in welchem Flammpunktbereich größte Gefahr?

    • a) Gefahrenklasse I (A I): Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21 °C („leicht entzündlich“). Beispiele: Benzin, Benzol, Toluol, Ethylether, Schwefelkohlenstoff.
      b) Gefahrenklasse II (A II): Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von 21 °C bis einschließlich 55 °C („entzündlich“). Beispiele: Terpentinöl, Schwerbenzin, Petroleum, Xylol.
      c) Gefahrenklasse III (A III): Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von über 55 °C bis ein-schließlich 100 °C („schwer entzündlich“). Beispiele: Heizöle, Dieselöle, Gasöle, Nitrobenzol.


      man beachte leicht entzündlich, entzündlich und schwer entzündlich

      habe jetzt auf die Schnelle nix anderes im www gefunden, die Grenzen wurden auf 23 bzw. 61 C erhöht

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!