Kabotage

    • Servus,

      da ich zum Theme Haftung/Pflichten als Auftraggeber bei Kabotage:

      Welche Haftungen und Pflichten habe ich in der Rolle als Versender und in der Rolle als Spediteur beim Thema Kabotage? Also muss ich die Frachtdokumente kontrollieren, Was passiert mir, wenn der Frachtführer gegen die Vorschrift verstößt etc. Oder kann es mir als Versender/Spediteur egal sein, aus welchem Land mit Frachtführer kommt, da er dafür verantwortlich ist, die Kabotage einzuhalten? So lese ich das nämlich raus.

      Dazu folgende Fälle (Da ich mal als Versender eigener Ware, mal als Spediteur für Fremdware auftrete):

      Fall 1:

      Als Versender gebe ich einem ausländischen Spediteur den Auftrag für einen innerdeutschen Transport.

      Fall 2:

      Als Spediteur gebe ich einem ausländischen Spediteur den Auftrag für einen innerdeutschen Transport.

      Fall 3:

      Als Versender gebe ich einem deutschen Spediteur den Auftrag für einen innerdeutschen Transport. Dieser vergibt den Auftrag an einen polnischen Frachtführer.

      Fall 4:

      Als Spediteur gebe ich einem deutschen Spediteur den Auftrag für einen innerdeutschen Transport. Dieser vergibt den Auftrag an einen polnischen Frachtführer.

      Fall 5:

      Als Versender gebe ich einem deutschen Spediteur den Auftrag für einen innerdeutschen Transport. Dieser schickt einen LKW seiner Niederlassung aus CZ

      Fall 6:

      Als Spediteur gebe ich einem deutschen Spediteur den Auftrag für einen innerdeutschen Transport. Dieser schickt einen LKW seiner Niederlassung aus CZ

      Vielen Dank!
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!
    • Zur Kabotage findest Du alles in der gesetze-im-internet.de/g_kgrkabotagev_2012/

      genauer unter § 17a gesetze-im-internet.de/g_kgrkabotagev_2012/__17a.html


      Lesenswerterweise hat unser deutscher Gesetzgeber das EU-Recht aufgeweitet und nimmt auch ausländ. Unternehmen mit Sitz/Niederlassung in Deutschland von den EU-Kabotage-Regeln aus.

      So wird unsere Duetsche Wirtschaft ausgebremst, Mat sieht es in den Insolvenzmeldungen.


      Fall 1 und 2 hast Du nichts zu beachten, Du hast keine Kontrollpflicht, musst aber bei einer Feststellung einer unzul. Kabotagebeförderung mit Gewinnabschöpfung/Verfall rechnen

      Fall 3 und 4 ist der Spediteur, der von Dir den Auftrag bekam, der Dumme, siehe weiter oben :)

      Fall 5 und 6 ist so zulässig ( gesetze-im-internet.de/g_kgrkabotagev_2012/__17a.html )