Kündigung VOR Arbeitsbeginn

    • Mag alles ein Grani, vergiß nicht das es ein Vertrag ist der von beiden Seiten unterschrieben ist. Bei Auto habe ich noch nicht unterschrieben! Vertragsbeginn ist der 01.10, von daher ist es gleich wann dem AG der Vertrag zugeht. Gültig ist er ab dem Zeitpunkt wenn beide Parteien die Willenserklärung unterschrieben haben. Es steht Ihm frei mich mit den gültigen Kündigungsfristen innerhalb der Probezeit zu kündigen. Wie im Vertrag von beiden Seiten vereinbart bedarf es der Schriftform.

      § 623
      Schriftform der Kündigung




      Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder
      Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die
      elektronische Form ist ausgeschlossen.






      Laut RA habe ich einen gültigen AV somit muss ich am Montag dort meine Arbeitskraft zur Verfügung stellen.
    • Lenkzeit schrieb:

      Mag alles ein Grani, vergiß nicht das es ein Vertrag ist der von beiden Seiten unterschrieben ist. Bei Auto habe ich noch nicht unterschrieben! Vertragsbeginn ist der 01.10, von daher ist es gleich wann dem AG der Vertrag zugeht. Gültig ist er ab dem Zeitpunkt wenn beide Parteien die Willenserklärung unterschrieben haben. Es steht Ihm frei mich mit den gültigen Kündigungsfristen innerhalb der Probezeit zu kündigen. Wie im Vertrag von beiden Seiten vereinbart bedarf es der Schriftform.

      § 623
      Schriftform der Kündigung




      Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder
      Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die
      elektronische Form ist ausgeschlossen.






      Laut RA habe ich einen gültigen AV somit muss ich am Montag dort meine Arbeitskraft zur Verfügung stellen.


      Ich denke aber mittlerweile das das alles nix bringt!
      Denn falls du keine Rechtschutz hast mußt du den Anwalt auch noch selber bezahlen und bei dem Streitwert bekommt er fast das was du für 2 wochen Lohn erwartest.
      Und FAKT ist der Vertrag war ja noch gar nicht rechtskräftig bei Absage sondern wurde erst danach zugesandt!
      Der Anwalt will verdienen und der kriegt die Kohle ob er gewinnt oder nicht!
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      Ich bremse auch für FORENTROLLE :D (aller Nationen)! :D
    • Lenkzeit schrieb:

      Mag alles ein Grani, vergiß nicht das es ein Vertrag ist der von beiden Seiten unterschrieben ist. Bei Auto habe ich noch nicht unterschrieben! Vertragsbeginn ist der 01.10, von daher ist es gleich wann dem AG der Vertrag zugeht. Gültig ist er ab dem Zeitpunkt wenn beide Parteien die Willenserklärung unterschrieben haben. Es steht Ihm frei mich mit den gültigen Kündigungsfristen innerhalb der Probezeit zu kündigen. Wie im Vertrag von beiden Seiten vereinbart bedarf es der Schriftform.

      § 623
      Schriftform der Kündigung




      Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder
      Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die
      elektronische Form ist ausgeschlossen.
      Laut RA habe ich einen gültigen AV somit muss ich am Montag dort meine Arbeitskraft zur Verfügung stellen.




      Es spielt doch keine Rolle, solange der AG den AV nicht in den Händen hat kann er zurückrudern!

      Du schreibst selbst das er heute eingegangen ist bei ihm und wenn due ihn schon 5 Tage unterschrieben zu Hause liegen hast das zählt nicht!

      Woher will der AG wissen das du den Vertrag unterschreibst! Ist der Hellseher!

      Viele bekommen den AV und gehen zum alten Chef und sagen das sie kündigen wollen und dieser erinnert sie an was und sie rudern zurück!

      Ich kann auch kein Verlader zur Rechenschaft ziehen wenn den TA geschickt hat und im gleichen Atemzug den Storno!



