Kontrollblätter 2,8 bis 3,5 zGG

    • Kontrollblätter 2,8 bis 3,5 zGG

      Hallo,
      wir sind ein Unternehmen mit Sitz in Schwaben.
      Wir haben permanent mit folgendem Problem zu kämpfen.Für Fahrzeuge bis 3,5 To. zGG müssen ja bekanntlich in Deutschland (nationales Recht) Lenk- und Ruhezeiten nachgewiesen werden in Form eines Kontrollblattes.
      Nun meine Frage: Angenommen ich habe einen Transport nach Spanien und benötige 4 Stunden bis zur französischen Grenze. Muß ich denn im Ausland (Frankreich, Spanien), wo es ja dieses Gesetz gar nicht gibt auch die Kontrollblätter führen oder reicht es erst wieder beim Grenzübergang beim Wiedereintritt nach Deutschland wieder ein Kontrollblatt auszufüllen? Und was ist mit den Lenkzeiten im Ausland wenn ich von Der BAG angehalten werde? Könnten die mir da Probleme machen?
      Ich bin mal gespannt auf Eure Antworten.
      Schöne Grüße
      Rainer
    • Hallo,
      naja Kühltaxi schreibt zwar, daß es ein rein nationales Gesetz ist. Aber wie ist das dann geregelt wenn ich beim Wiedereintritt nach Deutschland 3000 km mehr auf dem Tacho habe aber keine Ruhezeiten eingehalten habe. Kann ich nach deutschem Recht belangt werden. Weil ja dann offensichtlich keine Ruhepausen gemacht wurden.
      Gruß
    • Wer will dir denn wie nachweisen ob und wann du Ruhezeiten gemacht hast oder nicht? Oder kloppst du die 3000 km am Stück in 30 Stunden?
      Die Zeit im Ausland ist wie "out of scope" beim Digi, für die brauchst du keine Blätter. Wenn da Zeit und km halbwegs zusammenpassen kann dir keiner was wollen. Solltest dir nur sicherheitshalber vor der Wiedereinfahrt nach D eine volle Ruhezeit schreiben.
      Manchmal wundert es mich daß Leute das noch nicht mal mit den Kontrollblättern sauber hinbekommen. :D
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)