Hallo an Alle,
ein sehr spannendes Thema. Der Auto/KFZ Transporter hält auf der öffentlichen Strasse vor dem Autohaus/Autohändler an und dann werden die nicht zugelassenen Fahrzeug vom LKW Fahrer auf das Gelände gefahren. Wenn jetzt eine dritte Person oder Sache (Verkehrsunfall) geschädigt werden kommt die Frage auf, wer "zahlt den Schaden"?.
Wenn Ihr/Sie das so macht, solltet Ihr mit Eurem/Ihrem KFZ Haftpflichtversicherer sprechen und Euch schriftlich bestätigen lassen, dass diese Vorgänge als mitversichert gelten.
Gruss an Alle
ein sehr spannendes Thema. Der Auto/KFZ Transporter hält auf der öffentlichen Strasse vor dem Autohaus/Autohändler an und dann werden die nicht zugelassenen Fahrzeug vom LKW Fahrer auf das Gelände gefahren. Wenn jetzt eine dritte Person oder Sache (Verkehrsunfall) geschädigt werden kommt die Frage auf, wer "zahlt den Schaden"?.
Wenn Ihr/Sie das so macht, solltet Ihr mit Eurem/Ihrem KFZ Haftpflichtversicherer sprechen und Euch schriftlich bestätigen lassen, dass diese Vorgänge als mitversichert gelten.
Gruss an Alle
Fabian Chr. Ude
KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
Voltastr. 84
60486 Frankfurt/Main
Tel 069-7803 1898
Handy 0151 26415845
mailto:fabian.ude@kravag.de
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