Kalkulation Sprinter inkl. Anhänger mit zGG 2,8 t

    • Kalkulation Sprinter inkl. Anhänger mit zGG 2,8 t

      Hallo alle zusammen,

      ich erbitte euch um folgenden Rat:

      Ich soll ein Angebot für eine Tour in die Schweiz erstellen. Gefahren soll dies mit einem Sprinter und einem Anhänger. Die gefahrenen Kilometer belaufen sich pro Tag auf 700 km wovon auf die Schweiz 10 km Mautstrecke entfällt. Es handelt sich um eine Auslastung von Montag bis Freitag (5 Tage) - voll hin und leer zurück.

      Mein Sprinter verfügt über keinen digitalen Tachograf, da ich diesen bis heute nur bis 3,5 t ausgelastet habe. Die Güterkraftverkehrslizenz kann beantragt werden, da alle Voraussetzungen bei mir vorliegen.

      Nun meine Frage an euch:

      Was habe ich an Kosten in der Schweiz zu erwarten (z. B. Vignette bzw. eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe)
      Wie soll ich den Anhänger bei dem Angebot berücksichtigen (Nutzungsdauer bzw. wie auf den Lasten - Leerkilometer umlegen)

      Für hilfreiche Antworten und Berechnungsbeispiele danke ich im Voraus.

      Viele Grüße

      :D
    • hmm....soweit ich informiert bin musst du in deinem Sprinter ein EG-Kontrollgerät haben....weil Gewerblicher Güterkraftverkehr...und ich meine mit dem Anhänger kommst du doch eh über die 3,5t....

      sollte ich mich Irren lasse ich mich gerne belehren...

      Die "Maut" in der Schweiz beträgt im moment: (EURO6) 2,05 Rappen je t/km

      Für deine Kalkulation gibt es doch im Netz Tools ohne ende...

      ZB: EXCEL Tabelle
      Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten
      (Albert Einstein)
    • Mhh

      700 km täglich, da hast Du viel vor. Das ist kaum zu schaffen.
      Glücklich solltest sein, wenn Du das ein bis zwei mal in der Woche packst.

      Du kennst Den Begriff Stau ??


      Zur Ausrüstung:

      wie @ Colonia40 schon schrieb:

      Du musst einen digitalen Tachografen einbauen lassen ( EZ des Fahrzeuges nach 2006), brauchst Fahrerkarte, als Unternehmer noch die Unternehmenskarte. inkl. aller Nachweispflichten zu den Lenk- und Ruhezeiten.

      Du musst auch beachten, im FAlle eines Falles ( Stau ) musst Du die tägl. Ruhezeit in ner Schlafkabine verbringen. Hotel, Pension geht auch, das solltest Du aber nachweisen können.


      VO (EWG) 561/2006 Artikel 8 Abs.8


      Sofern sich ein Fahrer hierfür entscheidet, können nicht am Standort eingelegte tägliche
      Ruhezeiten und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden,
      sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten für jeden Fahrer verfügt und
      nicht fährt.


      Diese VO solltest DU Dir zu gemüze führen. DIese gilt dann auch für Dich komplett. Weiterhin die Ausrüstugspflicht ( Kontrollgerät) nach VO 3821/85

      Ach so, die Berufskraftfahrerqualifikation brauchst auch
    • colonia40 schrieb:

      hmm....soweit ich informiert bin musst du in deinem Sprinter ein EG-Kontrollgerät haben....weil Gewerblicher Güterkraftverkehr...und ich meine mit dem Anhänger kommst du doch eh über die 3,5t....

      sollte ich mich Irren lasse ich mich gerne belehren...

      Die "Maut" in der Schweiz beträgt im moment: (EURO6) 2,05 Rappen je t/km

      Für deine Kalkulation gibt es doch im Netz Tools ohne ende...

      ZB: EXCEL Tabelle
      Kontrollgerät stimmt, für Bus + Anhänger reichen aber Vignetten!
      @sniks: Für einen Bus mit Anhänger kann man eigtl schon fast einen 7,5t Preis berechnen, erst Recht in die bei vielen unbeliebte Schweiz...
    • deswegen frage ich meine kenntnis ist dass alles über 2,8t zGG im gewerblichen Güterkraftverkehr nachweispflichtig ist, bis 3,5t zGG mit Tageskontrollblatt, alles darüber DiKo und dann geht das mit den 700km auch nur als oneway zurück wirds eng...alleine die verzollung dauert und dann ArbZG und EG und FPersVO wenn er sich daran hält

      hast du mir evlt ne Quelle für die Bestimmung dass erst ab 3,5t eine Lizenz erforderlich ist (rein interessenhalber)?
    • Sie Herr ausgebildeter "Berufskraftfahrer",

      Ich helfe dir mal durch die Seite der IHK und übersetze mal. Gleich am Anfang steht im allerersten Satz :
      "1. Erlaubnispflicht im gewerblichen Güterkraftverkehr
      Wer
      als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit
      einem zulässigen Gesamtgewicht über 3.500 kg (einschließlich Anhänger)
      betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der hierfür zuständigen
      Verkehrsbehörde. Somit sind Transporte mit Fahrzeuge, die mit oder ohne
      Anhänger unter dieser Gewichtsgrenze liegen, nicht
      genehmigungspflichtig. Wird das zulässige Gesamtgewicht von 3.500 kg -
      beispielsweise durch den Einsatz eines Anhängers - überschritten, so
      unterliegen seit dem 1. Juli 1999 auch Beförderungen mit
      Personenkraftwagen der Erlaubnispflicht."

      Diese Erlaubnis ist die "Lizenz"

      Rechts auf der Seite der IHK ist eine Spalte "Mehr zu diesem Thema". Dort ist unter anderem ein Link vom Bundesministerium der Justiz und für Verbracherschutz, der dich direkt zum Güterkraftverkehrsgesetz führt. Siehe § 1 Ziffer 1.

      Ich habe ja nie Berufskraftfahrer gelernt (zu meiner Zeit reichte die Klasse 2), heute würde man sagen learning bei doing, könnte mir aber vorstellen, daß das GüKG das Zentrale Thema der Ausbildung ist. Ist an dem Tag die Oma beerdigt worden oder fängste 2015 erst mit der Ausbildung an?

      Was bekomme ich jetzt für das Consulting?

      Jan

      Nachtrag: lies dir alle 6 Seiten Durch, dort wird alles erklärt. Wie zuviel auf einmal zu lesen? Dann bleib Lenkraddreher.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von jan64 ()