Kontrollblätter beim 3,5to mit AHK?

    • Kontrollblätter beim 3,5to mit AHK?

      Hallo zusammen!!
      Ich bin neu hier und suche Leute, die sich in der Bürokratie in Deutschland auskennen... ?(
      Ich habe einen Peugeot Boxer L3H2 Transporter mit 3,5to zul. Ges.gewicht mit einer AHK, die ich aber nicht nutze.
      Muss ich ein Kontrollgerät einbauen oder reichen die Kontrollblätter?

      Dank euch!!!

      Sebastian.
      Ich hasse Raser, Drängler und die, die meinen fliegen zu können!! :)
    • Jup. Tageskontrollblatt = Guckst du bezreg-koeln.nrw.de/brk_intern…ck_tageskontrollblatt.pdf

      Muss man "akribisch genau" führen in Fahrzeugen 2,3 To - 3, 49 To. Lenk und Ruhezeiten sind einzuhalten. :D Musst da genau so die letzten 28 Tage nachweisen wie im LKW auch.

      Wäre mir da nicht so sicher ob du da immer damit durchkommst, dass die Anhägerkupplung nur zum Schutz da ist. Hatte auch mal einen gebrauchten. Habe da die Anhägerkupplung abgeschraubt. Kannst fragen wen du willst. Bekommst keine einheitliche Antwort.

      Drum würde ich mir überlegen brauchst die. Wenn ja. Unternehmerprüfung und Fahrtenschreiber. Wenn nicht. Weg damit.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lenker50 ()

    • Original von Lenker50
      Muss man "akribisch genau" führen in Fahrzeugen 2,3 To - 3, 49 To. Lenk und Ruhezeiten sind einzuhalten. :D


      ... was wir natürlich alle gaaaanz korrekt machen, gelle? ;)

      Das einzige worauf man achten sollte ist dass die Pausenzeit nicht versehentlich genau da steht, wo man lt. Lieferschein / Rollkarte 3 Kunden entladen hat :P

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von bastimuc ()

    • Ja ich hab die AHK zum Schutz dran und wenn ich meinen Wohnwagen ziehe. Da solles aber Unterscheide geben, ob man nun einen Anhänger oder nen WW dran hat. Ich habe auch heute die wehrten Leutchen vom BAG angerufen. Aber dort wird mir keine Auskunft gegeben, genauso wenig wie bei der Polizei direkt. Scheinbar weiß keiner was in deutschen Gesetzen geschrieben steht, oder zumindest, dass jemand einem Otto-Normalverbraucher die Gesetze in einer verständlichen Sprache wiedergeben kann... Alles MIST!!! :evil:
      Ich hasse Raser, Drängler und die, die meinen fliegen zu können!! :)
    • Drum würde ich mir überlegen brauchst die. Wenn ja. Unternehmerprüfung und Fahrtenschreiber


      Trotz AHK braucht man keine Unternehmerprüfung ;) Erst wenn Du wirklich ein Hänger dran hängst, brauchst die Lizenz. Vorher brauchst Du nur einen Fahrtenschreiber.

      Ich weiß, sobald eine AHK dran ist, muss ein Tacho rein. Haben wir bei allen unseren Kleinfahrzeugen, auch wenn die eigentlich bei unseren Baukolonnen eingesetzt sind, also der Tacho nicht benutzt werden muss, wegen Handwerkerregel. Ein Tacho musste rein.
      Aber wir hatten die alle neu gekauft. Ob es da nun Unterschied zu nem gebrauchten gibt ?( Glaube aber eher nicht.

      Mach die Anfrage schriftlich an das BAG und GAA. Die beiden sind für die Fahrpersonalverordnung zuständig und müssen das wissen. Und verlang auch deren Antwort schriftlich!
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!
    • @KoNi
      Ein Neufahrzeug das gleich mit AHK bestellt wird, bekommt meiner Kenntnis nach von allern Herstellern ein Digitacho.
      Die Hersteller sind da mit auf der sicheren Seite.
      Im richtigen Leben gilt das bereits vorhergeschriebene.
      Normalerweise kauft man das Fzg ja aber ohne und baut die AHK dann selber dran. Damit vermeidet man die vorsogliche Pflichterfüllung der Hersteller.