Haftung für beschädigte Ware bei Anlieferung

    • Haftung für beschädigte Ware bei Anlieferung

      Moin Moin,



      ich würde einmal gerne einen Sachverhalt schildern und frage mich, wer rechtlich die Haftung für den Schaden übernehmen muss.



      Sachverhalt:



      Spediteur XY hat ohne Umschlag Waren direkt zum Kunden geliefert. (Kraftfahrer agierte als Erfüllungsgehilfe bei der Beladung) Beim Empfänger wurde festgestellt, dass ein Teil der Ware beschädigt ist.
      Dies wurde dem Auftraggeber gemeldet und der Spedition XY wurde die Verfügung erteilt, die beschädigten Kartons zum Auftraggeber zurückzuführen. (Info war, dass die beschädigten Kartons wieder zum Lager der Spedition XY gegangen sind)

      Spedition XY möchte für den Schaden keine Haftung übernehmen mit der Begründung, dass der Schaden nur während der Be- oder Entladung entstanden sein kann.

      Anschließend hat sich herausgestellt, dass die beschädigten Kartons beim Empfänger vor Ort entsorgt wurden. Dies wurde schriftlich auf dem Abliefernachweis vermerkt, wo der Kraftfahrer unterschrieben hat.

      Der Empfänger sagt, dass der Kraftfahrer die Kartons nicht mitnehmen wollte und die Spedition XY, dass der Empfänger die Kartons einfach entsorgt hat.



      Nun stellt sich für mich die Frage, wer die Haftung für die entsorgten Kartons übernehmen muss.

      Ist der Spediteur verpflichtet die beschädigten Kartons wieder mitzunehmen? Oder haftet am Ende der Kunde, weil die beschädigte Ware beim Kunden vor Ort vernichtet wurde? Oder bleibt der Auftraggeber auf den Kosten sitzen? ?(



      Über eine Antwort und eine rechtliche Begründung wäre ich sehr dankbar.



      Danke & VG
    • Ich habe das jetzt 2x gelesen und habe dazu aktuell keine richtige Meinung. Ich habe das so verstanden, daß

      a. der Spediteur sich nicht an die Verfügung des Absenders gehalten hat und
      b. der Empfänger einfach die Ware vernichtet, welche ihm nicht gehört, da sicherlich auf dem LS ein Eigentumsvorbehalt vermerkt ist. Und wenn er die Ware als defekt reklamiert, wird er sie ja wohl kaum bezahlen und somit geht auch kein Eigentum über.

      Ich hätte da auch noch Fragen. Wurde denn seitens des Empfängers eine Frist gesetzt, das die Ware wieder abgeholt wird? Nach welchem Zeitraum wurde die Ware vernichtet? Wie genau wurde der Schaden dokumentiert? Wurde die Ware ausgepackt, fotografiert und alles schriftlich festgehalten oder steht auf dem Ablieferbelge nur "Kartons beschädigt"? Bei letzteren (und so läuft es ja in 99% der Fälle) hätten wir jetzt einen Totalverlust, ohne das der Empfänger den Schaden nachweisen kann. Insofern belese man sich in §438 HGB:

      § 438
      Schadensanzeige

      (1) 1Ist ein Verlust oder eine Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar und zeigt der Empfänger oder der Absender dem Frachtführer Verlust oder Beschädigung nicht spätestens bei Ablieferung des Gutes an, so wird vermutet, daß das Gut vollständig und unbeschädigt abgeliefert worden ist. 2Die Anzeige muß den Verlust oder die Beschädigung hinreichend deutlich kennzeichnen.
      (2) Die Vermutung nach Absatz 1 gilt auch, wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung angezeigt worden ist.
      (3) Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen, wenn der Empfänger dem Frachtführer die Überschreitung der Lieferfrist nicht innerhalb von einundzwanzig Tagen nach Ablieferung anzeigt.
      (4) 1Eine Schadensanzeige nach Ablieferung ist in Textform zu erstatten. 2Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
      (5) Werden Verlust,
      Beschädigung oder Überschreitung der Lieferfrist bei Ablieferung
      angezeigt, so genügt die Anzeige gegenüber demjenigen, der das Gut
      abliefert.

      Ich habe den Satz mal fett und unterstrichen markiert. Wie beweise ich jetzt als Empfänger, das die Ware defekt war, wenn die auf einer Müllhalde liegt? Du müsstest uns doch die restlichen Fragen beantworten.

      Aus aktuellen Anlaß verweise ich nochmals darauf, das hier keine Rechtsberatung stattfinden kann. Das HGB findet man bei dejure.org. Für jedermann einzusehen und kein Geheimnis.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • @thommygera @havarie
      In die Richtung gehen auch meine Überlegungen ;) :
      - Wer war Eigentümer / Verfügungsberechtigter?
      - Wie wurde der Schaden dokumentiert? Wie wurde insbesondere die völlige Unbrauchbarkeit nachgewiesen, die dann zur "Vernichtung/Entsorgung" führte?
      - Vermerk und Unterschrift des Fahrers auf dem Frachtbrief ist m.M. kein rechtsgültiger Entsorgungsauftrag :D
      usw.

