Hallo
interessanten Beitrag habe ich gelesen in der Datenbankinfo von transport-inside.com.
Es wird erwähnt, dass in bestimmten Fällen der Fahrer oder Disponent als Mautschuldner herangezogen werden können. Wörtlich hierzu :
§2 Mautschuldner. 1Mautschuldner ist die Person, die während der mautpflichtigen Benutzung von Bundesautobahnen
1. Eigentümer oder Halter des Motorfahrzeugs ist oder
2. über den Gebrauch des Motorfahrzeugs bestimmt oder
3. das Motorfahrzeug führt.
2/Mehrere Mautschuldner haften als Gesamtschuldner
Die Tragweite dieser Vorschrift ist möglicherweise nicht unmittelbar klar. Daß der Eigentümer oder Halter des "Motorfahrzeuges" Mautschuldner ist, das leuchtet noch ein: die Spedition entrichtet die Maut, wer die Musik bestellt, der zahlt. So weit, so gut. Interessanter sind die Punkte 2. und 3.: der Disponent der Spedition nämlich bestimmt über den Gebrauch des "Motorfahrzeuges", d.h. er bestimmt, wohin es fährt. Er ist also ebenfalls Mautschuldner. Noch interessanter aber ist der dritte Punkt: Das Fahrzeug führt der Fahrer. Der Mann, der auf dem Bock sitzt. Dieser ist ebenfalls Mautschuldner. In meinen Augen nichts weniger als ein Skandal:
Geht die Spedition nämlich pleite, wird der Arbeitgeber des Fahrers und des Disponenten also zahlungsunfähig, so haften die Mitarbeiter für ihren Arbeitgeber. Fahrer und Disponent schulden die ausstehende Maut, und zwar gemäß Satz 2 der Vorschrift gesamtschuldnerisch i.S.d. §421 BGB: befürchtet der Staat also nur, von der Spedition die Maut nicht mehr zu bekommen, so kann er sich gleich an die Mitarbeiter wenden. Sie schulden stets die Maut für die Autobahnbenutzung und müßten dann versuchen, die Beträge von ihren Arbeitgebern erstattet zu bekommen.
Das also ist der deutsche Abzocke-Staat!
Grüße
Sven
interessanten Beitrag habe ich gelesen in der Datenbankinfo von transport-inside.com.
Es wird erwähnt, dass in bestimmten Fällen der Fahrer oder Disponent als Mautschuldner herangezogen werden können. Wörtlich hierzu :
§2 Mautschuldner. 1Mautschuldner ist die Person, die während der mautpflichtigen Benutzung von Bundesautobahnen
1. Eigentümer oder Halter des Motorfahrzeugs ist oder
2. über den Gebrauch des Motorfahrzeugs bestimmt oder
3. das Motorfahrzeug führt.
2/Mehrere Mautschuldner haften als Gesamtschuldner
Die Tragweite dieser Vorschrift ist möglicherweise nicht unmittelbar klar. Daß der Eigentümer oder Halter des "Motorfahrzeuges" Mautschuldner ist, das leuchtet noch ein: die Spedition entrichtet die Maut, wer die Musik bestellt, der zahlt. So weit, so gut. Interessanter sind die Punkte 2. und 3.: der Disponent der Spedition nämlich bestimmt über den Gebrauch des "Motorfahrzeuges", d.h. er bestimmt, wohin es fährt. Er ist also ebenfalls Mautschuldner. Noch interessanter aber ist der dritte Punkt: Das Fahrzeug führt der Fahrer. Der Mann, der auf dem Bock sitzt. Dieser ist ebenfalls Mautschuldner. In meinen Augen nichts weniger als ein Skandal:
Geht die Spedition nämlich pleite, wird der Arbeitgeber des Fahrers und des Disponenten also zahlungsunfähig, so haften die Mitarbeiter für ihren Arbeitgeber. Fahrer und Disponent schulden die ausstehende Maut, und zwar gemäß Satz 2 der Vorschrift gesamtschuldnerisch i.S.d. §421 BGB: befürchtet der Staat also nur, von der Spedition die Maut nicht mehr zu bekommen, so kann er sich gleich an die Mitarbeiter wenden. Sie schulden stets die Maut für die Autobahnbenutzung und müßten dann versuchen, die Beträge von ihren Arbeitgebern erstattet zu bekommen.
Das also ist der deutsche Abzocke-Staat!
Grüße
Sven