Kurier-Express-Paket-Dienst KEP vs Transporte mit Fahrzeugen bis 3,5 t. zGG

    • Kurier-Express-Paket-Dienst KEP vs Transporte mit Fahrzeugen bis 3,5 t. zGG

      Hallo an Alle,

      hatte die Woche wieder zwei Anfragen aus dem Forum hinsichtlich "Transporte mit Kraftfahrzeugen bis 3,5 t. zGG und KEP Dienste".

      In aller Regel haben KEP Dienste (z.B. Hermes, DHL, TOF, DPD, GLS oder andere) eigene AGB/Allgemeine Geschäfts Bedingungen in den die Haftung der Höhe und dem Grund nach geregelt wird.

      XXX verzichtet auf die Einwendung der Haftungshöchstgrenze nach § 431 Absatz 1 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung nach Art. 23 CMR, soweit der nachgewiesene unmittelbare Schaden unter 500/750 EUR pro Paket/pro Sendung liegt.

      Wenn Ihr/Sie also als Subunternehmer für KEP Dienste arbeitet, solltet Ihr Eurem Verkehrshaftungsversicherer mitteilen, welche Summen von Euch im Schadenfall gefordert werden. Diese sollten dann auch im Rahmen Eures/Ihres Versicherungsschutzes erfasst sein. Stichwort gewichtsunabhängige Haftung bis Betrag EUR xxx pro Paket oder Sendung

      Ansonsten gelten die jeweiligen Regelungen des HGB (innerdeutsch) oder den CMR (grenzüberschreitend).

      Gruss an Alle und bleibt Gesund!
      Fabian Chr. Ude

      KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
      Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
      Voltastr. 84
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