Hallo,
leider konnte ich bei meiner Internetrecherche keine Antwort für folgende Thematik finden:
Ich arbeite bei einem Wiedervermarkter für Bahnverkehre. Einer unserer Kunden möchte einen Ablieferbeleg / Interchange für einen Container der Leer zurück in den Hafen gegangen ist.
Der Dienstleister den wir beauftragt haben verlangt für die Anforderung von Ablieferbelegen / Interchanges eine Gebühr von 25,- EUR.
Ein Frachtführer ist gesetzlich dazu verpflichtet einen Beleg auszustellen wenn der Auftraggeber dies wünscht. Mir ist bewusst, dass Ablieferbelege mittlerweile einen großen Aufwand bedeuten
und es mittlerweile üblich ist, dass sich Firmen diesen Aufwand bezahlen lassen wollen. Ist dies jedoch rechtlich erlaubt?
Alternativ könnte ich ja auch einfach behaupten das der Container nicht angekommen ist und der Frachtführer ist verpflichtet mir das Gegenteil zu beweisen, so würde ich den Beleg kostenfrei bekommen.
Vielen Dank vorab für die Hilfe.
leider konnte ich bei meiner Internetrecherche keine Antwort für folgende Thematik finden:
Ich arbeite bei einem Wiedervermarkter für Bahnverkehre. Einer unserer Kunden möchte einen Ablieferbeleg / Interchange für einen Container der Leer zurück in den Hafen gegangen ist.
Der Dienstleister den wir beauftragt haben verlangt für die Anforderung von Ablieferbelegen / Interchanges eine Gebühr von 25,- EUR.
Ein Frachtführer ist gesetzlich dazu verpflichtet einen Beleg auszustellen wenn der Auftraggeber dies wünscht. Mir ist bewusst, dass Ablieferbelege mittlerweile einen großen Aufwand bedeuten
und es mittlerweile üblich ist, dass sich Firmen diesen Aufwand bezahlen lassen wollen. Ist dies jedoch rechtlich erlaubt?
Alternativ könnte ich ja auch einfach behaupten das der Container nicht angekommen ist und der Frachtführer ist verpflichtet mir das Gegenteil zu beweisen, so würde ich den Beleg kostenfrei bekommen.
Vielen Dank vorab für die Hilfe.