Kündigung wegen Führerscheinentzug

    • @Jupiter: Sind insgesamt 20 Mann, da funktioniert das ohne Angaben von Gründen nicht mehr denke ich.
      @Grani: Ich hätte für den die Hand ins Feuer gelegt, Zuverlässig, gearbeitet ohne Ende, immer zur vollsten Zufriedenheit. Und jetzt sowas....
      Und das mit der Alc Kontrolle lässt sich denke ich mal sehr schwer handhaben.
      Leisten wir uns den Luxus, eine eigene Meinung zu haben.
    • @ ribs,

      das mit der alk-kontrolle ist aber so, frag mal deinen mann für arbeitssicherheit von der bg, die meinen das man in unregelmäßigen abständen abfahrkontrollen machen soll, d.h. kommt der fahrer freitag rein oder fährt montag los, dann pusten und dokumentieren. gefährlich wird es erst dann wenn er mit 1promille einen überfahren hätte, dann kämen diese fragen auch vom staatsanwalt.
    • Ribs schrieb:

      @Jupiter: Sind insgesamt 20 Mann, da funktioniert das ohne Angaben von Gründen nicht mehr denke ich.
      @Grani: Ich hätte für den die Hand ins Feuer gelegt, Zuverlässig, gearbeitet ohne Ende, immer zur vollsten Zufriedenheit. Und jetzt sowas....
      Und das mit der Alc Kontrolle lässt sich denke ich mal sehr schwer handhaben.

      Dann mach ihm einen Vorschlag, solange er kein Schein hat in der Werkstatt oder am Hof beschäftigt!

      Änderungskündigung mit einem Lohn der weh tut und unter Beobachtung!

      Gleichzeitig noch eine Abmahnung und striktes alc verbot auch als Hofarbeiter!

      Was du hast weißt du!

      30 % der Fahrer fahren morgens mit Restalc los wenn mir die so anschaue was die abends weck hauen!
    • 2 Atü am Steuer

      Wer mit 2 Atü noch fährt ist kein trinkender Fahrer, sonder ein fahrender Trinker !!
      Das sollte man schon klar sehen.

      Wenn ich ihn loshaben will, fristlos, ohne wenn und aber. Sollte er am AG Recht bekommen, läufts eh auf einen Vergleich (meist 50 % von dem, was ihm regulär zustehen würde) hinaus. Das ist billiger, wie die Weiterbeschäftigung.

      Wenn ich ihn halten will, Abmahnung (Für die Personalakte), wenn möglich Lagerdienst, Fuhrparkreinigung etc. unter entsprechender Vermminderung des Gehalts, wenn nicht möglich, Kündigung mit Zusage der wohlwollenden Prüfung auf Wiederanstellung.
      Lastesel

      Aus Bayern ! Da wo Gott Urlaub macht.
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      Die Mutter der Dummen ist immer schwanger !
    • Ribs schrieb:

      @Jupiter: Sind insgesamt 20 Mann, da funktioniert das ohne Angaben von Gründen nicht mehr denke ich.
      @Grani: Ich hätte für den die Hand ins Feuer gelegt, Zuverlässig, gearbeitet ohne Ende, immer zur vollsten Zufriedenheit. Und jetzt sowas....
      Und das mit der Alc Kontrolle lässt sich denke ich mal sehr schwer handhaben.


      Die Alk-Kontrolle läßt sich sogar sehr einfach handhaben.
      Ich habe früher jeden Sonntag Abend auf dem Hof gestanden und meine Leute für die Woche verabschiedet. Bei dieser Gelegenheit durfte und mußte auch "gepustet" werden. Das Ergebnis wurde dokumentiert. ;)
      Da diese Kontrollen aber bereits in den Arbeitsverträgen fixiert waren, gab es keine Proteste und auch niemals irgendwelche Auffälligkeiten. :thumbup:
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches
    • Ribs schrieb:

      Wir können Ihn ausser als Fahrer nicht anstellen, mal abwarten was passiert wenn er seinen Rausch ausgeschlafen hat.

      Irgenwann muss er ja seine Sachen holen.


      Naja, was wird wohl passieren?
      Er wird mit dem Fahrrad ankommen oder von irgendwem gefahren werden.
      Dann wird er Rotz und Wasser heulen und dir alles versprechen, was du hören willst.

      Bei 2 Atü auf dem Kessel hätte er bei mir keine Chance mehr. :thumbdown:
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches
    • Fristlos entlassen.Denn mit 2 hat Promille ist er ein Alk und hat nichts auf der Strasse verloren.

      Letztens ist einer meiner Kollegen entlassen worden

      Der Werkschutz in Lu hatte morgens bei der Anmmeldung etwas gerochen,Polizei kam lies ihn blasen 0,4 Atü,mit Gefahrgut aber 0,0 Promille!

      Ende vom Lied Werksverbot auf unbestimmte Zeit und somit gekündigt von der Firma!
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      Ich bremse auch für FORENTROLLE :D (aller Nationen)! :D
    • Wenn es keine andere Beschäftigung für ihn gibt, dann geht das mit der fristlosen Kündigung sicher durch.

      Wenn es mein Fahrer wäre, dann würde ich ihn trotzdem nicht kündigen. Ich habe da mal wieder eine sehr eigene Einstellung die vielleicht nicht zeitgemäß ist, aber auch ihre Vorteile hat. Für mich darf ein Mann sehrwohl ein paar Bier trinken, wenn ihm dazu ist. Ich favorisiere das Menschenbild des freien Mannes, der trinkt wann er will, Waffen trägt und auch ruht wenn er müde ist und mich schehrt nicht wenn eine "demokratische" Mehrheit wehrloser, unbelastbarer Radfahrer andere Gesetze erläßt. Ich verlasse mich auf meine Leute und stehe auch hinter ihnen wenn sie mal Ärger haben. In einem grossen Betrieb mit 100 oder mehr Mitarbeitern kann man das vielleicht nicht umsetzen, aber in meinem kleinen Betrieb mit rund 20 Leute bin ich sicher, irgendeine Lösung findet sich immer.
    • Top schrieb:

      Wenn es keine andere Beschäftigung für ihn gibt, dann geht das mit der fristlosen Kündigung sicher durch.

      Wenn es mein Fahrer wäre, dann würde ich ihn trotzdem nicht kündigen. Ich habe da mal wieder eine sehr eigene Einstellung die vielleicht nicht zeitgemäß ist, aber auch ihre Vorteile hat. Für mich darf ein Mann sehrwohl ein paar Bier trinken, wenn ihm dazu ist. Ich favorisiere das Menschenbild des freien Mannes, der trinkt wann er will, Waffen trägt und auch ruht wenn er müde ist und mich schehrt nicht wenn eine "demokratische" Mehrheit wehrloser, unbelastbarer Radfahrer andere Gesetze erläßt. Ich verlasse mich auf meine Leute und stehe auch hinter ihnen wenn sie mal Ärger haben. In einem grossen Betrieb mit 100 oder mehr Mitarbeitern kann man das vielleicht nicht umsetzen, aber in meinem kleinen Betrieb mit rund 20 Leute bin ich sicher, irgendeine Lösung findet sich immer.

      Super Einstellung. Das verdient Respekt

      :thumbup:
      Irgend was ist immer
    • Auch wenn ich diese Einstellung nicht teile, Stichwort Verantwortung, so würde ich den Fahrer auch nicht abschreiben wenn sich dieser verdient gemacht hat.

      -> Entweder anderweitig beschäftigen
      -> oder unbezahlt freistellen
      -> oder kündigen und später wieder einstellen........
      Gestern standen wir noch am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter.