Kundenschutzvereinbarungen ? Bitte um Rat.

    • Kundenschutzvereinbarungen ? Bitte um Rat.

      Eine Frage an die Experten:

      Wie wirksam, bzw. von der rechtlichen Seite her brauchbar sind Kundenschutz-Vereinbarungen ?

      Beispiel:

      Ich selbst erhalte von meinem Auftaggeber z.B. den Auftrag über den Transport einer Ladung zum Preis von z.B. 100 Euro.
      Da ich den Auftrag nicht selbst durchführen kann, beauftrage ich nun Unternehmer XY, in meinem Auftrag dort zu laden und zahle ihm dafür 90 Euro.
      Hierbei besteht nun immer die Gefahr, dass Unternehmer XY bei meinem Auftraggeber vorspricht und ihm mitteilt, er könne ja auch gleich selbst direkt für Ihn fahren zum Preis von 95 Euro.
      So hat der eine 5 Euro gespart und der andere 5 Euro mehr verdient.

      (Die Zahlen dienen hier nur als Beispiel !!!)

      Wie regelt ihr sowas ?
      Ich habe immer die Bedenken und auch etwas Unbehagen wenn ich fremde Unternehmer zu meinem Kunden schicke.
      Habe da schon schlechte Erfahrungen gemacht.

      In einigen Transportaufträgen haben es manche Unternehmen gleich so geregelt:

      "Kundenschutz gilt ausdrücklich als vereinbart, sowohl aktive als auch passive Kundenabwerbung zieht eine Strafzahlung von 10.000 Euro nach sich"

      Jetzt ist die Frage:

      Wie macht Ihr das und sind solche Vereinbarungen rechtlich zulässig ?
      Kann man von einem Geschäftspartner wirklich so eine Strafe bei Kundenabwerbung verlangen ?
      Müsste man mit jedem Geschäftspartner so eine Art Vereinbarung unterzeichnen, möglichst noch vom Rechtsanwalt abgesegnet ?

      Danke im Voraus für eure Meinungen.
    • Kundenschutz als Disponent und festfahrender Unternehmer

      Hatten wir 2013 schon das Thema und ich habe das fast genauso schön formuliert wie die Anwältin im vorhergehenden post/link

      aber eben nur fast

      habe schon 2 Prozesse diesbezüglich gewonnnen, aber immer gegen Auftraggeber, die seltsamerweise ihre Rechnung nicht bezahlen konnten. Als sie dann eine saftige Vertragsstrafe witterten, hatten sie sofort Geld für einen Anwalt. Und noch ein wenig später sogar noch weiteres Geld für das Gericht und meinen Anwalt.

      Dieser Tage hatte ich wieder eine tolle Klausel, die den indirekten/passiven Wettbewerb untersagen sollte. Wenn also angenommen Schenker und DHL sich einen Kunden teilen würden und Du unterzeichnest die Klausel bei Schenker, dürftest Du über DHL nicht mehr dort fahren. Das ist ein Eingriff in den Wettbewerb und wandert in die Rundablage. Also vergiß Deine passive Kundenabwerbung.

      Kundenschutzklauseln brauchen eigentlich nur jene, wo man auf die Kundenbindung keinen Cent geben kann. Zufriedene Kunden machen keine Experimente und wechseln wegen 3 Euro.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • thommygera schrieb:

      Kundenschutz als Disponent und festfahrender Unternehmer

      Hatten wir 2013 schon das Thema und ich habe das fast genauso schön formuliert wie die Anwältin im vorhergehenden post/link

      aber eben nur fast


      Kundenschutzklauseln brauchen eigentlich nur jene, wo man auf die Kundenbindung keinen Cent geben kann. Zufriedene Kunden machen keine Experimente und wechseln wegen 3 Euro.


      Schöner hätte ich das auch nicht sagen können.
      Auf die Kunden, die jede Palette bei 4 Speditionen anfragen, kann man eh verzichten. Wenn der Kunde mit Dir zufrieden ist, kommt er auch so wieder und wenn nicht, nützen die Klauseln auch nix.
    • Hatte mich auch mal über das Thema schlau gemacht. Die Kundenschutzklausel gilt, wenn überhaupt, Solange eine Geschäftsbeziehung besteht. Das heist, wenn ein fester Subunternehmervertrag über einen bestimmten Zeitraum besteht. Hast du einen Vertrag über die Börse abgeschlossen, und der Transport ist beendet, besteht keine Geschäftsbeziehung mehr.

      Der EuGH hat diese Klauseln schon längst wegen freiem Wettbewerb verworfen. Weiter müsste der Unternehmer dem Kunden dies mitteilen, das er anderen Unternehmen untersagt, sich bei ihm zu Bewerben.