aber mal anguggen, wie es aussieht, wenn einer seiner Container zum entladen geöffnet wird.
      Glaub mir, ist 'ne andere Welt Der Sammelgut-LKW von Hannover nach Dresden fährt ja auch nicht auf Wunsch vorher beim Endempfänger iin Bautzen vorbei, damit der sich seine 500 kg Palette raussuchen kann, die sicher ganz vorne drin geladen ist :D
      Und da der TE laut Profil Spediteur mit "Global" in Namen ist, wird er hoffentlich wissen / durchrechnen können, ab wieviel Tonnen bzw.cbm ein nicht ganz voller FCL günstiger ist wie LCL Verladung.
    • hurgler0815 schrieb:

      Schon wieder so ein Forentroll, der meint, alle Leistungen für lau erhalten zu können.
      Aber wehe, wenn am Sa. und/oder So. ein Schaden an der Ware in Obhut des Lagerhalters auftreten sollte......

      Willst du konkret deinen jetzigen Lagerhalter deswegen verklagen? Die Frage nach der Rechtslage lässt diese Vermutung zu. Absurd!
      Hast du eine zusätzliche Lagerversicherung abgeschlossen? Dann frage die mal, ob die für Sa. und So. einen Beitragsnachlass gewährt.

      Such dir einfach einen anderen Lagerhalter, der deine Vorstellungen erfüllen will. Alternative Lösung: baue dir dein eigenes Lager mit 24/7/365 Zugriff.
      Warum gleich so bissig Uto? Ist eine sinnbefreite Diskussion, aber Trolle sehen hier anders aus. Der TE bekommt immerhin komplette Sätze in deutscher Sprache hin. Es beschäftigt ihn und er bekommt gerade die zu erwartenden Antworten. Alles gut. Er wird auch weiterhin für den Sonntag zahlen. ^^
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • colonia40 schrieb:

      Nein, genau das haben Sie nicht.

      Das Gesetz regelt ganz klar wer/oder was am Wochenende Arbeiten darf. Ein Schuppen in HH oder sonstwo fällt nicht in diese Kategorie

      Aber die Containerbrücken arbeiten auch am Sonntag. Die Schiffe warten ja nicht bis Montag früh.
      Von daher wäre es schon mal interessant, warum man Sonntags zwar Container löschen aber nicht leeren kann / darf / soll / will
    • also, ich denke das hier könnte ein Grund sein:


      Nach § 13 Abs. 5 ArbZG hat die Arbeitsschutzbehörde die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen zu bewilligen,
      - wenn in dem Betrieb bzw. Betriebsbereich die gesetzlich zulässigen wöchentlichen Betriebszeiten von 144 Stunden weitgehend ausnutzt werden,
      - Konkurrenzbetriebe im Ausland längere Betriebszeiten haben,
      - dadurch die Konkurrenzfähigkeit des antragstellenden Betriebes beeinträchtigt wird
      - und diese Beeinträchtigung unzumutbar ist und zu einer Gefährdung des gesamten Betriebes führen kann,
      - durch die Genehmigung von Sonn- und Feiertagsarbeit die Beschäftigung gesichert werden kann oder sogar neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
      Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten
      (Albert Einstein)
    • thommygera schrieb:

      hurgler0815 schrieb:

      .........
      Warum gleich so bissig Uto? Ist eine sinnbefreite Diskussion, aber Trolle sehen hier anders aus. Der TE bekommt immerhin komplette Sätze in deutscher Sprache hin. Es beschäftigt ihn und er bekommt gerade die zu erwartenden Antworten. Alles gut. Er wird auch weiterhin für den Sonntag zahlen. ^^
      Anbei die Lagerbedingungen EUROGATE...siehe Seite 12, Abs. 7.3.3.

      Mich regt es auf, wenn ständig irgendwelche Leute versuchen, das Rad der Logistik sinnbefreit zu hinterfragen oder neu zu erfinden (Stichworte: Frachtenbörsen, digitale Spedition).
      Als Importeur bin ich Geschäftsmann und kenne meine Kosten (sollte kennen) sowie meine Märkte.
      Als Logistiker bin ich Geschäftsmann und soll immer der ausgebeutete Depp sein, dessen Kosten ständig von anderen hinterfragt und mangels Wissen meist nicht beurteilt werden können. Ich schreibe dem Importeur auch nicht vor, zu welchem maximalen Preis er seine Ware verkaufen soll.

