Insolvenzen Schlag auf Schlag Teil 3, nur Auszüge aus dem Registergericht!

  • Immer so machen.

    Es ist ein Unterschied ob man der Kohle nachläuft oder sie erst mal hat.

    Mit Pech musst du sie wieder rausrücken, aber das macht denen erst viel Arbeit und manchmal lohnt der Aufwand nicht und der "Gegner" verzichtet drauf.
  • Mann den hat es ja auch erwischt

    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der



    Manfred Renz GmbH & Co. Spedition u. Transporte KG,

    Meboldstr. 3, 72172 Sulz (AG Stuttgart, HRA 480710),

    vertr. d.: 1. Manfred Renz GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), diese vertr. durch Erich Gekeler, (Geschäftsführer)



    wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute,

    am 01.09.2010, um 08:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet.





    Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

    Rechtsanwalt Michael Pluta, Albstr. 14, 70597 Stuttgart,

    Tel.: 0711-7696880, Fax: 0711-76968850



    Forderungen der Insolvenzgläubiger (§ 38 InsO) sind bis zum 15.10.2010

    unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.



    Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der

    Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen.

    Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).



    Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert,

    nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch

    an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).



















    Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 27.10.2010, 10:00 Uhr,

    Erdgeschoss, Saal 036, Amtsgericht Rottweil, Königstr. 20, 78628 Rottweil

    ein Berichts- und Prüfungstermin zur Durchführung einer Gläubigerversammlung mit folgender Tagesordnung abgehalten:



    1. Beschlussfassung der Gläubiger über
    Ÿ die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
    Ÿ den Gläubigerausschuss (§ 68 InsO)
    Ÿ die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,101 InsO)
    Ÿ die Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO)
    Ÿ die Stilllegung bzw. Fortführung des schuldnerischen Unternehmens (§ 157 InsO)
    Ÿ die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
    Ÿ eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte (§ 162 InsO)
    Ÿ eine Betriebsveräußerung unter Wert ( §163 InsO)
    Ÿ die Erteilung der Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen

    des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
    Ÿ die Freigabe von Vermögen aus selbständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
    Ÿ die Einstellung mangels Masse (§ 207 InsO)



    2. Prüfung der angemeldeten Forderungen.

    Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden

    spätestens ab dem 20.10.2010 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Rottweil - Insolvenzgericht -, 78628 Rottweil, Königstr. 20,

    Raum 237 niedergelegt.



    Hinweise:

    Soweit die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig sein sollte, gilt die Zustimmung zur Vornahme von Rechtshandlungen, die für das Insolvenzverfahren von besonderer Bedeutung sind, als erteilt (§ 160 InsO).
    Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden vom Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.








    Henninger

    Richter am Amtsgericht
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    Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 531 IN 2144/10





    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

    der Cordula Mai, geboren 1967, Niederschlesische Kühlspedition,
    Bahnhofstraße 13, 02894 Reichenbach



    wurde am 03.09.2010 um 10:00 Uhr Rechtsanwältin Bettina Schmudde, Königstraße
    17, 01097 Dresden, Internet/Email: whitecaseinso.de,
    zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestimmt.

    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Vermögensmasse sind nur mit
    Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (allgemeiner
    Zustimmungsvorbehalt). Die Drittschuldner dürfen nur an die vorläufige
    Insolvenzverwalterin leisten, es sei denn sie stimmt der Leistung an die
    Schuldnerin zu.

    Die Einzelzwangsvollstreckung wurde eingestellt.

    Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
    Gelder entgegenzunehmen.





    531 IN 2144/10

    Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht, 03.09.2010
  • Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 788/10

    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen



    der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 22221 eingetragenen Höhlschen Spedition + Logistik GmbH, Otto-Hahn-Str. 42, 42369 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Petra Schmelcher und Martin Fresemann





    ist am 08.09.2010, um 11:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Norbert Weber, Friedrich-Ebert-Straße 146, 42117 Wuppertal bestellt.

    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

    Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

    145 IN 788/10
    Amtsgericht Wuppertal
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    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AGILO - TRANS Speditionsgesellschaft mbH, Berliner Str. 116,10713 Berlin, hat der Insolvenzverwalter am 02.09.2010 Masseunzulänglichkeit angezeigt.

    AZ: 36a IN 380/10
    Berlin, 9. September 2010
    Amtsgericht Charlottenburg
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  • können wohl nur noch auf einer hochzeit tanzen... denn die Ewald Höhlschen GmbH & Co. KG gibt´s ja noch - da fand wohl nur ein ringtausch statt & weiter gehts. die insolvente firma war wohl nur als B&V gmbh gedacht. und nun: über die wupper - bietet sich ja an in wuppertal.
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    theoretisch ist die welt da draußen praktisch ganz gut