      Der RA kassiert das Geld was wir wo möglich als Steuerzahler müssen zahlen und dann sagt er, es war nicht unser Tag!

      Wenn ein anderer Richter da wäre gewesen hätten wir bessere Karten gehabt!


      Warum hat man früher alles per Handschlag gemacht? Hatte nur bei K+S und Nordhaus einen AV!

      Bei allen Firmen sogar bei Holzmann per Handschlag!

      Früher waren 80 % der Fahrer ehrbare Leute und heute vielleicht noch 40 %
    • Lenkzeit

      Ich kann deinen aerger verstehen und bin mir sicher du hast * * einen hals.

      AABBEERR bevor man einen krieg anzettelt, muss man immer abwaegen

      a. Kann ich den Krieg gewinnen und nicht nur eine schlacht.
      b. was kostet es mich und was kann ich dabei gewinnen.
      c. wieviel zeitaufwand muss ich aufbringen *wie schaut es bei deinem neuen arbeitgeber aus, wenn du ihm mitteilst dass du heute eine freistellung von der arbeit brauchst, weil du fuer diesen mist zum arbeitsgericht rennst und das womoeglicher weise 3 mal*

      in deinem fall ist die rechtsfrage, meines erachtens, nicht ganz eindeutig. Das ist ein risiko. Das kann dich geld und zeit kosten.

      Konzentrier dich auf deine zukunft und ab und an muss man auch mal was links liegen lassen koennen.

      das ist mein tip
    • Aus Erfahrung kann ich sagen, das der ganze Kram sich nur lohnt, wenn es darum geht das die KV/RV/ALV und ggf. das ALG gezahlt werden sollen/ müssen.

      Dann lohnt sich der Aufwand auf jeden Fall, sollte eine Sperre Seitens der Arge drohen. Ansonsten, ich habe ja schon mit diversen faulen Eiern vor dem AG zu tun gehabt, habe meistens Recht bekommen oder es lief auf einen Vergleich hinaus. Dafür war es aber immer eine verdammte Schlammschlacht und die Einzigsten die wirklich daran verdient hatten, waren die Anwälte, finanziell lohnte sich das für mich nie.
      Trotzdem werde ich es immer wieder machen wenn ich ungerecht behandelt werde, alleine aus Prinzip, da es die einzige Möglichkeit ist dem Pack beizukommen!
      Persönliche körperliche Gewalt hätte ich bei Manchen bevorzugt, da bin ich aber nicht der Typ für. ;)
      Obwohl es ein Paar Leutchen gibt die mir am besten nicht in einer stillen Ecke über den Weg laufen sollten! :D

      Fakt ist, alleine wegen dem schriftlichen AV würde ich schon das volle Programm fahren, denn es hängt ja schon einiges dahinter! Und im Zweifel gehen die Verhandlungen in der Regel immer zu Gunsten des Arbeitnehmers aus, war zumindest bei mir so, es sei denn es werden einem grobe Verfehlungen nachgewiesen!
      (Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
      Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz!
      Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!)
    • Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gotteshand, sagt ein Sprichwort.

      Eine Garantie gibt es nicht das ist mir klar, nur finde ich das Verhalten nicht in Ordnung und die Art und Weise hat mich persönlich getroffen. Daher würde ich den Weg auch gehen wollen wenn ich weiß das wenig oder nichts übrig bleibt.

      Wenn ich das richtig gegoogelt habe muss ich nicht zwingend persönlich erscheinen , sollte es möglich sein es einzurichten würde ich aber auf jeden Fall hingehen.

      Da die Prüfung des Sachverhalts durch einen Fachanwalt geprüft wurde, der kennt eben auch den AV im Detail, bin ich durchaus motiviert das Verfahren weiter zu betreiben.
    • Ich kann leider Grani`s Meinung nicht teilen. Wenn der AV bereits unterschrieben beim AN per Post ankommt und nur noch gegengezeichnet werden muß, liegt es nunmehr beim AG, nachzuweisen, wann der Vertragsabschluß zustande kam. Es sollte nicht darauf ankommen, wann der AG den AV zurück erhält. Hat der AV eigentlich kein Datum ???

