Kontrolle: illegale Kabotage

    • Exmado schrieb:

      Das heißt auch angenommen so wäre es ebenfalls erlaubt?


      FALL 1
      Deutsche Spedition A vergibt an
      einen polnischen Transportunternehmer B
      einen Transport bei Industriefirma C in Kassel zu laden:


      34 FP für Dortmund, Essen, Oberhausen


      Es handelt sich um 3 deutsche Baumärkte (Obi, Hagebau, Hellweg) === ERLAUBT



      ..................................

      da nur 3 entladestellen? Oder liege ich falsch
      Ja, wäre erlaubt.
      Damit hat der TU mit einer Fahrt sein Kabotagekontingent 3x7 "verballert" und muss wieder raus.
      Ich bin gespannt wie sich der Markt ab 2022 ändert, wenn die Abkühlphase dazukommt.
    • also ich denke mal das der TU nicht in sein Land abhauen wird. Er wird dann nach NL o.Ä. Fahren von dort dann nach F usw.. Nach meiner Aufassung muss er aber doch in sein Land zurück damit er quasi wieder "frisch" starten kann .

      Es ist doch wie immer schwer zu Kontrollieren, so lange man sich die Frachtpapiere selber schreiben kann.
      Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten
      (Albert Einstein)
    • Die Abkühlphase muss m.M. nicht im Heimatland verbracht werden, ausserhalb DE ist ausreichend.
      Aber bei einer Abkühlphase von 4 Tagen müssen schon einige Transporte ausserhalb erfolgen, bevor der ausländische TU dann beladen wieder nach DE rein kann.
      Mit E-CMR und der neuen Generation des digitalen Fahrtenschreibers, der die Grenzübergangspunkte dokumentiert, wird das transparent und kontrollierbar werden.
      Nicht sofort, der Prozess wird sich über mehrere Jahre erstrecken, aber die Zeiten wo Kabotage eine nicht kontrollierte und kontrollierbare Grauzone war, sind vorbei.
    • haben hier in der Gegend mehrere deutsche Speditionen, weche PL- und auch CZ- Transportunternehmer mit 3,5ter für den Verteilerverkehr einsetzen.

      Mehrere wurden schon erwischt und auch zurückgeschickt. Meines Wissens nach wurden auch die entsprechenden Sicherheitsleistungen erhoben. Mal sehen, was passiert, wenn das BAG zu einer Betriebskontrolle erscheinen sollte. Geladen waren zwischen 10 und 15 KUNDEN, die Anreise erfolgte täglich aus der Heimat.
    • Interessante Zahlen in einem DVZ-Artikel zu den Aktivitäten der BAG in Sachen Kabotage-Kontrolle im Jahr 2021:

      35 Schwerpunktkontrollen (2020: 14)
      Auf Einhaltung Kabotagebestimmungen kontrollierte ausländische LKW: 16.000 (2020: 5.000)
      Bussgelder aus Kabotage-Schwerpunktkontrollen: 3,6 Mio€ (2020: 2,2 Mio€)

      Daraus ergaben sich 200 nachgelagerte Betriebskontrollen. Dabei wurden 70.000 Transporte überprüft, bei 10.000 ergaben sich Beanstandungen.
      Aus den Betriebskontrollen ergaben sich Bussgeld- und Einziehungsbescheide in Höhe von 1,8 Mio€ (2020: 0,83Mio€)
      Die Steigerung sei auf einen höheren Anteil von überprüften Großunternehmen zurückzuführen.



      Das Klagen dass die Kontrollbehörden beim Kabotagemißbrauch wegschauen und die Kontrolldichte zu niedrig ist, dürfte damit gegenstandlos sein.
    • das schöne an der Sache ist,

      das versendende Unternehmen bekommt seine Anzeige (1800€) Kontrollpflicht der mitzuführenden Dokumente (Originale)
      das vermittelnde Unternehmen bekommt seine Anzeige (1800€) also auch der SOFA-Spediteur 8o Kontrollpflicht der mitzuführenden Dokumente (Originale)
      der Transporteur bekommt seine Anzeige (Kleintransporter 1250€ und die richtigen LKW 2500€, pro nachgewisener Fahrt)


      ein Grund mehr, für viele Behörden wieder ne Sicherheitsleistung zu kassieren und die Weiterfahrt zu untersagen (§13GüKG) (Fahrzeug wird ggf angeschlossen) und nicht bloß ne Anzeige zu schicken (dann bekommt nämlich der jeweilige Heimatstaat als kassierender das Geld)


      mitzuführende Dokumente:
      Frachtpapier der letzten beladenen Einreise sowie der übrigen durchgeführten Kabotagefahrten,
      EU-Lizenz
      Nachweis einer Güterschadenhaftpflicht
      Bei Fahrern aus Drittstaaten die Fahrerbescheinigung