Insolvenzen Schlag auf Schlag

  • Original von Jupiter
    Kahmen fährt erstmal weiter hab ich gehört, schließlich spart sich der Insoverwalter 3 Monate die Lohnkosten, oder ?


    jo, zahlen alle die noch personal angemeldet habe.

    aber was soll es, für die werdente mütter zahlst doch, obwohl man keine damen angemelldet sind.

    @onkelp :D :D :D

    wer in den letzten jahren so groß geworden ist, konnte es nur übr den preis.
  • solange die Firmen Inso anmelden können und im Geschäftsbtrieb uneingeschränkt weitermachen, solange wird sich nichts am Markt ändern.

    Es ist lachhaft, wie einfach von grösseren und dennoch kapitalkräftigeren Firmen das Insorecht zu seinen eigenenen Zwecken benutzt werden kann. Subs und Lieferanten bleiben auf den Forderungen hängen, Personal wird abgebaut bzw. zu geringerem Entgelt weiterbeschäftigt, die meisten Insoverwalter haben keine Ahnung vom Gewerbe (ansonsten müssten die bei den jetzigen aktuellen Frachtraten SOFORT die Reißleine und einen Schlußstrich ziehen) - und im Hintergrund werden bereits weit vorher die Strippen für die Nachfolgefirma gezogen. Neue Genehmigungen sind heute nur Formsache, da die LRA meist nicht mehr durchblicken, wer überhaupt noch am Markt aktiv tätig ist. Fördergelder sind bei Neugründungen auch abgreifbar.

    Wer glaubt, daß hier nur ein einziger größerer alteingesessener TU komplett vom Markt verschwindet (Ausnahme RICÖ), der irrt.....jeder träumt doch schon wieder vom Aufschwung und will bis dahin wieder/weiter präsent sein.

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  • Az.: 1 IN 46/09
    Amtsgericht Mosbach
    Beschluss vom 16.03.2009
    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
    der Herbert Schmidt Internationale Transporte Spedition GmbH u. Co.,
    vertr. d.d. Herbert Schmidt Verwaltungsgesellschaft mbH,
    vertr. d.d. GF Andre Henrich und Herbert Schmidt,
    Geschäftsanschrift: Zeilweg 11, 74850 Schefflenz
    wird heute, am 16.03.2009, um 11.00 Uhr Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Dr. Helmut Eisner, Josef-Schmitt-Str. 10, 97922 Lauda-Königshofen; Tel.: 09343/627590 bestellt.
    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
    Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).


    Bei denen habe ich meine ersten Touren gemacht in der achtsigern.

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    30 IN 321/09

    Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
    Wolf Transporte GmbH, GFin. Propat Simone, Einsteinring
    28, 86368 Gersthofen

    Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines
    Vermögens sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
    Insolvenzverwalters wirksam.

    Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur
    noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
    RA. Christian Plail, Eserwallstr. 1-3, 86150 Augsburg

    Augsburg, den 16.03.09
    Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht
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    Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 33/09



    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen




    der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 16614 eingetragenen Himmelreich Transporte GmbH & Co. KG, Hallerey 44, 44149 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 20918 eingetragene Erich Himmelreich Verwaltungs GmbH, Hallerey 44, 44149 Dortmund, diese vertreten durch den Geschäftsführer Erich Himmelreich, Hallerey 44, 44149 Dortmund






    ist am 13.03.2009, um 09:57 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Winfrid Andres, Stefanstraße 2, 44135 Dortmund bestellt.

    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

    Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).



    254 IN 33/09
    Amtsgericht Dortmund, 13.03.2009
  • In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der G. Thurau Internationale Spedition GmbH, Pfaffengasse 15, 56072 Koblenz (AG Koblenz, HRB 20815), vertreten durch: Gisela Thurau, Gernsbach, (Geschäftsführerin), wird heute, am 17.03.2009 um Uhr mit sofortiger Wirkung gemäß § 21 Abs. 2 InsO dem Schuldner allgemein verboten, Gegenstände ihres Vermögens zu veräußern oder sonst über sie zu verfügen (Allgemeines Veräußerungsverbot). Unter dieses Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen.

    56068 Koblenz, 17.03.2009

    Das Amtsgericht - Abt. 21

    21 IN 91/09
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    273 IN 130/09 c: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LSB Logistik & Speditionsgesellschaft Braunschweig mbH, Zufuhrstraße C, Am Hauptgüterbahnhof, 38126 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 9534), vertr. d.: Hans-Dieter Klann, (Geschäftsführer) ist am 17.03.2009 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Torsten Gutmann, Lüders Partnergesellschaft, Zum Blauen See 5, D 31275 Lehrte, Tel.: (0 51 32) 82 68 38, Fax: (0 51 32) 82 68 96 bestellt worden.

