Hallo,
wir sind ein Unternehmen mit Sitz in Schwaben.
Wir haben permanent mit folgendem Problem zu kämpfen.Für Fahrzeuge bis 3,5 To. zGG müssen ja bekanntlich in Deutschland (nationales Recht) Lenk- und Ruhezeiten nachgewiesen werden in Form eines Kontrollblattes.
Nun meine Frage: Angenommen ich habe einen Transport nach Spanien und benötige 4 Stunden bis zur französischen Grenze. Muß ich denn im Ausland (Frankreich, Spanien), wo es ja dieses Gesetz gar nicht gibt auch die Kontrollblätter führen oder reicht es erst wieder beim Grenzübergang beim Wiedereintritt nach Deutschland wieder ein Kontrollblatt auszufüllen? Und was ist mit den Lenkzeiten im Ausland wenn ich von Der BAG angehalten werde? Könnten die mir da Probleme machen?
Ich bin mal gespannt auf Eure Antworten.
Schöne Grüße
Rainer
wir sind ein Unternehmen mit Sitz in Schwaben.
Wir haben permanent mit folgendem Problem zu kämpfen.Für Fahrzeuge bis 3,5 To. zGG müssen ja bekanntlich in Deutschland (nationales Recht) Lenk- und Ruhezeiten nachgewiesen werden in Form eines Kontrollblattes.
Nun meine Frage: Angenommen ich habe einen Transport nach Spanien und benötige 4 Stunden bis zur französischen Grenze. Muß ich denn im Ausland (Frankreich, Spanien), wo es ja dieses Gesetz gar nicht gibt auch die Kontrollblätter führen oder reicht es erst wieder beim Grenzübergang beim Wiedereintritt nach Deutschland wieder ein Kontrollblatt auszufüllen? Und was ist mit den Lenkzeiten im Ausland wenn ich von Der BAG angehalten werde? Könnten die mir da Probleme machen?
Ich bin mal gespannt auf Eure Antworten.
Schöne Grüße
Rainer