Da fällt mir wieder meine Wundertablette ein
gruß
daffan




gruß
daffan
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
Gerscher schrieb:
gelöschter User 2 schrieb:
ich muss bei meinem Kunden einen Frachtpreis für die o.g. Strecke abgeben.
Jetzt stolpere ich irgendwie über das LKW Fahrverbot B7/B27. Ich bin mir nicht ganz sicher ob ich nun die doch um einiges kürzere direkte Strecke als Grundlage nehmen kann oder übers Kirchheimer-Dreieck rechnen muss.Die Entladestelle liegt im gebiet Papierfabrik.Es geht außerdem um Komplettladungen!So wie ich es gelesen habe, kann ich normaler Weiße Entladestellen die in diesem Gebiet liegen über die Bundesstraßen anfahren, aber Kaufungen hat ja auch eine eigene Abfahrt von der A7 -also ich muss euch einfach mal befragen.
Vielen Dank vorabJupiter schrieb:
Natürlich über A7 kalkulieren.
Meinst ich hab wo ich PÖL zu 65 Cent gefahren habe meine Preise gesenkt ?
Nachts darf man da doch schon mal garnicht fahren, wenn überhaupt wagen meine Fahrer es ab 06:00 Uhr, und das ist schon heiß !Kannst ja kalkulieren, was rechtens ist. Wenn Du Dir den DL200 einbauen lässt, sparste genug bei ein. Weis kaum jemand, ist aber super. Ween Du willst schicke ich Dir mal die Internetseite des Vertreibers.Max32 schrieb:
Ne jetzt mal im Ernst-der Kunde ist sensibel und das muss absolut Wasserfest sein.Das ist doch schon ein erheblicher Unterschied, gerade bei der Maut
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