Hallo!
Habe leider weder über Forumssuchfunktion noch über Google etwas brauchbares zu dem Thema gefunden.
Kunde beauftragt uns für eine Sonderfahrt mit Sattel (7 Tonnen) von DE nach CZ. Laden bis 20:00, zustellen am nächsten Tag bis 12:00. Entfernung 435km.
Der von uns beauftragte Frachtführer leistete folgendes:
Ankunft an Ladestelle: 20:20
Abfahrt von ladestelle 21:20
Ankunft an Entladestelle: 15:35
Als Begründung für die über 3,5 Stunden verspätete zustellung machte er den Verkehr verantwortlich.
Meinem Kunden lag ein 2. Angebot für nicht mal die Hälfte des Frachtpreises von einer anderen Spedition vor für laden-liefer am selben Tag bis 16:00.
Mein Kunde ist nun nur noch bereit den Frachtpreis des Angebotes der anderen Spedition an mich zu bezahlen, der Frachtführer besteht auf die Begleichung des vollen vereinbarten Betrags.
Wie sieht ihr die rechtlichen Grundlagen bzw. zu welchen Vorgehen könnt ihr mir raten?
Vielen Dank im Vorraus!!
Habe leider weder über Forumssuchfunktion noch über Google etwas brauchbares zu dem Thema gefunden.
Kunde beauftragt uns für eine Sonderfahrt mit Sattel (7 Tonnen) von DE nach CZ. Laden bis 20:00, zustellen am nächsten Tag bis 12:00. Entfernung 435km.
Der von uns beauftragte Frachtführer leistete folgendes:
Ankunft an Ladestelle: 20:20
Abfahrt von ladestelle 21:20
Ankunft an Entladestelle: 15:35
Als Begründung für die über 3,5 Stunden verspätete zustellung machte er den Verkehr verantwortlich.
Meinem Kunden lag ein 2. Angebot für nicht mal die Hälfte des Frachtpreises von einer anderen Spedition vor für laden-liefer am selben Tag bis 16:00.
Mein Kunde ist nun nur noch bereit den Frachtpreis des Angebotes der anderen Spedition an mich zu bezahlen, der Frachtführer besteht auf die Begleichung des vollen vereinbarten Betrags.
Wie sieht ihr die rechtlichen Grundlagen bzw. zu welchen Vorgehen könnt ihr mir raten?
Vielen Dank im Vorraus!!