      Totalschaden reklamieren, und doch noch vewendungsfähige Ware dann unter der Hand im Mitarbeiterverkauf oder auf Ebay verbimmeln......
      soll es schon gegeben haben, habe ich gerüchteweise schon mal davon gehört, aber nur Gerüchte :D

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    • Ein Teilaspekt:

      Felix2696 schrieb:

      Dies wurde dem Auftraggeber gemeldet und der Spedition XY wurde die Verfügung erteilt, die beschädigten Kartons zum Auftraggeber zurückzuführen. (Info war, dass die beschädigten Kartons wieder zum Lager der Spedition XY gegangen sind)

      Felix2696 schrieb:

      Der Empfänger sagt, dass der Kraftfahrer die Kartons nicht mitnehmen wollte und die Spedition XY, dass der Empfänger die Kartons einfach entsorgt hat.
      Der Rücktransportdes beschädigten Sendungsteils ist m.M. formal ein neuer Auftrag.
      Es obliegt der Dispositionsfreiheit des Sped. XY, wie er diesen Auftrag durchführt. Er kann diesen auch getrennt von der Anlieferung disponieren.
      Es ist nicht unüblich, dass die Mitnahme direkt mit dem anliefernden LKW nicht möglich ist, weil z.B. der Platz wegen der Anschlussladung nicht vorhanden ist , der LKW in eine andere Richtung disponiert ist, etc. etc.
      Die Vernichtung mit der Weigerung des Fahrers begründen, den Sendungsteil direkt wieder mitzunehmen, wird kaum rechtlich belastbar sein.
      Dies unabhängig von der Frage, wer Eigentümer und Verfügungsberechtiger war.
    • Felix2696 schrieb:




      (Info war, dass die beschädigten Kartons wieder zum Lager der Spedition XY gegangen sind
      Der Satz gibt mir noch zu denken. Das wäre ja eine Falschaussage. Oder vestehe ich das falsch?
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    • Ich versuche das ganze etwas genauer zu beschreiben:

      Sendungsdetails:
      -Euro Paletten mit 72 Kartons/Pal. (Eingewickelt)
      -Karton Inhalt = Lebensmittelprodukt (Butter Packungen)
      -3 Kartons waren aufgerissen, sodass die Butter Packungen ebenfalls aufgerissen sind. Es gab aber keine genaue Dokumentation wie z.B. Bilder etc.

      Am Tag der Anlieferung hat die Spedition XY schriftlich eine Meldung gemacht, dass 3 Kartons + 1 Palette bei Anlieferung beschädigt waren.
      Mit einem Vermerk, dass die ganze Palette + die 3 Kartons wieder bei der Speditions Zustellniederlassung abgegeben werden.
      Daraufhin hat die Spedition eine Weisung vom Auftraggeber (Eigentümer der Ware) bekommen, dass die ganze Palette + die 3 Kartons zum Auftraggeber zurückgeführt werden sollen.
      Die ganze Palette ist angekommen und wie sich ja erst später herausgestellt hat, wurden die 3 Kartons beim Kunden vor Ort vernichtet. Demzufolge hat der Auftraggeber/Eigentümer als erstes eine Falschaussage bekommen und vergeblich auf die 3 Kartons gewartet.

      Nach meinem Wissensstand ist der Empfänger nicht befugt die Ware einfach zu entsorgen, da bis dato der Auftraggeber noch Eigentümer der Ware ist.
      Andererseits hat die Spedition XY durch die Falschaussage dem Auftraggeber die Chance genommen noch zu reagieren und sich mit dem Kunden auszutauschen.


      Ich bin mir aber nicht sicher wie die genaue rechtliche Regelung in diesem Fall ist.
    • Ich liebe es. Eigentlich haben wir alles schon dazu geschieben.

      Und jetzt machst Du noch ein neues Faß auf : jetzt sind wir auch noch im Lebensmittelrecht. Wer hätte denn die aufgerissene Butter noch verkaufen bzw. kaufen sollen?

      Ich bleibe trotzdem bei meiner Meinung. Ohne ordentliche Dokumentation wird es eng für den Empfänger der Ware.

      Mal blöd gefragt : über welche Schadenhöhe diskutieren wir hier eigentlich?
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

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    • Nur der Hersteller als Eigentümer kann über die beschädigte Ware verfügen.
      Die Verfügung lautete wohl eindeutig, alles zurück zum Hersteller.
      Wenn die Vernichtung der 3 Kartons ohne Dokumentation erfolgte, haftet der Transportdienstleister wegen des fehlenden Verbringungsnachweises.
      Mit freundlichen Grüßen
      Max

      Wer zu viel ironiert, bekommt einen Sarkasmus !

      Achtung: Interpunktion und Orthographie des Beitrages ist frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
    • Und woher nimmst Du diese Erkenntnis? Wenn die 1 Palette wieder zurück kam, warum dann die Kartons nicht. Ich schließe daraus, das der Empfänger die Verfügung auch kannte.

      Ich sehe ohne ausreichende Dokumentation trotzdem den Empfänger in der Pflicht. Hätte es ja beiseite stellen können. Aber entsorgen ohne vorherige Terminsetzung zur Abholung?

      schwierig schwierig und ganz sicherlich nicht eindeutig
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