Ladungssicherungsmittel

    • Da bin ich anderer Meinung: EN 12642 ob L oder XL ist eine Norm, die dazu da ist, Fuhrunternehmern und Fahrzeugherstellern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Mehr nicht. Die richtige Ladungssicherung ist für jede Ladungsart einzeln zu überprüfen. Das hat mit dem Prüfverfahren wenig bis gar nichts zu tun. Für Einzelheiten bitte auf klsk.de gehen, dort auf Fachausschüsse und den ersten Bericht "Code XL als Alleskönner" lesen.
    • stahltrucker schrieb:

      Ansonsten muss sich der Kontrolleur, eagl ob POL oder BAG oder auch der Verlader an die LASI-Zertifikate halten. Dies müssen aber komplett eingehalten sein. Dazu zählt auch die jährl. Verlängerung des LASI-Zertifikates.


      Unser Bahnbrücken haben hinten an den den Türen das Zerti unter Folie angeklebt . Als auf ner TU Versammlung von mir mal angesprochen wurde das das Zerti verlängert werden muß , kam Blödsinn , muß nicht und wissen sie wieviel WB wir haben , Punkt fertig . Das Zertifikat bezieht sich auf die gesammten WB , will sagen was da hinten an den Türen dran ist hat keine Fahrgestell Nr. und das ist auch so in Ortnung weil die WB alle baugleich sind . Gut mir doch egal , was die Itaken da verladen ist verplobt , was ich nicht weiß .... , zZ fahren wir viel ausgeladen 2 Pal. hoch , von Seitenbrettern steht nix im Zerti , was wir verladen pass ich auf das da kein Harakiri betrieben wird und son paar doof Kaffeemaschinen und Waffen fallen so schnell nicht durch die Plane . Sollte uns einer stillsetzten und die Ladung ist aus I , mir egal , ich nicht geladen und wir hatten noch nie Probs. Bei Palettenware siehe oben , Ikea macht zu , das Zeugs hab ich noch nie gesehen . Gut ist halb Seiden aber ich denk ich komm da raus und wenn der Transport stillgesetzt wird soll sich der AG drumm kümmern der alles besser weiß .
      Aber was ist mit meinem S-Gut , da krieg ich viel Koffer aber auch Plane mit Bordwand und auch Trautliner . Von den Dingern hab ich gar nix und ich weiß auch nix , nicht weil ich nicht will ich weiß wirklich nicht . Was wenn und wenn es es wegen ADR mich einer anhält sagt mach mal auf da steht alles doppelt und der sagt zu mir zeig mal das Zertifikat , dann ich ich erst mal pause bis um 8 und der Transport schon mal 350 Kröten Sonderfahrten hinten dran und dann will der immer noch das Zerti und das liegt beim Vermieter in Norddeutschland , ich glaube das wird lustig .
    • Wechselbrücken haben mit Code L/XL gar nix zu tun, die fallen unter die DIN EN 283 und DIN EN 284. Dafür müssen die jährlich UVV geprüft werden.

      @Trailerman: Die Code XL und Code L Aufbauten sind schon sinnvoll, da diese allein die Mindestbelastbarkeiten für die Stirn-, Seiten- und Heckwände vorgeben. Das Problem sind wie schon erkannt die beiden unterschiedlichen Testverfahren, da ist Nachholbedarf vorhanden. Die ganze Verwirrung mit der Ladungssicherung ohne weitere Hilfsmittel bei bestimmten Ladegütern und Zertifizierungen für alles mögliche kommt von den Herstellern als Marketingstrategie und nicht aus der Norm heraus. Und genau das ist auch, was der KLSK mit kritisiert, dass durch das Marketingsgeschwafel Mythen in Umlauf kommen welche die Realität und die technischen Gegebenheiten stumpf überschatten.
      Es ist schon ein derber Unterschied wenn eine Stirnwand maximal 5000daN hält (Code L) oder 50% der Nutzlast (bei 25t Nutzlast 12500daN) halten muss. Das stellt für formschlüssige Verfahren natürlich eine enorme Erleichterung dar.