      Die Logistikbranche befindet sich im Wandel (wie andere Branchen auch). Zu den Personalengpässen und sonstigen Kostentreibern trägt auch der Online-Versandhandel massiv bei. Importeure hoffen meist auf den schnellen Gewinn durch den Einkauf. Logistikkosten waren bisher kalkulierbar; durch viele Zuschläge und Preissteigerungen werden sie zukünftig deutlich teurer.

      Interessanter Ansatz, dass man den Lagerhalter nur dann entlohnt, wenn der Schuppen/das Lager geöffnet ist. Heißt in Konsequenz, dass der Lagerhalter für die Zeiten der Lagerschließung (wochentags und Wochenende, Feiertag, Betriebsurlaub) generell kein Lagergeld erhalten soll - dafür aber das komplette Risiko für die eingelagerte Ware tragen muss. Die Hallenkosten sowie Personalkosten etc. muss er ja sowieso zahlen - sein Problem.

      Beispiel:
      Kunde bestellt beim Importeur jede Woche eine bestimmte Menge Ware.
      Aktuell haben wir 'Krise', d.h. Kunde bestellt nur noch alle 2 Wochen dieselbe Menge Ware. Kann der Kunde dann seine Lagerkosten für 1 zusätzliche Woche dem Importeur in Rechnung stellen?
      Dateien
    • hurgler0815 schrieb:

      Mich regt es auf, wenn ständig irgendwelche Leute versuchen, das Rad der Logistik sinnbefreit zu hinterfragen oder neu zu erfinden (Stichworte: Frachtenbörsen, digitale Spedition).
      Na, Hurgler, so sehr ich Deine sonstigen Beiträge schätze, damit bringst Du mich zum Staunen!

      Wenn man Dinge - das gilt nicht nur für die Logistik - nicht hinterfragen würde, bliebe immer alles beim alten.
      Und das kann es nicht sein.
      Oder macht hier noch jemand Transporte mit Pferdewagen?


      hurgler0815 schrieb:

      Interessanter Ansatz, dass man den Lagerhalter nur dann entlohnt, wenn der Schuppen/das Lager geöffnet ist. Heißt in Konsequenz, dass der Lagerhalter für die Zeiten der Lagerschließung (wochentags und Wochenende, Feiertag, Betriebsurlaub) generell kein Lagergeld erhalten soll [...]
      Das stimmt ja nicht und darum geht es, scheint mir, auch nicht.
      Der ganze Hafen arbeitet rund um die Uhr, niemanden würde es einfallen, ein Schiff nicht zu entladen, weil Wochenende ist.
      Aber das Lager, das macht am Wochenende zu.
      Riecht leicht faul.
      Und sag bitte nicht, dass das Lager möglicherweise auch Betriebsferien macht und man dann 3 Wochen auf sein Zeug warten - und bezahlen - muss. Das kann nicht sein, oder?

      Apropos Eurogate: war da nicht mal was mit einem Kartellverfahren wegen Preisabsprachen oder verbotener Verhaltensweisen?
      Ach ja - guckst Du hier: Kartellverfahren gegen Anbieter von Containertransporten im Bereich der deutschen Seehäfen

      Aber bloß nicht nachfragen, das könnte ja den Betriebsfrieden stören ...

