Haftung nach HGB oder AdSp

    • Haftung nach HGB oder AdSp

      Hallo Zusammen,

      haben heute eine "Hausaufgabe" zum Thema Haftung bekommen und ich bin da etwas überfordert.
      Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.



      A beauftragt den Spediteur S mit dem Transport von 15 Kisten a 40 kg mit
      Unterhaltungselektronik, Wert je Kiste 4.000,- € von Hamburg nach München zu
      einem festen Preis von 1200,- € und zur Auslieferung bei E bei Vereinbarung der ADSp . Bei der Verladung auf den Lkw des von S mit dem Transport beauftragten Transportunternehmer TU sichern die Mitarbeiter des A die Kisten nicht vorschriftsgemäß. Deshalb
      kommt es zum Totalschaden an 5 Kisten des A und außerdem durch die sich auf der
      Fahrt bewegenden Kisten, zu einem Schaden an Gütern des X inHöhe von € 3753,-,die sich auch auf dem Lkw des TU befinden.Während der Fahrt gerät der TU unverschuldet in einen Unfall
      bei dem die restlichen 10 Kisten zerstört werden. Nach Ankunft in München stellt der E bei der Entladung einen Totalschaden fest.


      Da er die Ware schon von A gekauft hatte für € 60.000,-
      fordert E von S Schadensersatz in Höhe von € 60.000,-.



      Nun die Fragen zu dem Fall:



      1.1. Mit Recht ?



      1.2. Was kann der E machen, wenn der S während der
      Schadensabwicklung Insolvenz


      anmeldet (In Konkurs geht)?

      ***-----------***
      Für mein Verständnis müsste die AdsP greifen, und nicht HGB, da wie im Fall erwähnt "Auslieferung bei E bei Vereinbarung der ADSp" vereinbart wurde.
      In der ADSp finde ich aber nichts über die Haftung, wenn der Absender Verladen hat.
      Lt. HGB §412 (siehe nachfolgender Auszug) muss S nicht haften, da A die Sendung nicht ordnungsgemäß gesichert hat.
      Aber es heißt gleichzeitig, dass der Frachtführer für die betriebssichere Verladung zu sorgen hat.
      Wenn ich das richtig verstanden habe ist "Transportunternehmer TU" quasi Schuld an dem Schaden, weil er nicht für die "betriebssichere Verladung" gesorgt hat.

      (1) Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas
      anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu
      stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen. Der Frachtführer
      hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen.
      Ich bin verwirrt ?(

      Muss S oder TU für den Schaden haften oder nicht?
      Wenn ja, müsste, da keine besondere Versicherung vereinbart wurde, S in Höhe von (lt HGB §431) 8,33 SZ (1,15962€ pro SZ)
      => 8,33 SZ*600kg = 5795,7€
      Richtig?
      Lt. AdSP wäre die Haftung aber auf 2SZ/kg festgelegt => 695,77€
      Richtig?
      Aber nach was, wenn er denn haften muß, muß er haften.
      AdSp oder HGB?
      Kommen wir zum Schaden an der Sendung von X:
      Auch da müsste nach HGB, A für den Schaden haften.
      Wie ihr seht, habe ich es mir nicht leicht gemacht und mir schon irgendwie den Kopf darüber zerbrochen aber irgendwie drehe ich mich im Kreis :(

      Die zweite Frage:
      1.2. Was kann der E machen, wenn der S während der
      Schadensabwicklung Insolvenz


      anmeldet (In Konkurs geht)?
      ist da schon irgendwie auch nicht ganz verständlich.

      Wenn S nicht für den Schaden haften muss, dann ist die Frage 1.2. nicht Beantwortbar.
      Wenn aber S haften muss, dann muss halt, etwas Salopp gesagt, E von der Konkursmasse bedient werden, oder.

      Wäre echt super, wenn ihr mir helfen könntet.
      Wenn der/die Helfende noch die Rechtsgrundlage (die entsprechenden Paragraphen) zu der Begründung/Erläuterung, nennen könnten wäre das perfekt. :thumbsup:

      Vielen Dank vorab an die Runde

      Der Student
    • RE: Haftung nach HGB oder AdSp

      DerStudent schrieb:


      A beauftragt den Spediteur S mit dem Transport von 15 Kisten a 40 kg mit
      Unterhaltungselektronik, Wert je Kiste 4.000,- € von Hamburg nach München zu
      einem festen Preis von 1200,- € und zur Auslieferung bei E bei Vereinbarung der ADSp .


      wer diese Aufgabe verfasst hat, hat keine Ahnung und davon richtig viel ;(

      wenn das Igor liest, er wollen nur noch fahren Kisten in deutsche Land

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Warum verwirrt?

      1) Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas
      anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu
      stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen. Der Frachtführer
      hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen.
      Ich bin verwirrt


      Der Erfüllunggehilfe des Frachtführers überwacht das laden!

      Er moniert wenn der Verlader nicht sachgemäß verladet!

      Weigert sich der Verlader wird das dokumentiert in den Frachtpapieren!

      Kann eine Gefahr beim Transport entstehen, darf der LKW erst gar nicht in den Verkehr gebracht werden.!


      Bei manchen Ladungen die den Erfüllunggehilfe überfordert z.B. Maschinen Transport wo der Versender mehr über Kopflastigkeit usw. bescheidt weis und nicht sicher verladen wird haftet weder der Frachtführer noch seine Versicherung!

      Bei so was streiten man sich nicht rum, der Transportversicherung übergeben die haben genug helle Köpfe und biegen das gerade!

      Wenn der in Insolvenz geht, die Versicherung geht doch nicht in Insolvenz!
    • gelöschter User 5 schrieb:

      Bei so was streiten man sich nicht rum, der Transportversicherung übergeben die haben genug helle Köpfe und biegen das gerade!

      Ja im richtigen Leben aber was soll der arme Student jetzt machen ? Bei der Kravack anrufen ? Ich denke wenn ADSp vereinbart ist gilt das auch . Der Erfüllungsgehilfe hat geprüft , seht was in den Frachtpapieren ist der TU raus wenn nichts drin steht hat er ein Prob.
      :thumbsup: @ Thommy , du bist ein Neidhammel . :thumbsup: Ich hab hier die letzten paar Tage viel über die unglaublich Superduper gut Zahlen Industriekunden gelesen , da dürften doch lumpige 1.200 Eurolalala kein Prob. sein , es sei denn wir reden über volles Gewicht , dann muß es mehr geben . :D :D :D