Haftung bei Beschädigung von unverpackter Ware

    • Haftung bei Beschädigung von unverpackter Ware

      Hallo!

      Ich hoffe auf Aufklärung!
      Konkreter Fall: Beim Beladen wurde vom Fahrer ein zu transportierendes Holzgestell verkratzt. Holzgestell ist nicht verpackt gewesen. Der Empfänger hat dann die Annahme der Ware verweigert. Der Schaden wird mir nun vermutlich in Rechnung gestellt.

      Wie wirkt die Tatsache das die Ware vom Absender nicht verpackt wurde auf die Haftung aus?

      MFG
    • Stand hier nicht vor längerer Zeit mal etwas von, dass du dich selbstständig machst oder als Fahrer bei einem Kurierdienst bist ???

      So langsam habe ich den Eindruck du bist Azubi und lässt dir hier von anderen die Hausaufgaben machen....?

      Vielleicht ist mein Eindruck ja falsch, wer weis.



      Für unverpackte Ware tritt keine Versicherung für den Schaden ein.

      Was heisst denn " beim beladen wurde vom Fahrer ... verkratzt" ?

      Hat der Fahrer selber beladen und wenn ja wer hat das denn angewiesen?
      Weshalb nimmt er überhaupt unverpackte Ware an ?
      Wieso fährt er mit der Sendung los wenn der Schaden bereits beim Verladen entstanden ist?
      Was hat er bei Übernahme quittiert?
      .




      Der Geruchskoeffizient gewisser finanzieller Mittel ist permanent gleich null!

      Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
    • Ehrt mich ja schon fast das ich als Azubi durchgehe. Muss ich Dich leider enttäuschen, muss mir mein Wissen seit 2 Fahren selbst aneignen. Für gelegentliche naive Fragen bitte ich um Entschuldigung. Habe mich in der Tat selbständig gemacht und mir vor 2 Monaten den 5. Transporter angeschafft.

      Ware wurde eigentlich vom Lageristen in den Bus verladen, leider lässt sich das nicht mehr beweisen dass dieser den Schaden verursacht hat, daher muss wohl ich dafür gerade stehen, da der Fahrer das nicht sofort bemerkt hatte.
      Ohne zu hinterfragen warum die Ware nicht verpackt war hat er sie dann mitgenommen ohne den Schaden zu dokumentieren.

      Das heisst also nun, da ich unverpackte Ware angenommen habe und dieser Schaden von der Versicherung nicht bezahlt wird, muss ich das aus meiner eigenen Tasche bezahlen?
    • unfug, ware nicht verpackt und schaden tritt ein, keine haftung durch den tu, d.h. der absender zahlt wenn er die ware nicht transportsicher verpackt hat, kannst nur hoffen das dein fahrer sich quittieren lassen hat, das ware unverpackt war, ansonsten viel spaß beim streiten. sollte dein auftraggeber dir den schaden in rg. stellen zahl einfach nicht und lass es drauf ankommen (vorausgesetzt dein fahrer hat alles dokumentiert), sollte dein auftraggeber den schaden verrechnen kann dir nichts besseres passieren, geh zum anwalt und hol es dir mit gut zinsen und auslagen wiedre zurück, da verechnungsverbot besteht, egal was im auftrag steht :P