Ladungssicherung

    • Ladungssicherung

      Hallo,
      ich bin neu hier und habe mal eine Frage. Habe eine Umschulung zu Speditionskaufmann gemacht und arbeite in einem Lager zur Zeit.
      Neulich kam ein Romene und wollte bei uns laden. Er hatte bereits schon Ladung aufgenommen und sollte bei uns zuladen.
      Er hatte nicht ein Seitenbrett, er hat es versucht mit Spanngurten auszugleichen. Um seinen Aufleger hat er auch einmal rum einen Spanngurt gespannt aber trotzdem drückte seine Ladung soweit raus das er in seinem Spiegel den Verkehr nicht mehr hintersich sehen konnte. Ich habe Ihm gesagt das ich Ihn so nicht belade.
      Meine Frage: Als verlader bin ich doch mitschuld wenn etwas pasiert? Trage ich auch eine mitschuld wenn er sich für den hinteren Teil Seitenbretter besorgt ich Ihn dan belade und es durch die erste beladung einen Unfall ergibt? Oder muss mich rein rechtlich das nicht interesieren? Wie ist da die Grundlage?
      Wäre für antworten sehr dankbar.
      Gruß fredondo
    • fredondo schrieb:

      Das wäre ja mal interessant zu wissen ob man da
      mitverantwortlich ist. Ich sorge auch für eine vernünftige Verladung aber wie schon
      gefragt, trage ich rechtlich eine Mitschuld?


      Hey Controller, hast du was Sinnvolles zu sagen? Oder suchst
      du nur nach Fehlern in Beiträgen.


      Eine durchaus berechtigte Frage!

      Rein gefühlsmäßig würde ich sagen, du bist für "deinen" Teil der Ladung verantwortlich. Aber das hilft dir auch nicht wirklich weiter. Wende dich mal an das BAG in Köln oder an die Dekra bzw. andere Stellen, welche Schulungen zum Thema LaSi anbieten. Stelle deine Frage ruhig an mehrere Stellen und vergleiche die Antworten....

      Auf jeden Fall hast du in meinen Augen richtig gehandelt, ihn nicht zu laden....
      +++ Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltensoriginell +++
    • @Fredondo

      Auch wenn deine Ladung ordnungsgemäss gesichert wäre, bist du mit dran, denn du darfst ihn mit der ungesicherten Ladung, die er bereits geladen hat gar nicht erst beladen geschweige denn so vom Hof fahren lassen. Besser du verweigerst Ihm die Beladung und suchst einen anderen der das ordentlich transportieren kann.

      Wenn so einer nach verweidgerter Beladung vom Hof fährt, würde ich sofort die Polizei informieren und deutlich machen, daß du aus dem Grund die Beladung verweigert hast
      Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht. -Thomas Jefferson-



      Kilometerfresser hat sich auf eigenen Wunsch aus dem Forum verabschiedet.
      Er darf gerne wiederkommen und wird dann wieder freigeschaltet.

      Moderator-1
    • Also bitte! Fangen wir jetzt an uns gegenseitig bei der Polizei zu denuzieren? Immerhin handelt es sich hier um Geschäftspartner.

      Die Frage ist doch im HGB klar geregelt § 412 Abs 1

      Allerdings muß fredondo sich die Frage gefallen lassen ob er im Lager am richtigen Platz ist. Zur Beantwortung der Frage ist es uninteressant uns über die Nationalität des Fahrers zu informieren. Wichtiger wären solche Angaben wie Aufbauart und Landungsart. So aus dem Bauch heraus würde ich auch grundsätzlich einen erfahrenen Fahrer selbst entscheiden lassen was er laden kann anstatt einem Büromenschen der selbst von sich sagt neu im Lager zu sein.
    • Habe schon mehr gemacht als aus dem Fenster zu sehen. Es
      handelte sich um Reifen die ziemlich gegen die Bordwand vom Aufleger drückten.
      Ich bin auch nicht neu im Lager, habe 12 Jahre Lagererfahrung und den Spedi als
      Weiterbildung gemacht. Aber wie es so im Leben ist, sind Theorie und Praxis
      ganz unterschiedlich. Habe schon viele ungesichert beladene LKWs gesehen aber
      noch keinen so wie den. Im HGB 411/412 Steht ja leider nichts davon ob mit
      verantwortlich für die erste Verladung ist wen man Ihn trotzdem verlädt.
      Gruß Fredondo