Na Hein-Muck würde sagen, kennst dich gut aus.
...hat sich erledigt...
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Wenn die Bestellung nach oben Korrigiert wurde wirds wohl nich bei 100.000 E bleibenSCHÖN DAS ES MICH GIBT
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@ kamerun
Grundsätzlich hast du schon recht. Die Prozeßkostenhilfe steht jedem zu, der nicht die nötigen finanziellen Mitteln aufbringen kann.
Ist ja auch eine feine Sache.
Doch mit dieser Hilfe wirst du keinen vernünftigen Anwalt finden.
Der Anwalt bekommt vom Vater Staat eine Art Kostenpauschale und das wars.
Glaubst du etwa, daß sich irgendein Anwalt für die paar Kröten mächtig ins Zeug legt?
In welchem Jahrhundert lebst dann du? -
@kamerun
woll zuviel schlechte krimis gelesen...Tatsachen muss man kennen, bevor man sie verdrehen kann.
Im Gegensatz zu den Menschen benötigen Reifen immer etwas Profil -
Vor Gericht und auf hoher See sind alle in Gottes Hand.
Mußte mir mal vorm Kadi anhören ,als ich sagte daß sich das nicht mit meinem Rechtsempfinden deckt, Recht haben und Recht bekommen sind in D zweierlei Paar Schuh. Das lernt ein Jurastudend schon in ersten Symester. Na tolle Wurst !SCHÖN DAS ES MICH GIBT
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Um das zu wissen, muß man nicht mal ein Jurastudent sein
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Original von Granitteufel
Na Hein-Muck würde sagen, kennst dich gut aus.
In der Tat, in der Tat.
Gab es hier nicht einen User, der drohte immer mit seinem "Rechtsbeistand"?
Und das, obwohl er schon langer Jahre von ALG 2 lebte! Na, wenn's doch für Umme ist.
Bei dem war es nicht nur KOSTENLOS, nein auch noch UMSONST.User, immer wachsam sein, fallt nicht auf jeden Blödsinn `rein!
Da Arbeit am Computer durstig macht, würde ich mich jetzt über einen Schluck kühler Buttermilch sehr freuen. -
Mittlerer Weile lassen sich die Versicherungen aber schon von den Amwälten eine "Prozessgewinnmöglichkeit" geben bevor sie eine ZG.gebenSCHÖN DAS ES MICH GIBT
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hm meines Wissens ist Vertragsrecht nicht versicherbar weiss jetzt nicht genau ob das auch drunter fällt
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Na klar kannst das versichern.
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Allerdings hat ein vorangegangener Poster schon geschrieben: Anzeige wegen Betruges dann wird die Beweispflicht umgekehrt und meines Erachtens ist das ein Straftatbestand ( dh Strafprozessordnung kein Vertragsrecht ??????)SCHÖN DAS ES MICH GIBT
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@T.T.P.
..christof hat nicht unrecht. War ne Zeit lange nicht möglich, hat sich aber in der Zwischenzeit geändert.
So schnell kann man sich manchmal gar nicht updaten, wie sich die Gesetze ändern.Tatsachen muss man kennen, bevor man sie verdrehen kann.
Im Gegensatz zu den Menschen benötigen Reifen immer etwas Profil
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