Wie lange ist meine Kündigungsfrist - seitens Arbeitsnehmers?
In 2 Punkten meines Arbeitsvertrags sind Kündigungsfristen erwähnt:
3. Probezeit /Kündigungsfrist
Die Probezeit beträgt 6 Monate. Es gelten die tarifvertraglichen Kündigungsfristen nach §3 Abs. 3 Manteltarifvertrag des Speditions-, Transport- und Logistikgewerbes in Bayern. Sofern sich die tarifvertragliche Kündigungsfrist verlängert, gilt sie für beide Seiten als vereinbart.
6. Kündigung
In der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Arbeitsantritt ist für beide Seiten eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Die Kündigungsfristen richten sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach den gesetzlichen bzw. tariflichen Regelungen. Das Recht zu ausserordentlicher Kündigung...
Da nehme ich an dass der Punkt 3 nur Probezeit betrifft.
Dann gibt es einen Zweifel zum Punkt 6:
"Kündigungsfristen richten sich... ...nach den gesetzlichen bzw. tariflichen Regelungen"
Und was wenn die tariflichen und gesetzlichen Regelungen unterschiedlich sind?
Dann muss man diesen Punkt so verstehen:
Kündigungsfrist betragt 4 Wochen bzw. 2 Monate. (Im Fall, wenn die tarifliche Kündigungsfrist zB 2 Monate beträgt).
Im Betrieb gibt es keinen Betriebsrat (in anderen Betrieben dieses AGs gibt es welche).
Der Vorgesetzte behautet dass die Kündigungsfrist nach 6 Jahren (mein Fall) 2 Monate beträgt. Bei diesem Gesprach war ich leider nicht. Auf jeden Fall kein Grund einer solchen Kündigungsfrist wurde genannt. Der Kollege hat damals mit 2 Monaten gekündigt.
Auf personalrate.de, wo ich den entsprechenden Mantelvertrag gefunden habe steht leider:
"Tarifverträge ...
(können nicht Privatpersonen sondern nur Firmen, Rechtsanwälte, usw. bestellen)"
Der Manteltarifvertrag bleibt geheim.
Aus dem juristischem Sicht finde ich es merkwirdig dass ich an einen Vertrag gebunden bin dessen Kondition mir nicht verratet werden.
Oder hat jemand eine Idee wie ich an den Text der tariflichen Regelungen kommen kann?
Hilfe!!!
Und danke im Voraus
In 2 Punkten meines Arbeitsvertrags sind Kündigungsfristen erwähnt:
3. Probezeit /Kündigungsfrist
Die Probezeit beträgt 6 Monate. Es gelten die tarifvertraglichen Kündigungsfristen nach §3 Abs. 3 Manteltarifvertrag des Speditions-, Transport- und Logistikgewerbes in Bayern. Sofern sich die tarifvertragliche Kündigungsfrist verlängert, gilt sie für beide Seiten als vereinbart.
6. Kündigung
In der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Arbeitsantritt ist für beide Seiten eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Die Kündigungsfristen richten sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach den gesetzlichen bzw. tariflichen Regelungen. Das Recht zu ausserordentlicher Kündigung...
Da nehme ich an dass der Punkt 3 nur Probezeit betrifft.
Dann gibt es einen Zweifel zum Punkt 6:
"Kündigungsfristen richten sich... ...nach den gesetzlichen bzw. tariflichen Regelungen"
Und was wenn die tariflichen und gesetzlichen Regelungen unterschiedlich sind?
Dann muss man diesen Punkt so verstehen:
Kündigungsfrist betragt 4 Wochen bzw. 2 Monate. (Im Fall, wenn die tarifliche Kündigungsfrist zB 2 Monate beträgt).
Im Betrieb gibt es keinen Betriebsrat (in anderen Betrieben dieses AGs gibt es welche).
Der Vorgesetzte behautet dass die Kündigungsfrist nach 6 Jahren (mein Fall) 2 Monate beträgt. Bei diesem Gesprach war ich leider nicht. Auf jeden Fall kein Grund einer solchen Kündigungsfrist wurde genannt. Der Kollege hat damals mit 2 Monaten gekündigt.
Auf personalrate.de, wo ich den entsprechenden Mantelvertrag gefunden habe steht leider:
"Tarifverträge ...
(können nicht Privatpersonen sondern nur Firmen, Rechtsanwälte, usw. bestellen)"
Der Manteltarifvertrag bleibt geheim.
Aus dem juristischem Sicht finde ich es merkwirdig dass ich an einen Vertrag gebunden bin dessen Kondition mir nicht verratet werden.
Oder hat jemand eine Idee wie ich an den Text der tariflichen Regelungen kommen kann?
Hilfe!!!
Und danke im Voraus