Kurier Kurierunternehmen Transporte mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen einschl. Anhänger - keine Umzugsgutunternehmer

    • Kurier Kurierunternehmen Transporte mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen einschl. Anhänger - keine Umzugsgutunternehmer

      Guten Tag an Alle,

      immer wieder bekomme ich die selben Anrufen/Anfragen zum Thema gewerbliche Versicherungen für diese Berufsgruppe. Ich versuche es nochmals kurz zusammen zu fassen:

      Auto/Bus - KFZ Versicherung

      Ohne KFZ Haftpflichtversicherung geht gar nichts, das merkt man sofort bei der Zulassenungsstelle. Bitte darauf achten, dass Ihr/Sie nicht als Tarifmerkmal Werkverkehr habt. Das ist zwar erhebliches günstiger doch leider nicht der richtige Versicherungsschutz. Richtig ist gewerblicher Güterverkehr - ggf. der Hinweis wenn Ihr/Sie Gefahrgut transportieren wollt.
      Teilkasko lohnt sich oft auch bei älteren Fahrzeugen, Scheiben sind teuer geworden
      Vollkasko schützt einen vor finanziellen Verlust z.b. bei selbstverschuldeten Unfällen

      Transportversicherung - Güterschadenhaftpflicht - Verkehrshaftungsversicherung - Frachtführerversicherung (alles dasselbe)

      Wenn Ihr/Sie Güter/Waren (Pakete/Kisten/Schachteln) für Dritte gegen Entgelt transportiert/befördert seid Ihr Frachtführer/Fuhrunternehmer und man spricht von freigestellten Verkehren (Grösser 3,5 Tonnen besteht eine erlaubnis- und Versicherungspflicht).

      Für innerdeutsche Transporte haftet Ihr/Sie für das Gut/die Waren die Euch/Ihnen in Obhut gegeben worden sind. Die Haftung ist zwingend und ist im HGB (Handelsgesetzbuch ab § 407 ff.) geregelt. Sie beträgt gemäss § 431 HGB 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm des Rohgewichts der Sendung. 1 Sonderziehungsrecht (SZR) sind ca. € 1,20, heisst man haftet mit ca. €10,00 pro Kilo (ganz grobe Darstellung). Es besteht zwar keine Versicherungspflicht, jedoch werdet Ihr/Sie wahrscheinlich keine Aufträge ohne Nachweis einer o.g. Versicherung bekommen.

      Besonderheit: Es kann von den Haftungsvorschriften durch Vereinbarung abgewichen werden. Abweichend kann die vom Frachtführer zu leistende Entschädigung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes auf einen anderen Betrag begrenzt werden, wenn dieser Betrag zwischen 2 und 40 Rechnungseinheiten liegt und der Verwender der vorformulierten Vertragsbedingungen seinen Vertragspartner in geeigneter Weise darauf hinweist, dass diese einen anderen als den gesetzlich vorgesehenen Betrag vorsehen, oder


      Für Transporte vom/ins Ausland haftet Ihr/Sie für das Gut/die Waren die Euch/Ihnen in Obhut gegeben worden sind. Die Haftung ist zwingend und ist in den CMR (Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen)geregelt. Sie beträgt gemäss Artikel 23.3 CMR 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm des Rohgewichts der Sendung. 1 Sonderziehungsrecht (SZR) sind ca. € 1,20, heisst man haftet mit ca. €10,00 pro Kilo (ganz grobe Darstellung). Es besteht zwar keine Versicherungspflicht, jedoch werdet Ihr/Sie wahrscheinlich keine Aufträge ohne Nachweis einer o.g. Versicherung bekommen

      Betriebshaftpflichtversicherung - Schäden durch Euch/Sie oder/und Ihren Angestellten

      Während Eurer/Ihrer Ausübung der beruflichen Tätigkeit können Personen-, Sach-, Umwelt- oder Vermögensschädem eintreten die nicht z.b. durch das Fahrzeug verursacht werden sondern von Euch/Ihnen als Mensch. Wichtig: die private Haftpflichtversicherung bietet keinen Versicherungsschutz für gewerblichen Tätigkeiten dieser Art.


      So - genug geschrieben.


      Wenn Ihr/Sie Fragen habt, einfach ins Forum einstellen oder mir eine e-mail schicken.


      Gruss an Alle
      Fabian Chr. Ude

      KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
      Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
      Voltastr. 84
      60486 Frankfurt/Main
      Tel 069-7803 1898
      Handy 0151 26415845
      mailto:fabian.ude@kravag.de