Ladungssicherungsmittel

    • Das kannst du in dem Fall nicht direkt definieren.
      Zu meiner Zeit in der Verladung bei DHL war vorab auch nicht erkennbar, wieviel verladen wurde.
      Wir hatten auch teilweise 50-80Pal drauf. Für uns war wichtig, dass verplombt werden konnte.
      Wobei wir auch viel auf Kofferaufbauten verladen haben. 8)
      Ich weiß nicht, verplombt ihr eure Fahrzeuge?
    • Ich weiß nicht, verplombt ihr eure Fahrzeuge?


      Nö.. Wir vertrauen unseren Spediteuren :D :D ;)

      Mir gehts nicht um die Ladungssicherung... Wenn er nicht genügend dabei hat, hab ich eh Stress und darf mir was überlegen (da ist der Warenausgang ja dann überfordert :cursing: )

      Ich will wissen: Kann ich ein Spediteur in Haftung nehmen, wenn ich Sondertransporte organisieren muss, weil er nicht genügend Ladungssicherungsmittel dabei hat, die Ware aber raus muss und im Auftrag lediglich steht "Ladungssicherungsmittel sind ausreichend mitzuführen" und er vor der Verladung nicht weiß, wie viele Paletten er laden muss?!
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!
    • KoNi schrieb:

      Ich weiß nicht, verplombt ihr eure Fahrzeuge?


      Nö.. Wir vertrauen unseren Spediteuren :D :D ;)

      Mir gehts nicht um die Ladungssicherung... Wenn er nicht genügend dabei hat, hab ich eh Stress und darf mir was überlegen (da ist der Warenausgang ja dann überfordert :cursing: )

      Ich will wissen: Kann ich ein Spediteur in Haftung nehmen, wenn ich Sondertransporte organisieren muss, weil er nicht genügend Ladungssicherungsmittel dabei hat, die Ware aber raus muss und im Auftrag lediglich steht "Ladungssicherungsmittel sind ausreichend mitzuführen" und er vor der Verladung nicht weiß, wie viele Paletten er laden muss?!

      Ich mein auf Dauer ist es halt blöd für den Spediteur, ich kann euch verstehen, aber ihr müsst auch den Spediteur/Frachtführer verstehen.. irgendwann hat er kein Bock mehr auf die Sch..... und lässt euch hängen (würd ich so machen..) ausser ihr bezahlt dick!

      Was ihr halt noch machen könnt, ist das Ladungssicherungssortiement vor Ort zu verkaufen (NICHT LACHEN, machen viele große Firmen).. wenn der durchführende Frächter nichts hat, muss er es eben kaufen (macht er zu 90% eh)

      Kunden die ich kenne, die sowas betreiben: Voestalpine, Böhler und noch eine Stahlbude, welche ich aber nicht nennen möchte weil es mein Hauptkunde ist :o


      LG
    • Ich mein auf Dauer ist es halt blöd für den Spediteur, ich kann euch verstehen,


      Ich wills ja nicht. Ich kanns auch definieren, was maximal benötigt wird (3 Spannbretter, 20 Gurte)...Keine Ahnung, warum das der Warenausgang nicht kann (außer Abschieben der Verantwortung). Nur stehts momentan 2 zu 1 und deshalb such ich Argumente für eine klare Definition, was mindestens dabei sein muss.

      Hauptpunkt wäre eben: Ich kann den Spediteur nicht in Haftung nehmen, da die Anforderung nicht klar definiert ist und die Firma bleibt so auf den Kosten für zusätzliche Transporte sitzen. Jetzt wollt ich mal hören, ob das so ist oder ob ich dem Spediteur wirklich an den Karren fahren und ihm die Zusatzkosten für Transporte in Rechnung stellen kann.

      Gurte vor Ort bereit halten wurde ebenfalls abgeschmettert, Zitat "Man muss konsequent sein, sonst spricht sich das rum, dann kommen die immer mit zu wenig"... Warenausgang/Eingang provozieren lieber, dass die Ware nicht beim Kunden ist zw. 10 Sprinter fahren anstatt sich 10 Gurte anzuschaffen. Krankhafte Disskussion :cursing:

      Ich hoff ja immer noch auf Chef :D
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!
    • KNV?

      So lange du ausreichend nicht definierst (Anzahl) würde ich als dein Spediteur keine Kosten für anschließende Sonderfahrten zahlen.

      Wenn du allerdings in deinen Speditionsvertrag mit deinem Spediteur verankerst, das 14 Gurte + 2 Spannstangen benötigt werden und der Frächter keine hat, solltest du welche auf Vorrat im Lager haben und diese verkaufen oder ihm ausleihen (und komplett die Fracht bezahlst, wenn die LASI Mittel wieder retourniert wurden).
      Ist doch auch in deinem Interesse, dass die Ware vollzählig & pünktlich ankommt.
    • Ich würde da noch weiter gehen. Als Berufskraftfahrer Fachrichtung Güterverkehr würde ich mir vom Verlader erst mal bestätigen lassen, dass seine Ladeeinheiten den Kriterien von VDI 3986 als solche zertifiziert sind. Nur dann kann ich sachgerecht niederzurren oder Buchtlasching ansetzen. Dann würde ich mir vom Absender bestätigen lassen, dass seine Verladung den Kriterien von § 412/413/414 entspricht, insbesondere, dass er nach § 414 zu haften gedenkt. Und dann würde ich anfangen, darüber nachzudenken, was der Verlader in Sachen Sicherungsmittel als "ausreichend" ansieht. Erfahrungsgemäß - meine erste Lasi-Ausbildung hatte ich 1983 an der Technischen Akademie Esslingen - sind Verlader so was von dreist und unverschämt, dass im Grunde nur bein Anruf beim BAG hilft: prüfen, Verladung stilllegen, fertig. Klappt hier in NRW bei der Stahlmafia schon vorzüglich.