Interessante Frage: geteilte Frachtkosten, eine Seite bezahlt nicht ?

    • Interessante Frage: geteilte Frachtkosten, eine Seite bezahlt nicht ?

      Hallo an alle,

      ich habe mal eine wichtige Frage:

      Wir liefern Ware, ab Werk nach Luxemburg. Mit der Spedition wird vereinbart das die Frachtkosten bis zur deutschen Grenze von uns getragen werden, ab der Grenze aber vom Besteller übernommen werden.

      Wir sind Auftraggeber des Transports.

      Der Kunde bezahlt der Spedition die Rechnung nicht, worauf die Spedition uns die Rechnung stellt.

      Meines Wissens nach, ist das auch richtig, aber wo steht das geschrieben, welche Paragraphen oder Gesetze regeln das ? ?(

      Gruß

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von dorian_gray ()

    • Wenn im Vertrag drin steht frei Lux Grenze müsste er die Fracht bezahlen!

      In der Regel läuft das aber so ab, das der Deutsche Spedi ein Partner im Empfängerland hat und dieser die Fracht ein zieht!

      Hast du jetzt ein Vertrag dem du den Auftrag gegeben hast und da steht drin frei Lux. Grenze muss der sehen wie er an sein Geld kommt!

      Hat der geschrieben das er nicht bezahlt! Lux dürfte auch 60 Tage ZZ haben und da kann der Michel nicht nach 5 tagen kommen und Geld haben wollen!

      Das sind eben die heutigen TU die von tuten und blasen keine Ahnung haben, Hauptsache ich habe eine Ladung drauf!

      Wenn vereinbart war mit dem Lieferranten von Italien oder Deutschen Großhändler, Empfänger bezahlt die Fracht plus Nebenkosten musste ich auch sehen wie ich an mein Geld kam und konnte nicht dem Großhändler die Rechnung auftischen!

      Macht der Kunde Vorkasse?

      Wenn ja, bei der nächsten Ladung den gleiche TU einsetzen.

      Beim verladen muss der TU den Empfänger anschreiben, Ware wird nur über geben wenn die Rechnung vom vorrigen und die vom jetzigen Transport BAR ausgehändigt ist an den Fahrer, ist sein Recht!

      Wenn du natürlich Sofaspedi bist hast du gelitten und musst im die restliche Fracht zahlen, Berufsrisiko!
    • Also einen Vertrag gibt es in dem Sinne nicht, nur eine Liefervereinbarung. Es wurde früher über einen anderen Spediteur abgewickelt, ohne das es Probleme gab. Jetzt haben wir einen neuen Spediteur der wie gesagt uns nun haftbar macht und meint das wäre auch rechtlich konform. Rechtlich begründen kann er es aber nicht. Meine Frage ist eben da er in dem E-Mail Verkehr sich mit dieser Regelung einverstanden erklärt, ob er uns das nun so in Rechnung stellen kann.
    • er hat den Auftrag übernommen im bewusstsein das er nur Fracht bekommt bis zur grenze.

      stell dir vor machst was nach Australien frei Hafen. der Australier bezahlt den Reeder nicht und der kommt und will die Kohle von dir.

      oder ex work, jetzt fragt dich der Empfänger ob du nicht eine spedition weist, jau xy und sagt dem gibt eine ld, Auftraggeber ist der und der, jetzt zahlt der nicht und will das Geld von dir.

      vielleicht ist es auch einer der dem lux deutsche MwSt in Rechnung gestellt hat, wirft der die rechn. ablage p.

      mach das mit so Kerlen alles schriftlich, heute zählt das gesagte Wort nichts mehr, aber nicht bei allen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöschter User 5 ()

    • mach das mit so kerlen alles schriftlich, heute zählt das gesagte wort nichts mehr, aber nicht bei allen.

      Wahre Worte...erst gestern eine Fracht über Timo vergeben und die wollten einen TA. Ich sagte geht nicht, da ich die nächsten Stunden am rollen bin, danach ab- und aufladen, noch ne Tour und frühestens nächste Nacht kann ich es schreiben, aber ein Mann ein Wort.

      Ok, wir haben schon gutes von dir gehört....der Transport ist inzwischen ohne schriftlichen Auftrag erledigt.