Holztransporte

    • Holztransporte

      Hallo,
      ist jemand hier in der Holzbransche tätig?
      Ich müsste wissen wie es da mit Spesensätzen ausschaut.

      Hintergrund ist die Einstellung eines Fahrers der Holztransporte durchführt,
      soll heißen Transporte mit Fahrzeug und Ladekran für Sägewerke und ähnliches.

      Aufträge und Tonnagepreise sind alles schon vorhanden aber ich möchte im AV alles richtig festhalten, also Grundgehalt und eben die richtigen Spesensätze.

      Habe schon diverse Erkundigungen eingezogen aber bisher kahm nichts brauchbares rüber.

      Vielen Dank schon mal.

      fg Georg
    • RE: Holztransporte

      Da kannst Du noch so viel an Spesen im Vertrag niederschreiben. Im Fall der Fälle interessiert das vor Gericht nicht.
      Einigt Euch auf ein gesundes Maß womit ihr Beide zufrieden seid und dann klappt das schon. ;)
      Für den Steuerberater sollte das ganze Schriftlich sein.

      P.S. Gerade erst registriert das du ein Neuzugang bist, willkommen im Forum, in der Regel herrscht hier ein rauher aber überwiegend fachlicher Umgangston wenn es um ernste Themen geht.
      Mein Beitrag kommt eher aus der Kategorie Erfahrung. ;)


      Hier sind Spesensätze 2010!!!
      (Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
      Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz!
      Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von W4chund ()

    • Servus sfk, auch von mir ein herzliches willkommen!

      Du schreibst Holzbranche?????

      Spedition oder Werksverkehr?



      Werksverkehr von den Hollzbuden, da gibt es meist ein Tarif.

      Holztransporte da frei verhandelbar.

      Spesen kein Anspruch, die Tabellle sagt nur aus was steuerfrei ist!!
    • Original von Granitteufel
      Holztransporte da frei verhandelbar.
      Spesen kein Anspruch, die Tabellle sagt nur aus was steuerfrei ist!!


      So ist es.

      Holztransporte sind ohnehin überwiegend im Nahbereich, d.h. der Fahrer ist jeden Abend zu Hause. Wo soll da der Verpflegungsmehraufwand liegen? Daher sind Spesen in diesem Bereich eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
      Wär ja auch noch schöner, wenn man dem Fahrer nun auch noch das Pausenbrot bezahlen soll. :rolleyes:
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches
    • Original von cargohans
      Ach das mit den Spesen ist doch eigentlich klar. 6 EUR, 12 EUR, 24 EUR und Punkt.

      Dann gibts noch die Trucker die alles besser wissen das Auslandspesen auch Steuerfrei sind und Sie ja Anspruch drauf haben weil Sie 10 minuten in Frankreich waren.. :rolleyes:


      hans mit dem ausland, dass stimmt nicht. es muß im ausland bendet werden.
    • Original von T.T.P.
      Die Spesen haben im AV nix verloren, da es sich um freiwillige Leistungen des AG handelt.


      Die vereinbarten Spesen sollten bei einem seriösen AG trotzdem im Anstellungsvertrag fixiert werden.
      Schließlich hat der Arbeitnehmer auch ein berechtigtes Interesse an Rechtssicherheit. ;)
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches
    • Original von xarrion
      Original von T.T.P.
      Die Spesen haben im AV nix verloren, da es sich um freiwillige Leistungen des AG handelt.


      Die vereinbarten Spesen sollten bei einem seriösen AG trotzdem im Anstellungsvertrag fixiert werden.
      Schließlich hat der Arbeitnehmer auch ein berechtigtes Interesse an Rechtssicherheit. ;)


      Lese Er meinen Post, das Geschriebene im AV ist das Papier nicht Wert. ;)
      (Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
      Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz!
      Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!)
    • Na komm, T.T.P., so schwer ist das jetzt aber nicht.... ;)

      Die Leistungen sind, in diesem Falle vom AG freiwillig, klar sichtbar, verständlich und bis zur offiziellen Aufhebung (so diese denn vorkommt) verbindlich vertraglich geregelt.
      Das ist für mich Rechtssicherheit.
      Und vermeidet, wie immer, wenn man vorher möglichst alle Eventualitäten abspricht, nachträgliche "Mißverständnisse", nach dem Motto: "Ach so war das gemeint...".
      Und vermeidet So etwas wie, "Du hast mich geärgert...diesen Monat kriegst Du nix, oder hast Du etwas schriftlich?" ......alles schon gesehen und erlebt. Leider.
      Ich finde es vorbildlich, wenn ein AG rechtzeitig entsprechende Klarheit schaffen möchte.
      Chapeau!

      PS:
      Und gerade bei den, über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehenden Leistungen, macht eine schriftliche Fixierung großen Sinn. Die gesetzlichen (Mindest-)Ansprüche sind ja eh schon gesichert. :D