Kosten für Ablieferbelege rechtens?

    • Kosten für Ablieferbelege rechtens?

      Hallo,

      leider konnte ich bei meiner Internetrecherche keine Antwort für folgende Thematik finden:
      Ich arbeite bei einem Wiedervermarkter für Bahnverkehre. Einer unserer Kunden möchte einen Ablieferbeleg / Interchange für einen Container der Leer zurück in den Hafen gegangen ist.
      Der Dienstleister den wir beauftragt haben verlangt für die Anforderung von Ablieferbelegen / Interchanges eine Gebühr von 25,- EUR.

      Ein Frachtführer ist gesetzlich dazu verpflichtet einen Beleg auszustellen wenn der Auftraggeber dies wünscht. Mir ist bewusst, dass Ablieferbelege mittlerweile einen großen Aufwand bedeuten
      und es mittlerweile üblich ist, dass sich Firmen diesen Aufwand bezahlen lassen wollen. Ist dies jedoch rechtlich erlaubt?

      Alternativ könnte ich ja auch einfach behaupten das der Container nicht angekommen ist und der Frachtführer ist verpflichtet mir das Gegenteil zu beweisen, so würde ich den Beleg kostenfrei bekommen.

      Vielen Dank vorab für die Hilfe.
    • Interessanter Fall.
      "Rechtlich" aus der Vogelperspektive wird es darauf ankommen, welches Regelwerk für diesen Teil eines multimodalen Transports gilt/vereinbart wurde. Da spielen bei multimodalen Transporten, insbesondere unter Einschluss Seebeförderung, ja verschiedene Rechtsgrundlagen mit rein. Müsste man wirklich am Einzelfalll auseinandernpuzzeln.
      "Rechtlich" auf der Vertragsebene zwischen Kaufleuten wird es darauf ankommen, wer hat was mit wem vereinbart bzw. durch Stillschweigen akzeptiert:
      Wenn dein Auftrag beiinhaltet , dass Ablieferbelege für die Leercontainerrückgabe gefordert sind, dürftest du formal im Recht sein.
      Wenn (stillschweigend) Geschäftsbedingungen des Frachtführers akzeptiert wurden, in denen Ablieferbelege als kostenpflichtige Zusatzleistung bepreist sind, der andere...
      "Formal" deshalb, Recht haben und und es dann wegen eines Kleinbetrags durchsetzen können, sind meistens zwei Paar Stiefel.

      Praxis: Zähne zusammen beissen, zahlen, keine unnützen Ressourcen in einen Streit über Pille-Palle investieren und für's nächste Mal die Konsequenzen ziehen.
      Ich würde mit keinem Dienstleister zusammenarbeiten, der für Ablieferbelege 25€ verlangt , wenn es Alternativen gibt....
    • Alternativ den vereinbarten Frachtpreis in Einzelpositionen zerlegen, also eine Entlohung für Palettentausch, Ablieferbeleg etc.

      Ich finds frech. ich berechne meinen guten Kunden noch nicht einmal den Verbringungsnachweis. Das gehört einfach mit zum Service und ist doch irgendwo schon mit eingepreist.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Ahnungslos 3.0 schrieb:

      thommygera schrieb:

      den Verbringungsnachweis.
      Gelangensbestätigung
      Wer denkt sich eigentlich solche Begriffe aus? Ist ja fast so schlimm wie Eierschalensollbruchstellenverursacher oder Trittplattenbremsventil.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!