Ich bin neu

    • Hallo zusammen,

      kurz zu meiner Person.
      Ich arbeite in einem größeren Unternehmen in der Auftragsabwicklung. Nun soll ich den Import mit übernehmen. Bisher waren wir nur national unterwegs und weiten unser Geschäft nun auf internationaler Ebene aus.
      Da ich leider keine Speditionskauffrau bin und auch keinen Ansprechpartner habe, tue ich mir in diesem Thema doch sehr schwer. Schulungen habe ich schon genossen, aber manchmal wird es da auch nicht so genau erklärt :-).
      Als Unterstützung nehmen wir die Dienstleistung von Brokern an. Nun habe ich gelernt, dass man als Unternehmen verpflichtet ist, seine Steuerbescheide zu prüfen und jetzt stehe ich vor einem kleinen Verständnisproblem. Es wäre schön, wenn mir einer helfen könnte.

      Fall:
      Rechnungspreis: 825,22 Euro
      Incoterms: FCA Däniken
      Tarifnummer: 8544 4995 000, Isolierte elektrische Leiter

      Angaben im Steuerbescheid:
      Rechnungspreis: 825,22 Euro
      Lieferkosten bis Ort des Verbringens: 95,00 Euro, hiervon werden 50% für die Zollwertermittlung genommen, 47,50 Euro

      Zollwert:
      825,22+47,50 = 872,72 + Zollsatz (in diesem Falle, fällt keiner an, da uns der Lieferant in der Schweiz, eine Präferenz ausgestellt hat.

      Eust-Berechnung:

      872,72+47,50 = 920,22 Euro. Davon die 19 % = 174,84 Euro.

      Soweit scheint alles richtig zu sein, aber was ich nun nicht verstehe ist, dass auf der Speditionsrechnung eine Fracht von Däniken bis zu uns 144,45 Euro verrechnet werden?

      Kann mir bitte einer den Zusammenhang erklären. Das wäre super nett.

      Vielen lieben Dank.

      P.S. Falls ich zum besseren Verständnis etwas vergessen habe, dann bitte nachfragen :) .
    • Das klingt so, dass der Broker/Zollspediteur, der die Einfuhrzollanmeldung erstellt, nicht identisch ist mit dem Spediteur, der den Transport durchführt und von dem die höhere Frachtrechnung über 144,45 € kommt?

      Aber letztendlich ist das nicht entscheidend.
      Der Grund für diese Differenz zwischen den in der Zollanmeldung deklarierten Frachtkosten und den tatsächlichen Kosten gemäß späterer Sped.rechnung ist meistens, dass der Zolldeklarant zum Zeitpunkt der Anmeldung die tatsächlichen Frachtkosten nicht kennt und deshalb schätzt.
      Es werden deshalb bei der Einfuhr ca. 5€ zuwenig EUSt über den Abgabenbescheid erhoben.
      Das aber nicht tragisch, da es sich bei EUSt / USt über die spätere Umsatzsteueranmeldung wieder ausgleicht.
      Es entsteht, wenn die gezahlte Vorsteuer und Einfuhrumsatzsteuer mit der bei Verkauf erhobenen MWSt saldiert wird, eine um 5€ höhere Zahllast.
      Somit dann ein "Null-Summen-Spiel".

      Falls Zoll entstehen würden (bei Waren mit Präferenz nicht der Fall), müsste streng genommen eine Berichtigung erfolgen.
      Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wird bei Differenzen von unter 10€ seitens des Zoll darauf verzichtet, da der Bearbeitungsaufwand in keinem Verhältnis zum Betrag steht.
    • Hallo,

      der Spediteur, der die Zollanmeldung durchführt, sowie den Transport ist der Gleiche.

      Wenn ich das nun richtig verstehe, da kein Zoll anfällt, aufgrund einer Präferenz, ist dies bei einer Zollanmeldung kein Problem bzw. es gibt keinen Ärger.
      Wenn aber Zoll anfallen würde und ich hätte Differenzen bei den Frachtkosten, muss ein Änderungsbescheid erfolgen?

      Wie ich sehe, braucht man hier schon sehr viel Erfahrung, um alles richtig zu machen. Daran muss ich noch arbeiten :-).