moin moin 
ich arbeite an einem Containerterminal im hohen Norden und habe eine Frage bezüglich der Anlieferung / Abholung eines leeren Seecontainers.
Wenn der Spediteur kommt und einen Container abholt oder Anliefert, inwiefern bin ich rechtlich dazu verpflichtet, mir das Kennzeichen des Anliefernden / Abholenden Fahrzeuges zu notieren ?
Denn wir haben es jetzt 1-2 mal NICHT gemacht, (ausversehen, vergessen) und schwupp rief der Spediteuer an und wollte das Kennzeichen wissen, um zuordnen zu können, welcher von seinen Fahrern nun bei uns war.......er werde sich nun an meinen Vorgesetzten wenden, um ihn auf unsere Schlampige Arbeit hinzuweisen. (was ansich kein Problem darstellt, aber Prinzipsache finde ich
)
Wie ist die Grundlage... ist das wirklich meine absolute Pflicht das Kennzeichen aufzuschreiben und im Zweifel später nachzuweisen ?
Denn wenn der Spediteur nicht weiß, wann er welchen Fahrer wohin schickt, ist das doch nicht mein Problem ?

ich arbeite an einem Containerterminal im hohen Norden und habe eine Frage bezüglich der Anlieferung / Abholung eines leeren Seecontainers.
Wenn der Spediteur kommt und einen Container abholt oder Anliefert, inwiefern bin ich rechtlich dazu verpflichtet, mir das Kennzeichen des Anliefernden / Abholenden Fahrzeuges zu notieren ?
Denn wir haben es jetzt 1-2 mal NICHT gemacht, (ausversehen, vergessen) und schwupp rief der Spediteuer an und wollte das Kennzeichen wissen, um zuordnen zu können, welcher von seinen Fahrern nun bei uns war.......er werde sich nun an meinen Vorgesetzten wenden, um ihn auf unsere Schlampige Arbeit hinzuweisen. (was ansich kein Problem darstellt, aber Prinzipsache finde ich

Wie ist die Grundlage... ist das wirklich meine absolute Pflicht das Kennzeichen aufzuschreiben und im Zweifel später nachzuweisen ?
Denn wenn der Spediteur nicht weiß, wann er welchen Fahrer wohin schickt, ist das doch nicht mein Problem ?