Eine Frage an die Experten:
Wie wirksam, bzw. von der rechtlichen Seite her brauchbar sind Kundenschutz-Vereinbarungen ?
Beispiel:
Ich selbst erhalte von meinem Auftaggeber z.B. den Auftrag über den Transport einer Ladung zum Preis von z.B. 100 Euro.
Da ich den Auftrag nicht selbst durchführen kann, beauftrage ich nun Unternehmer XY, in meinem Auftrag dort zu laden und zahle ihm dafür 90 Euro.
Hierbei besteht nun immer die Gefahr, dass Unternehmer XY bei meinem Auftraggeber vorspricht und ihm mitteilt, er könne ja auch gleich selbst direkt für Ihn fahren zum Preis von 95 Euro.
So hat der eine 5 Euro gespart und der andere 5 Euro mehr verdient.
(Die Zahlen dienen hier nur als Beispiel !!!)
Wie regelt ihr sowas ?
Ich habe immer die Bedenken und auch etwas Unbehagen wenn ich fremde Unternehmer zu meinem Kunden schicke.
Habe da schon schlechte Erfahrungen gemacht.
In einigen Transportaufträgen haben es manche Unternehmen gleich so geregelt:
"Kundenschutz gilt ausdrücklich als vereinbart, sowohl aktive als auch passive Kundenabwerbung zieht eine Strafzahlung von 10.000 Euro nach sich"
Jetzt ist die Frage:
Wie macht Ihr das und sind solche Vereinbarungen rechtlich zulässig ?
Kann man von einem Geschäftspartner wirklich so eine Strafe bei Kundenabwerbung verlangen ?
Müsste man mit jedem Geschäftspartner so eine Art Vereinbarung unterzeichnen, möglichst noch vom Rechtsanwalt abgesegnet ?
Danke im Voraus für eure Meinungen.
Wie wirksam, bzw. von der rechtlichen Seite her brauchbar sind Kundenschutz-Vereinbarungen ?
Beispiel:
Ich selbst erhalte von meinem Auftaggeber z.B. den Auftrag über den Transport einer Ladung zum Preis von z.B. 100 Euro.
Da ich den Auftrag nicht selbst durchführen kann, beauftrage ich nun Unternehmer XY, in meinem Auftrag dort zu laden und zahle ihm dafür 90 Euro.
Hierbei besteht nun immer die Gefahr, dass Unternehmer XY bei meinem Auftraggeber vorspricht und ihm mitteilt, er könne ja auch gleich selbst direkt für Ihn fahren zum Preis von 95 Euro.
So hat der eine 5 Euro gespart und der andere 5 Euro mehr verdient.
(Die Zahlen dienen hier nur als Beispiel !!!)
Wie regelt ihr sowas ?
Ich habe immer die Bedenken und auch etwas Unbehagen wenn ich fremde Unternehmer zu meinem Kunden schicke.
Habe da schon schlechte Erfahrungen gemacht.
In einigen Transportaufträgen haben es manche Unternehmen gleich so geregelt:
"Kundenschutz gilt ausdrücklich als vereinbart, sowohl aktive als auch passive Kundenabwerbung zieht eine Strafzahlung von 10.000 Euro nach sich"
Jetzt ist die Frage:
Wie macht Ihr das und sind solche Vereinbarungen rechtlich zulässig ?
Kann man von einem Geschäftspartner wirklich so eine Strafe bei Kundenabwerbung verlangen ?
Müsste man mit jedem Geschäftspartner so eine Art Vereinbarung unterzeichnen, möglichst noch vom Rechtsanwalt abgesegnet ?
Danke im Voraus für eure Meinungen.