    Amtsgericht Braunschweig,17.03.2009
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    8000 IN 495/09


    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der


    ITS Logistics GmbH
    vertr. dch. d. GF Dietrich Merk
    Steinacher Str. 95
    90427 Nürnberg


    wurde mit Beschluss vom 20.03.2009 um 8:00 Uhr angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist auch befugt, Außenstände einzuziehen, freies Vermögen zu verwerten, sowie Gelder der Schuldnerin in Besitz zu nehmen und treuhänderisch zu verwahren.
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, untersagt bzw. einstweilen eingestellt
    (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
    (Ausnahmen: Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gem. §§ 807, 900, 903, 883 Abs. 2 ZPO; § 284 AO).

    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde RA Jochen König, Moststr. 33,
    90762 Fürth, Tel. 09 11/7 66 75 - 0 bestellt.


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    Amtsgericht Frankfurt (Oder), 3 IN 172/09
    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma ISB Logistik GmbH,
    Radinkendorfer Straße 45, 15848 Beeskow , vertreten durch den Geschäftsführer ist am
    19. März 2009 um 12.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens gem. § 21 Abs. 2
    Nr. 1 InsO angeordnet worden. Rechtsanwalt Rolf Nacke, Groß Berliner Damm 73 c, 12487
    Berlin wird zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin
    über alle Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
    Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin
    (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen.
    Absonderungsberechtigten Gläubigern ist die Abholung von Gegenständen und der Einzug
    von Forderungen aus dem Vermögen der Schuldnerin untersagt (§ 21 Abs. 1 InsO). Der
    vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen
    der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die
    Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu
    leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
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    Amtsgericht Reinbek
    8 IN 37/09

    Über das Vermögen d.

    Kühnel Logistik GmbH Europa Transporte, vertr. d.d. GFin. Tanja Kühnel, Markt 1, 21509 Glinde, HRB 7572 HL

    ist am Mittwoch, 18. März 2009, 11.30 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Michael Föhlisch, Hamburger Str. 208, 22083 Hamburg. Berichts- und Prüfungstermin: 09.06.2009, 9.30 Uhr, vor dem Amtsgericht 21465 Reinbek, Parkallee 6,. Anmeldefrist bei dem Insolvenzverwalter: 28.04.2009. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner sind nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten. Zustellungen werden gem. § 8 Abs. 3 InsO von dem Insolvenzverwalter durchgeführt.

    Gemäß § 160 Abs. 1 S. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu Rechtshandlungen, die der Insolvenzverwalter vornehmen will und die für das Insolvenzverfahren von Bedeutung sind, als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist (z.B. bei Abwesenheit aller Gläubiger).

    Es wird darauf hingewiesen, daß weitere das Verfahren betreffende Veröffentlichungen nur noch im Internet unter Insolvenzbekanntmachungen.de oder unter Insolvenzveröffentlichungen.de erfolgen.

    Reinbek, 19.3.2009
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    Amtsgericht Göppingen
    AZ: 4 IN 55/09
    Beschluss vom 18.03.2009


    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Firma

    Profashional Textil-Logistik GmbH (HRB 533193),
    vertr. d. d. GF Klaus-Dieter Kühnert,
    Strutstraße 41, 73061 Ebersbach an der Fils

    ist heute, am 18.3.2009 um 12.00 Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

    Z. vorläufig. Insolvenzverwalter wird

    Rechtsanwalt Rechtsanwalt Marcus Winkler, Leitzstr. 45, 70469 Stuttgart
    Tel. 0711 - 28 07 59 0
    Fax: 0711 - 28 07 59 11

    bestellt.

    Verfügungen d. Schuld. über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

    Den Schuldnern d. Schuldn. (Drittschuldnern) wird verboten, an d. Schuldn. zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen d. Schuldn. einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen d. Schuldn. werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
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    Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 71 IN 146/09



    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen




    der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 45289 eingetragenen CaminoLogistik GmbH, Max-Planck-Str. 28, 50354 Hürth, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Eric Weyand, Max-Planck-Str. 28, 50354 Hürth und Ignacio Gomez Garcia, Joseph-Hürten-Str. 1, 50321 Brühl




    Geschäftszweig: die Organisation von logistischen Abläufen zur Beschaffung und zum Versand von Gütern aller Art und die Durchführung von Transporten im Sinne des HGB § 425 ff.






    ist am 16.03.2009, um 11:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stephan Ries, Wall 28, 42103 Wuppertal bestellt.

    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

    Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).



    71 IN 146/09
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    Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 28/09



    Über das Vermögen




    der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HR B 12008 eingetragenen MFC Logistik GmbH, Otto-Hahn-Straße 11, 41515 Grevenbroich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Frank Claff, Breite Straße 139, 41460 Neuss,