Hallo in Transportbörsen kann man angeben wie das Fahrzeug aussehen und wie es ausgerüstet sein muß, es fehlt aber die Ankreuzmöglichkeit der Haftung nach HGB bei Kabotagetransporte. Wenn ein günstiger Nichtdeutscher TU eine dementsprechende Transportversicherung hat o.k. aber wenn im Schadenfall die CMR-Bedingungen gelten sollen, geht der Ärger los.
wie ist Eure Meinung, ich habe schon verschiedene Börsen diesbezüglich angeschrieben, aber bislang ohne Reaktion.
wie ist Eure Meinung, ich habe schon verschiedene Börsen diesbezüglich angeschrieben, aber bislang ohne Reaktion.
Hugo