      :D

      Gruß
      der Excelfan
      ----------------------------------------
      www.online-fuhrparkverwaltung.de
    • Hallo
      jetzt werden aber Äpfel und Birnen munter durcheinander geworfen.
      Es geht bei der Fragestellung im Handling und Abnahme von in Sammelcontainern beförderten Stückgüter ab den Container-Packing Stations, wo die Container entladen werden.
      Das sind Sammelgut-Umschlagterminals für Seefracht-Stückgüter, die sich im Stadtgebiets Hamburgs, einige paar an Peripherie Hamburgs schon in Niedersachsen, aber immer räumlich getrennt von den Seehafen- Containerterminals, in denen die Container von den Schiffen gelöscht werden.
      Die LCL / Sammelcontainer werden von den Hafen-Terminals zu den Container Packing Stations getruckt.
      Dass die Container Umschlagsterminal für die Schiffe 365/7 arbeiten ist klar, aber für den Sachverhalt absolut nicht relevant. Genauso wenig ein Tarif von Eurogate für das Handling der Komplettcontainer im Hafenterminal.Der Link zum Bundeskartellamt hat nichts mit Eurogate oder anderen Seehafen-Containerterminals zu tun, auch nicht mit den Container Packing Stations, sondern mit den Containertruckern, ein anderes Glied in der Prozesskette.
      Hier versuchen "Landratten", die Seefracht und Seehäfen eher aus weiter Ferne und Theorie wie aus der Praxis kennen, das leere Fass immer weiter zu leeren.

      Der TE argumentiert u.a., dass er durch das Nichtarbeiten der Container Packing Stations am Samstag und Sonntag daran gehindert wird, die Import-Sendungen auch am Wochenende zu übernehmen.
      Das ist doch eigentlich eine Steilvorlage für Praktiker aus dem Landverkehr: Welcher Stückgutspediteur fährt Nahverkehrstouren am Samstag und Sonntag und übernimmt die Sendungen dann an den CPS, welcher Frachtführer im Teilladungsverkehr macht das? Ach ja, Sonntags-Fahrverbot, kleiner Aspekt am Rande.....
      Na ja, bis knapp 1,2 to könnte man ja Samstag oder Sonntag einen Polen-Sprinter zur Abholung disponieren, die freuen sich wenn sie auch am WE beschäftigt sind.
      :thumbsup:
      Ihr werdet sicherlich dem Thema noch einige interessante Aspekte abringen.
      Habe fertig!!!
    • Excelfan schrieb:

      hurgler0815 schrieb:

      Mich regt es auf, wenn ständig irgendwelche Leute versuchen, das Rad der Logistik sinnbefreit zu hinterfragen oder neu zu erfinden (Stichworte: Frachtenbörsen, digitale Spedition).
      Na, Hurgler, so sehr ich Deine sonstigen Beiträge schätze, damit bringst Du mich zum Staunen!
      Wenn man Dinge - das gilt nicht nur für die Logistik - nicht hinterfragen würde, bliebe immer alles beim alten.
      Und das kann es nicht sein.
      Entschuldigung,

      ich habe mich vielleicht zu allgemein ausgedrückt. Mir gehen vor allem die Start-Ups der 'Digital Natives' auf den Zeiger, die meinen, ohne oder mit wenig Fachkenntnis anhand von Algorythmen das Rad neu erfinden zu müssen. Finden dafür dankbare Abnehmer vor allem bei Großverladern. Ist aber hier nicht das Thema.

      Betriebsferien sind ein Problem - aber diese werden meist mit langem Vorlauf angekündigt. Kann sich keiner der großen Umschlagsbetriebe in diesem Business leisten.

      @Ahnungslos 3.0


      perfekt erklärt :thumbup:
      Den Eurogate Tarif habe ich nur wegen der ausdrücklichen Beschreibung der Berechnung von Lagergeld pro Tag eingestellt (Seite 12, Abs. 7.3.3.). Welche Beträge die abrechnen, ist hier ebenfalls nicht das Thema.
    • @ Hurgler:
      Danke für Deine Richtigstellung, nun sieht die Sache schon ganz anders aus!
      Das mit den "Start-Ups der 'Digital Natives', die meinen, ohne oder mit wenig Fachkenntnis anhand von Algorythmen das Rad neu erfinden zu müssen" kann ich gut verstehen und wir sind da auf einer Wellenlänge.

      @ Ahnunglos:
      Ich finde, das Sonntagsfahrverbot ist eigentlich das schlagende Argument für die Schließung der Lager am Wochenende und damit auch für die Gebührenberechnung über's Wochenende.

      Gruß
      der Excelfan
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