Habt ihr den neuen TÜV Bericht schon gelesen?

    • F8889 schrieb:

      [zum glück habe ich die dritte birne am auflieger noch nicht auf gebohrt.



      Jetzt sag nicht, dass das auch "verboten ist...[/quote]
      Ja.

      Ich hatte mal Schmitz angesprochen die Skandinavien Ausführung zu verbauen, ab Werk bekommst nur 2 rechts und 2 links.

      Früher war die Spurhalteleuchte auch verboten und beim Tüv haben wir sie abgeschraubt

      Es gibt welche haben die Bayern verbaut, nur weiß nach vorne und das rote schwarz.
    • Hier mal was der Tüv und Dekra schreibt zu LED

      Es gibt zwei Möglichkeiten, um auf LED-Kennzeichenbeleuchtung umzurüsten:

      1) Austausch des Leuchtmittels (konventionelle Soffitte) gegen eine LED-Soffitte.
      Diese Lösung ist die einfache und günstigste Lösung. Sie ist nicht zulässig. Die serienmäßige Kennzeichenbeleuchtung eines jeden Fahrzeugs hat eine Bauartgenehmigung, die auch für das Leuchtmittel gilt. Wird ein anderes Leuchtmittel eingesetzt, in diesem Fall also eine LED-Soffitte, erlischt diese Genehmigung mit allen daraus folgenden Konsequenzen. Eintragungen, Einzelabnahmen oder sonstige Ausnahmen sind nicht möglich, auch E-Prüfzeichen oder sonstiges auf den LED-Soffitten haben keinerlei Einfluss auf deren Zulässigkeit.


      2) Austausch der kompletten Kennzeichenbeleuchtungseinheit
      Hierbei wird die gesamte technische Einheit der Kennzeichenbeleuchtung getauscht, z.B. gegen die Beleuchtung anderer Fahrzeuge, die ab Werk über LED-Kennzeichenbeleuchtung verfügen. Diese Modifikation ist laut TÜV und Dekra zulässig, sofern eine sach- und fachgerechte Montage möglich ist. O-Ton Dekra: "Es ist darauf zu achten, dass die Anbringung den Bedingungen der Leuchten entspricht. Abstände und Leuchtwinkel können erheblich abweichen. Daher kann u.U. nur der Austausch einer herkömmlichen Leuchte gegen eine bauartgenehmigte LED-Leuchte am alten Einbauort Probleme bereiten."