Hallo an alle,
ich habe mal eine wichtige Frage:
Wir liefern Ware, ab Werk nach Luxemburg. Mit der Spedition wird vereinbart das die Frachtkosten bis zur deutschen Grenze von uns getragen werden, ab der Grenze aber vom Besteller übernommen werden.
Wir sind Auftraggeber des Transports.
Der Kunde bezahlt der Spedition die Rechnung nicht, worauf die Spedition uns die Rechnung stellt.
Meines Wissens nach, ist das auch richtig, aber wo steht das geschrieben, welche Paragraphen oder Gesetze regeln das ?
Gruß
ich habe mal eine wichtige Frage:
Wir liefern Ware, ab Werk nach Luxemburg. Mit der Spedition wird vereinbart das die Frachtkosten bis zur deutschen Grenze von uns getragen werden, ab der Grenze aber vom Besteller übernommen werden.
Wir sind Auftraggeber des Transports.
Der Kunde bezahlt der Spedition die Rechnung nicht, worauf die Spedition uns die Rechnung stellt.
Meines Wissens nach, ist das auch richtig, aber wo steht das geschrieben, welche Paragraphen oder Gesetze regeln das ?
Gruß
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