Haftungsfrage bei überschrittener Laufzeit bei Sonderfahrt

    • Haftungsfrage bei überschrittener Laufzeit bei Sonderfahrt

      Hallo!
      Habe leider weder über Forumssuchfunktion noch über Google etwas brauchbares zu dem Thema gefunden.

      Kunde beauftragt uns für eine Sonderfahrt mit Sattel (7 Tonnen) von DE nach CZ. Laden bis 20:00, zustellen am nächsten Tag bis 12:00. Entfernung 435km.
      Der von uns beauftragte Frachtführer leistete folgendes:

      Ankunft an Ladestelle: 20:20
      Abfahrt von ladestelle 21:20
      Ankunft an Entladestelle: 15:35

      Als Begründung für die über 3,5 Stunden verspätete zustellung machte er den Verkehr verantwortlich.

      Meinem Kunden lag ein 2. Angebot für nicht mal die Hälfte des Frachtpreises von einer anderen Spedition vor für laden-liefer am selben Tag bis 16:00.

      Mein Kunde ist nun nur noch bereit den Frachtpreis des Angebotes der anderen Spedition an mich zu bezahlen, der Frachtführer besteht auf die Begleichung des vollen vereinbarten Betrags.

      Wie sieht ihr die rechtlichen Grundlagen bzw. zu welchen Vorgehen könnt ihr mir raten?

      Vielen Dank im Vorraus!!
    • Also:

      1. Hast Du den Frachtführer Haftbar gehalten was die verspätung usw. angeht???
      2. Hat dein Kunde dich Haftbar gehalten?

      3. Hat der Frachtführer dich schon vorab über die Verspätung informiert?

      Dein Kunde kann natürlich nicht nur den "anderen" Preis zahlen, weil er ja mit dir einen "Vertrag" hat und da ist der Preis eben vereinbart!! Und natürlich hat der Frachtführer Anspruch auf die Fracht, genauso wie Du , da die Transportleistung ja erbracht wurde.

      Wenn deinem Kunden durch diese Verspätung ein Schaden entstanden ist, muss er dir diesen mittels Rechnungen etc. belegen, dann kannst/solltest Du diese deiner Versicherung einreichen.

      Die Haftungsgrenze liegt hierbei beim 1-Fachen der Fracht, da CMR!

      Auf der anderen Seite ist natürlich auch zu überlegen wie "gut" dieser Kunde ist, oder ob es nur ein "ab und zu " Kunde ist!!!
      Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten
      (Albert Einstein)
    • Danke für die Antwort.

      Haftbarhaltung ist noch von keiner Seite erfolgt, da der Vorfall erst gestern passiert ist.

      Über Verspätungen wurden wir nicht informiert, lt Auskunft des FF war der Fahrer im Ausland nicht erreichbar.

      Kann der Schaden auch als der DIfferenzbetrag der beiden Angebote definiert werden die der Kunde nun mehr zahlen muss?
    • da gibt es eigentlich zwei Sachen zu beachten

      was stand in deinem Auftrag an den TU? Entladen fix bis 12 Uhr? Hätte der TU auch in der Nacht zustellen können? Stand im Auftrag das es eine Expresslieferung / Sonderfahrt ist? wenn ja Haftbarhaltung und Gegenrechnung erstellen.

      was ist das für ein Kunde bzw. wie wichtig ist er für dich? dein Kunde hat dir ja mehr bezahlt damit die Ankunftszeitsichergestellt wird
    • meiner Vermutung nach wusste der TU von Beginn an das er die Zustellzeit nicht einhalten könnten wegen der Ruhezeit und wollte sich aber einen guten Auftrag nicht entgehen lassen. Der Fahrer hatte nur noch ca. 2 Stunden Lenkzeit übrig. Aufgrund der Auftragsvorgabe wie oben geschrieben wäre eine pünktliche Zustellung unter Einhaltung der Ruhezeiten nur mit viel Fantasie möglich gewesen.

      Im Transportauftrag war eine fixe Entladezeit von 8:00 bis spätestens 12:00 vereinbart. Ob in der Nacht hätte angeliefert werden können weis ich nicht. Im Auftrag steht nicht explicit das es sich um eine Sonderfahrt handelte (Standartauftrag auf einer Kurierbörse raus generiert).

      Der Kunde ist wichtig für mich!
    • nando schrieb:

      Kann der Schaden auch als der DIfferenzbetrag der beiden Angebote definiert werden die der Kunde nun mehr zahlen muss?
      Eigentlich kann das nicht, weil die Frachtrechnung ja Fällig ist, da die Transportleistung ja erbracht wurde. Dafür hat man ja i.d.R. eine Versicherung die das ggf. begleicht!

      Wenn Du die "Strafe" selber zahlen willst, kann man natürlich über eine verrechnung nachdenken...aber dann sollte dein TU auch damit einverstanden sein, aber der wird sicher auch eine Versicherung haben und diese bemühen!

      Das noch keine Haftbarhaltung geschehen ist finde ich etwas fragwürdig....spätestens bei Kenntnis hätte ich schon vorsorglich eine geschrieben
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      (Albert Einstein)
    • Hallo an Alle,

      nicht lange diskutieren. Den "Schaden/Anspruch" nach Haftbarhaltung sofort an den Verkehrshaftungsversicherer melden.
      Dieser kann sich dann um alles weitere kümmern, d.h. prüfen ob der Anspruch der Höhe und dem Grunde nach gerechtfertigt ist.

      Gruss aus Rosbach
      Fabian Chr. Ude

      KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
      Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
      Voltastr. 84
      60486 Frankfurt/Main
      Tel 069-7803 1898
      Handy 0151 26415845
      mailto:fabian.ude@kravag.de
    • Wie Fabian schon geschrieben hat, Versicherungsmeldung machen und dann zurück legen!

      Wenn keine Haftbarmachung kommt, was will er!

      Wichtig ist die Meldung!

      Habe da auch einen Bock geschossen, verspätete Anlieferung!

      Das kam heute von der Versicherung!


      Zur weiteren Bearbeitung / Prüfung dieser Vorgänge bitten wir noch um Übermittlung der folgenden Unterlagen.

      -Frachtbrief
      -Auftrag
      -Nachweis, dass ein Schaden entstanden ist
      -Vereinbartes Frachtentgelt
      -Übernahmequittung
      -Ablieferbeleg
      -Schadenprotokoll


      Haftbarmachung ist da, aber weiter noch nichts!
    • CMR Artikel 19 liegt auf jeden Fall vor.
      CMR Arikel 23 legt fest, dass der Haftungshöchsbetrag max. 1fache Fracht beträgt.
      CMR Artikel 30: "Schadenersatz wegen Überschreitung der Lieferfrist kann nur gefordert werden, wenn binnen einundzwanzig Tagen nach dem Zeitpunkt, an dem das Gut dem Empfänger zur Verfügung gestellt worden ist, an den Frachtführer ein schriftlicher Vorbehalt gerichtet wird."


      Mich würde jetzt mal interessieren, ob man binnen den 21 Tagen eine richtige Haftbarhaltung inkl. Kostenaufstellung bekommen muss ODER ob es reicht, wenn der Empfänger einen Vermerk auf dem CMR / Lieferschein dokumentiert, dass wie Ware verspätet eintraf. Verlängert sich durch den Vermerk die eigentliche 21 Tage Frist?