Klar Strom kommt aus der Steckdose!
Ich liebe es wenn 3 Hansl im Namen des Volkes sprechen!
.07.12 - BAD HERSFELD - Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Kassel hat über die Klage eines Unternehmens entschieden, das im Landkreis Hersfeld-Rotenburg vier Windkraft­anlagen errichten wollte. Der Antrag wurde im Jahr 2009 vom Regierungspräsidium Kassel abgelehnt. Die gegen diesen Bescheid gerichtete Klage hat das Gericht jetzt abgewiesen.
Nach Auffassung der 4. Kammer stehen der Errichtung der Windenergieanlagen naturschutzrechtliche Belange entgegen. Die Windenergieanlagen hätten in einem landwirtschaftlich genutzten Gebiet errichtet werden sollen, in dem mehrere Rotmilanpaare brüten und das als sog. Nahrungsmittelhabitat für diese Vögel dient.
Bei den Rotmilanen handelt es sich um eine gefährdete Greifvogelart, die aufgrund europarechtlicher Vorgaben unter besonderem Schutz steht. Rotmilane können bei ihren Nahrungsflügen die für sie von den Rotorblättern ausgehende Gefahr nicht erkennen. Dadurch werden sie häufig sogenannte Schlagopfer von Windenergieanlagen. Aus dieser Tatsache und verschiedenen Gutachten steht für die Kammer Folgendes fest: Bei Errichtung der geplanten Windenergieanlagen besteht für die in dem Gebiet beheimateten Rotmilane eine deutlich erhöhte Gefahr, von den Rotoren der Windenergieanlagen getötet zu werden. Damit werde aber gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot des Bundesnaturschutzgesetzes verstoßen, so die Auffassung der Kammer. Darum sei die Errichtung von Windenergieanlagen in dem betreffenden Gebiet nicht zulässig. Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beantragt werden.
Der Tag wird kommen, da sind andere gefährtet, aber bitter böse!
Wie die Juden müssten sie sie durch die Strassen dann jagen!
Bananen Republick!
Quelle Osthessen-News
Ich liebe es wenn 3 Hansl im Namen des Volkes sprechen!
.07.12 - BAD HERSFELD - Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Kassel hat über die Klage eines Unternehmens entschieden, das im Landkreis Hersfeld-Rotenburg vier Windkraft­anlagen errichten wollte. Der Antrag wurde im Jahr 2009 vom Regierungspräsidium Kassel abgelehnt. Die gegen diesen Bescheid gerichtete Klage hat das Gericht jetzt abgewiesen.
Nach Auffassung der 4. Kammer stehen der Errichtung der Windenergieanlagen naturschutzrechtliche Belange entgegen. Die Windenergieanlagen hätten in einem landwirtschaftlich genutzten Gebiet errichtet werden sollen, in dem mehrere Rotmilanpaare brüten und das als sog. Nahrungsmittelhabitat für diese Vögel dient.
Bei den Rotmilanen handelt es sich um eine gefährdete Greifvogelart, die aufgrund europarechtlicher Vorgaben unter besonderem Schutz steht. Rotmilane können bei ihren Nahrungsflügen die für sie von den Rotorblättern ausgehende Gefahr nicht erkennen. Dadurch werden sie häufig sogenannte Schlagopfer von Windenergieanlagen. Aus dieser Tatsache und verschiedenen Gutachten steht für die Kammer Folgendes fest: Bei Errichtung der geplanten Windenergieanlagen besteht für die in dem Gebiet beheimateten Rotmilane eine deutlich erhöhte Gefahr, von den Rotoren der Windenergieanlagen getötet zu werden. Damit werde aber gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot des Bundesnaturschutzgesetzes verstoßen, so die Auffassung der Kammer. Darum sei die Errichtung von Windenergieanlagen in dem betreffenden Gebiet nicht zulässig. Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beantragt werden.
Der Tag wird kommen, da sind andere gefährtet, aber bitter böse!
Wie die Juden müssten sie sie durch die Strassen dann jagen!
Bananen Republick!
Quelle Osthessen-News