Also ich frag mich ob das rechtens ist was hier in den AGB steht. Was haltet ihr davon?
Auszug :
8. Mahnung
Der Nutzer verpflichtet sich bei verspäteter Zahlung eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 € pro Mahnung zu leisten. Die Geltendmachung eines weiteren Schaden bleibt ausdrücklich vorbehalten.
9. Haftung
Für Schäden des Nutzers haftet die kurier-zentrale.de nur, sofern dieser oder ihren Erfüllungshilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
10. Fahraufträge
Bei Fahraufträge die über die kurier-zentrale.de abgerechnet werden, erfolgt die Zahlung durch die kurier-zentrale.de nach der Rechnungsbegleichung durch den Auftraggeber. Eine Vorleistung durch die kurier-zentrale.de ist ausgeschlossen.
Also der punkt 8 und 10 ist hier interessant. 30 € für ne Mahnung sit ganz schön deftig aber noch interessanter ist Punkt 10 - Wenn der mit seinen Kunden ein Zahlungsziel von 1 Jahr ( gut ist übertrieben aber nur mal angenommen) ausmacht bekommt der Unternehmer sein Geld nach 1 Jahr oder was ?? Und wenn sein Kunde gar nicht zahlt dann gibts nichts ????
Bin der Meinung dass eine solche Klausel mehr als Sittenwidrig ist....
Auszug :
8. Mahnung
Der Nutzer verpflichtet sich bei verspäteter Zahlung eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 € pro Mahnung zu leisten. Die Geltendmachung eines weiteren Schaden bleibt ausdrücklich vorbehalten.
9. Haftung
Für Schäden des Nutzers haftet die kurier-zentrale.de nur, sofern dieser oder ihren Erfüllungshilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
10. Fahraufträge
Bei Fahraufträge die über die kurier-zentrale.de abgerechnet werden, erfolgt die Zahlung durch die kurier-zentrale.de nach der Rechnungsbegleichung durch den Auftraggeber. Eine Vorleistung durch die kurier-zentrale.de ist ausgeschlossen.
Also der punkt 8 und 10 ist hier interessant. 30 € für ne Mahnung sit ganz schön deftig aber noch interessanter ist Punkt 10 - Wenn der mit seinen Kunden ein Zahlungsziel von 1 Jahr ( gut ist übertrieben aber nur mal angenommen) ausmacht bekommt der Unternehmer sein Geld nach 1 Jahr oder was ?? Und wenn sein Kunde gar nicht zahlt dann gibts nichts ????
Bin der Meinung dass eine solche Klausel mehr als Sittenwidrig ist....
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