Haftung für beschädigte Ware bei Anlieferung

    • Hochinteressanter Fall für eine Rechtsvorlesung z.B. für angehende Verkehrs-Betriebswirte o.ä.
      Haben wir alle Vertragsebenen : Kaufvertragsrecht, Fracht- und Speditionsrecht, +????
      Die Ebene "gesunder Menschenverstand" lassen wir mal aussen vor :D
      Dass der Aufwand völlig irrwitzig in Relation zu den drei beschädigten Kartons Butter ist, wissen wir ja alle ..... :thumbup: - aber interessant und spannend ist es trotzdem....
      Wenn wir den Warenwert und den Empfänger kennen würden (mutmaßlich einer der "üblichen Verdächtigen") , liegen wir sowieso alle grölend unter dem Tisch.
      Aber blöder wird man bei so Diskussionen im luftleeren Raum nicht ...... - es kann ja irgendwann mal nicht nur um ein paar Päckchen Butter gehen.....

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    • Felix2696 schrieb:

      Am Tag der Anlieferung hat die Spedition XY schriftlich eine Meldung gemacht, dass 3 Kartons + 1 Palette bei Anlieferung beschädigt waren.
      Mit einem Vermerk, dass die ganze Palette + die 3 Kartons wieder bei der Speditions Zustellniederlassung abgegeben werden.
      Daraufhin hat die Spedition eine Weisung vom Auftraggeber (Eigentümer der Ware) bekommen, dass die ganze Palette + die 3 Kartons zum Auftraggeber zurückgeführt werden sollen
      Das sollte noch präzisiert werden:
      Die beschädigten 3 Kartons waren Bestandteil von einer Vollpalette mit 72 Verpackungseinheiten?
      D.h. für die Vollpalette inkl. der 3 Karton Schadware wurde eine Verfügung (=neuer Speditions-/Transportauftrag) zur Rückführung erteilt?
      Zurück kam eine Palette, aber nur noch mit 69 VPE, weil der Empfänger die 3 Krt. entsorgt hat?
      Richtig - oder doch ganz anders..... ?
    • thommygera schrieb:

      Und woher nimmst Du diese Erkenntnis?
      In #9 schreibt der TE, das die 3 Kartons vernichtet wurden, trotz der Verfügung "Rückführung der komplett annahmeverweigerten Ware".

      Ist auch durch nachfolgenden Zitat belegt:

      Felix2696 schrieb:

      Demzufolge hat der Auftraggeber/Eigentümer als erstes eine Falschaussage bekommen und vergeblich auf die 3 Kartons gewartet.
      Somit kann der Empfänger keine Verfügung zur Vernichtung gehabt haben.
      Wenn sich der Transportdienstleister das nicht quittieren ließ und keinen Nachweis über den Verbleib der 3 Kartons beibringen kann, ist es eine Fehlmenge, für die er haftet.
      Mit freundlichen Grüßen
      Max

      Wer zu viel ironiert, bekommt einen Sarkasmus !

      Achtung: Interpunktion und Orthographie des Beitrages ist frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
    • Hab das alles mal grob überflogen ohne groß ins Detail mich zu lesen.

      Im allgemeinen stellt sich mir die Frage:

      1.) Frachtführer übernimmt die Fracht -- keine Beschädigung vermerkt
      2.) Frachtführer transportiert die Fracht
      3.) Frachtführer stellt die Fracht beim Empfänger zu -- keine Beschädigung vermerkt
      4.) Frachtführer hat einen reinen Ablieferbeleg

      -->> Auf welcher Grundlage soll der Frachtführer nun haften?
      Sollte es so sein wie ich es geschildert habe, ist der Frachtführer schon mal raus.

      Jetzt in Bezug auf die Vernichtung.
      Sollte der Empfänger die Karton vernichten da unbrauchbar dann ist das sein Pech, oder hatte er vorhin eine erstattung oder ähnliches zugesagt bekommen (aus Kulanz dann) ?

      ...... hatte nen langen Tag und hab gerade keine Lust mich ins kleinste Detail nochmal einzulesen.
      Vlt. bin ich auch ganz am Thema vorbei :thumbsup: ?(
    • Exmado schrieb:

      Hab das alles mal grob überflogen ohne groß ins Detail mich zu lesen.

      Im allgemeinen stellt sich mir die Frage:

      1.) Frachtführer übernimmt die Fracht -- keine Beschädigung vermerkt
      2.) Frachtführer transportiert die Fracht
      3.) Frachtführer stellt die Fracht beim Empfänger zu -- keine Beschädigung vermerkt
      4.) Frachtführer hat einen reinen Ablieferbeleg

      -->> Auf welcher Grundlage soll der Frachtführer nun haften?
      Sollte es so sein wie ich es geschildert habe, ist der Frachtführer schon mal raus.

      Jetzt in Bezug auf die Vernichtung.
      Sollte der Empfänger die Karton vernichten da unbrauchbar dann ist das sein Pech, oder hatte er vorhin eine erstattung oder ähnliches zugesagt bekommen (aus Kulanz dann) ?

      ...... hatte nen langen Tag und hab gerade keine Lust mich ins kleinste Detail nochmal einzulesen.
      Vlt. bin ich auch ganz am Thema vorbei :thumbsup: ?(
      Du solltest ein weiteres Mal grob überfliegen. Wenn’s einfach wäre, hätten wir in Beitrag 3 den Deckel drauf gemacht.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!