Innerdeutsche Leistungen für ausländischen Auftraggeber - Frage zur Umsatzsteuer

    • Innerdeutsche Leistungen für ausländischen Auftraggeber - Frage zur Umsatzsteuer

      Hallo zusammen,

      vielleicht kann mir mal einer von Euch weiterhelfen. Ich habe ein MWST-Problem (naja im Moment noch kein Problem, eher ne Frage).

      Ich habe eine Anfrage auf dem Tisch: Wir sollen für einen Kunden in Österreich hier in D Fullfilment-Leistungen anbieten. Also umpacken, Labeln, weiterversenden und so ...

      Die Ware kommt von einem Lieferanten aus D zu mir ans Lager, wird hier umgepackt und geht dann wieder an Kunden in D raus (später evtl auch in andere EU-Länder).
      Der Auftraggeber sitzt in Österreich und hat (natürlich) eine UST-Nummer.

      Wie ist das jetzt mit der UST?? Muss ich dem Österreicher auf die Dienstleistung nun 19 % deutsche MWST verrechnen, da die Leistung ja in D erfolgt ist oder fällt das auch unter das reverse-Charge-Verfahren?

      Ich weiß, daß sich da mal was geändert hat, aber ich bin da jetzt aktuell nicht so im Thema und auf dem Laufenden ?(

      Kennt sich jemand von Euch da aus und kann mir das mal (am besten mit Angabe der entspr. §§§) erklären?

      Ich sag schon mal Danke :thumbsup:
    • Kipper-Spedition schrieb:

      Leistungsort ist Deutschland = mit Ust.berechnen
      Dies ist oft ein Trick von (öst.) TU, Rechnungen ohne Steuern zu verlangen, bei einer Prüfung musst Du dann die ganze Steuer aus eigener Tasche nachzahlen.
      Nee nee mein lieber! Antwort ist gegeben!

      Man hat das mal kurze Zeit gemacht, aber es wurde wieder verworfen, Muss mal schauen wie lange das ging! Italiener Auftraggeber von A nach B sein Fliesen zu fahren in D.

      Die mussten dann eine Steuernummer in D haben und da die Staaten ja recht langsam mit der Rückerstattung sind. Selbst Neufra stellt noch Gutschriften aus, wenn die Ware in den Hafen geht, natürlich Ware die aus der EU verchwindet!