Inhalte im Lagervertrag

    • Tja dann isset ja nich viel.

      Zum einen die Versicherung muss geklärt sein.
      Dann wären da die kosten. 1. Einlagerung je palette 2. Auslagerung je Palette und dann Lagerung entweder je Tag, Woche, Monat oder Jahr je Palette. Wie beliebt oder wie es Sinn macht. Und es sollte geregelt sein was konkret gelagert werden darf oder nicht darf. z.B. Bei Lebensmitteln z.B. kein Gefahrgut nebenher oder bei Gefahrgut welche Klassen und wie die verpackung auszusehen hat.
      Dann natürloch noch Vertragsdauer und zahlungsziel.

      Das wars eigentlich schon oder hab ich was vergessen ?
    • Hallo Okina

      Ob Verfügte Lagerung oder Verkehrsbedingte Lagerung, gelten überwiegend
      die ADSp.
      Was eigentlich auch überwiegend beide Parteien Schützt.
      Und abweichungen, meiner meinung nach vermeiden.

      In Beiden fällen ist die Haftung des Lagerhalters die Gleiche.
      Bei der Verfügte Lagerung mus im vorraus Geklärt werden was bereits Ingoo richtig erwähnt hat, was bei der abrechnung eine Rolle spielt.
      Am sonsten Gelten 5€/Kg
      Max 100.000€ Je Schadensfall 2mio je ereigniss? (ist etwas lange her, deswegen korektur erwünscht) Bei verkehrsbedingte Lagerung 1mio Je Fall 2mio je ereigniss.
      Wie du es bereits Weist alles Was Diesen wert Übersteigt mus Extra versichert werden, damit du ersatz bekommst.
      Alles was du vom Frachtbrief oder Bordero kenst gilt hier auch.
      Stapelbar, Warenwert, Gefährliche Güter, Lebensmittel, Temparaturen u.s.w.
      Er mus dich informieren wen er es Anderswo Lagert....
      U.v.m.

      Gruss

      Konstadinos


      Konstadinos Milonas
      Freight Forwarding & Logistic Solutions

      Menandrou street 25
      GR 55354 Thessaloniki

      Phone/ Fax: + 30 2310 950 578
      Mobile: + 30 6984 052032
      e-mail: konstadinos.milonas@yahoo.gr
    • Hallo Okina...

      Leider ist Keiner von Fehlern verschohnt.
      Und somit ich Auch.
      Korrektur.
      Haftung des Lagerhalters bei verfügter Lagerung.
      Falsch ist. MAX 100.000 je schadensfall
      Richtig ist MAX 5.000 €
      100.000 € sind es bei verkehrsbedingte Lagerung und zwar bei Vermögenschäden.
      Zitiert... Das 3fache was im fall eines totalverlustes zu zahlen Wäre aber nicht mehr als 100.000 €.

      Wie gesagt im Lagervertrag müssen Die gleiche inhalte wie beim Frachtbrief Erwähnt werden. Ausser einen Empfänger natürlich.
      Daten des Einlagerers, des Lagerhalters, die DAten des Gutes, gewicht anzahl u.s.w. Besondere weisungen für die Behandlung des Gutes und verbote.

      Wie gesagt die meisten nehmen als Grundlage die ADSp.
      Eigene AGB verwenden meisten Kai betriebe oder Hafenschupen und selten Lagerbetriebe.


      Konstadinos Milonas
      Freight Forwarding & Logistic Solutions

      Menandrou street 25
      GR 55354 Thessaloniki

      Phone/ Fax: + 30 2310 950 578
      Mobile: + 30 6984 052032
      e-mail: konstadinos.milonas@yahoo.gr