Ladekransteuerung

    • Original von stillermitleser

      Für eine E-Ameise braucht man auch ein Staplerschein, glaubt man auf den ersten Blick auch nicht. Ich denke es ist wie in den meisten Fällen: Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter und Übung macht den Meister.

      Edit: Wurstfinger :D



      Hm stillerleser, das Dingsda heißt Führerschein für Flurförderfahrzeuge.

      Ist der Führerschein für Gabelstapler-Fahrer gesetzlich vorgeschrieben? Wenn ja, durch welches Gesetz? Gibt es Ausnahmeregelungen?

      Antwort :

      Für Unternehmer und Beschäftigte in Betrieben gilt die UVV ”Flurförderzeuge” (VBG 36), in § 7 Abs. 1 wird bestimmt: Mit dem selbständigen Steuern von Gabelstaplern dürfen nur Personen beauftragt werden, die 1. mindestens 18 Jahre alt sind, 2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und 3. ihre Befähigung nachgewiesen haben. Der Auftrag muß vom Unternehmer schriftlich erteilt werden. Diese Grundsätze finden Anwendung auf Auswahl, Ausbildung und den Befähigungsnachweis von Gabelstaplerfahrern gemäß der ZH 1/554. Ausnahmeregelungen sind nicht bekannt. (Stand: 16.10.1998)



      Damit kannst die BG ärgern. :D :D


      Für Portalkräne brauchst den Kranschein.
    • Original von Dany86
      Erstmal danke für die Antworten.

      Also Ladekranschulungen sind Pflicht genauso wie die schriftliche Beauftragung für die Tätigkeiten im Betrieb!!!

      Wozu brauchst nen Plan??? Wenn nen Fahrer die paar Hebel/Knöpfe/Joystick nicht bedienen kann, dann ist er falsch am Platz!


      Falsche Antwort!! Wenn du monate lang mit nem Kranen fährst, bei dem der hauptarm mit dem linken joystick bedienst und mal nen tag mit nem anderen fährst wo der hauptarm mit dem rechten joystick bewegt wird etc, dann ist das eine umstellung wo nicht so leicht umzugewöhnen ist...d.h. die arbeiten gehen langsamer und es können mehr unfälle passieren zwecks ungewollte Steuerungen....

      Also hat das sehr wenig mit guten fahrern zu tun!!! Aber das werden wahrscheinlich nur leute bestätigen können, die mit solchen geräten zu tun haben!

      Aber nur für solche wo der Fahrer draufsteht und mitfährt. Für normale zum hinterherlaufen nicht.


      richtig!!

      Hab mal mit Autokranfahrer gesprochen und ihn gefragt ob mich zum führen eines Autokranes einen Schein bräuchte, er sagte : Nein, nur FS.


      Falsch! Eine Schulung ist gesetzlich vorgeschrieben, auch die Jährliche nachschulung und die Beaftragung des Arbeitgebers!

      Dachte halt dass es irgend ne Norm gibt wie die Belegung sein "sollte". Dann könnte man alle krane nach dieser Norm einrichten. Würde auch der Sicherheit beitragen!


      es gibt einen Unterschied vom Ladekran zum Autokran.
      Nähere Auskünfte gibt der Kranhersteller (HIAB, ATLAS, Palfinger...)
    • Hallo zusammen,
      also für diese Kräne (Flur,-Funkbedienten LKW Ladekräne) Ist ein Lehrgang mit Prüfung laut BGG921 zwingend vorgeschrieben, ebenso die JährlicheUnterweisung und die spezifische einweisung auf den bestimmten Typ z.b. FASSI FX540XP, HIAB oder Palfinger mit entsprechender Typenbezeichnung.
      eine genormte Steuerung gibt es dazu nicht, wir haben bei 10 Kranfahrzeugen vom selben Hersteller 9 verschiedene Fernbedienungen. Diese kann der Freundliche Fachhändler des entsprechenden Herrstellers aber Problemlos umbauen, so das alle auf den ersten 3 Hebeln (Unsere haben minimum 6 + 12 Tastschaltern) die selbe Funktion haben.
      Mfg Holger
    • hab auch mal nachgefragt, du musst für einen fest am Fahrzeug verbauten Ladekran besagte Schulung haben, und für jeden Kran der anders als der Beschulte gesteuert wird eine Einweisung.

      Die unterschiedlichen Steuerungen hängen mit Patenten etc zusammen. Aber wie schon vorher geschrieben, lassen sich diese vereinheitlichen.
      Wer davon lebt, einen Feind zu bekämpfen, hat ein Interesse daran, dass er am Leben bleibt. F. Nietzsche