      Dann darf ich als AG solchen Unsinn nicht verzapfen. Den AV gebe ich maximal blanko mit, falls ein AN seinen Anwalt drüberschauen lassen will. Anschließend wird der AV von beiden Seiten gleichzeitig unterschrieben und nicht anders.

      "Ich kann auch kein Verlader zur Rechenschaft ziehen wenn den TA geschickt hat und im gleichen Atemzug den Storno!"

      Mein lieber Hermann. Das ist aber sowas von klar im HGB geregelt. 30% und nie wieder anrufen dürfen sind da immer drin. :thumbsup:

      Ich hatte heute einen sehr schönen TA vor mir liegen, ich zitiere mal :

      "Erfüllt der Frachtführer den Auftrag nicht fristgemäß, machen wir Gebrauch von §280 BGB in Verbindung mit §407 ff HGB"

      An dieser Stelle wissen wir schon einaml, daß im Hause des Auftraggebers sowohl BGB als auch HGB bekannt sind . Nun das nächste Zitat :

      "Bei Frachtstornierungen seitens der S... Spedition können vom Frachtführer keine Ersatzansprüche gegen diese geltend gemacht werden."

      Hmmmm... wie jetzt, hebeln wir mit AGB`s unzulässig Gesetze aus ????

      " Für nicht getauschte Lademittel beim Empfänger ist ausschließlich der Frachtführer zuständig"

      Auch dies Klausel dürfte unzulässig sein, da zwischen Frachtführer und Empfänger keine vertraglichen Bindungen bestehen bzw. eingeklagt werden können.

      "Bei verspäteter Rückgabe oder Nichttausch wird von der S.... Spedition 12,70 € pro Europalette ... berechnet ...und eine Bearbeitungsgebühr von 12,50 € einbehalten"

      Wurde bereits 2003 durch das AG Remscheid mit AZ 29C199/02 gekippt.

      "24 Stunden Be - und Entladung standgeldfrei"

      Auch das wurde bereits kassiert.

      Das kommt dabei heraus, wenn man der Meinung ist, sich das Recht biegen zu können. Zurück zum AV : Was passiert eigentlich, wenn ich den überhaupt nicht zurück schicke.

      "Herr Richter, ich habe den sofort unterschrieben und zurück geschickt. Schauen Sie, hier ist mein Exemplar. Weiß ich doch nicht, wo der AG sein Exemplar verspittelt hat "

      Und nun sitzt der Grani auf der anderen Seite vom Richter und bläst die Backen auf. Könntest dann noch einwenden, das es sich nicht um Deine Unterschrift (als AG) handelt. Sollte aber für 1-2 TEUR über einen Gutachter rauszukriegen sein :thumbsup:

      Nirgendwo wird mehr gelogen wie vor Gericht. Und speziell Arbeitsgerichte sind arbeitgeberfeindlich eingestellt. Bisher konnte ich selbst bei klaren Sachverhalten nie als alleiniger Sieger rausgehen. Wenn ich im beschriebenen Fall AG wäre, würde ich den AN brav die 14 Tage beschäftigen. Kommt eh ein gelber Urlaubsschein und gibt dann von der Kasse je nach gezahlter Umlage 1 oder 2 den größten Teil zurück.

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Lenkzeit schrieb:

      Nach meinen Informationen leider falsch. Die Lohnfortzahlung greift erst nach 4 Wochen Vertragslaufzeit, so habe ich es als Gesetzestext im Netz gefunden.

      100% richtig!
      Bei neuem Arbeitsbeginn muß der AN min destens 30 Tage beschäftigt sein, bevor die Lohnfortzahlung greift. Es nützt finanziell nichts, sofort den gelben Schein zu holen.
      Wie ich in einem früheren Beitrag geschrieben habe: hingehen, Arbeitskraft damit vertragsgemäss zur Verfügung stellen und abwarten was passiert.