"Grauzone" zwischen 2,8 und 3,5 t.

    • "Grauzone" zwischen 2,8 und 3,5 t.

      Zum Leidwesen deutscher Fahrer und Unternehmer mit 3,5-Tonnern gibt es ja (hoffentlich nicht noch für alle Zeiten!) das "Fahrpersonalgesetz", das die EU-Lenkzeitvorschriften von Fahrzeugen über 3,5 t auf solche über 2,8 t ausweitet, außer daß dort "nur" ein Fahrtenbuch (bzw. Kontrollblätter) zu führen ist. Warum wird von niemandem Druck auf den Gesetzgeber ausgeübt, dieses in der EU eimalige und völlig überflüssige Gesetz aus Vor-EU-Zeiten endlich abzuschaffen?
      Niemand kennt den Geltungsbereich dieses Gesetzes genau, selbst Polizisten nicht. Meines Wissens gilt es nur für angestellte Fahrer (eben "Fahrpersonal"), nicht jedoch für selbstfahrende Unternehmer.
      Könnte es nicht evtl. geltendem EU-Recht widersprechen und damit unwirksam sein und könnte nicht jemand, am besten ein fachkundiger Jurist, vor dem EGh auf Abschaffung klagen?
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)

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    • RE: "Grauzone" zwischen 2,8 und 3,5 t.

      Habe ich mal vor Jahren auf einer Infotafel zu den deutschen und EU-Sozialvorschriften in meiner damaligen Firma gelesen. Dort stand in etwa:"Das Fahrpersonalgesetz (eben diese dt. Sondervorschriften für über-2,8-3,5-Tonner) gilt nur für angestellte Fahrer, die EU-Sozialvorschriften (für über-3,5-Tonner) für alle Fahrer".
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)

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    • RE: "Grauzone" zwischen 2,8 und 3,5 t.

      Ach ja, auf die Schwachsinnsidee, für einen Tonnagebereich von 700 kg ein extra Gesetz zu machen bzw. es nicht abzuschaffen, können wohl nur deutsche Bürokraten kommen.
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    • RE: "Grauzone" zwischen 2,8 und 3,5 t.

      Hallo zusammen...

      Aktueller Auszug:

      Für das Fahrpersonalgewerbe gelten zweierlei gesetzliche Grundlagen:

      Das Arbeitszeitgesetz und die straßenverkehrsrechtlichen Sozialvorschriften.
      Fährt der Arbeitgeber selbst, so gelten für Ihn nur die straßenverkehrsrechtlichen Sozialvorschriften, also z.B. die EWG - Verordnung 3820/85, nicht aber das deutsche Arbeitszeitgesetz, da die EWG - Verordnung grundsätzlich für Fahrzeuge über 3,5 to. zulässigem Gesamtgewicht gilt, unabhängig von der Person des Fahrers, wohin gehend das Arbeitszeitgesetz nur für Arbeitnehmer gilt.

      Ich als Unternehmer kann doch arbeiten solange ich will. Wer will mir das verbieten?
      Nur meine Angestellten darf ich nicht länger arbeiten lassen oder gar dazu nötigen...
      Zumindest nicht offiziel :D
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!

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    • Hallo Mario,


      im Grunde genommen hast Du vollkommen Recht!

      Wie gesagt, das Arbeitszeitgesetz bezieht sich lediglich auf Arbeitnehmer!

      Die EWG - Verordnung 3820/85 regelt lediglich die Lenk- und Ruhezeiten für Fahrzeuge ab 3,5 to. Gesamtgewicht!
      Dabei ist es egal ob das Fahrzeug von einem angestellten Fahrer oder vom Unternehmer selbsdt gelenkt wird.

      Aus diesem Grund sind auch die meisten Kfz über 3,5 to. Gesamtgewicht, die der Güterbeförderung dienen, mit einem Fahrtschreiber, bzw. Kotrollgerät ausgerüstet.

      ...und wenn Kühltaxi (nur als Beispiel) 20Std. in seinem Passat Kombi von a nach b fährt und das täglich an 7 Tagen die Woche, dann verdient er damit gutes Geld - der Schlaf, den ja nunmal jeder vernünftige Mensch braucht, (der eine mehr, der andere weniger) könnte ihm in der Regel egal sein.

      Wer will denn die ganzen Urlaubsfahrer kontrollieren, wenn Sie aus der Nordheide, vollgepackt mit Kind und Kegel bis runter auf Silizien ballern und außer einer kleinen Pinkelpause nicht groß halten?
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    • Ich habe zwar 'nen Sprinter Kiesling Cityflitzer, aber geschenkt.
      Ich möchte zudem nicht nonstop fahren und damit andere gefährden, sondern nur ein bißchen mehr Freiheit vom deutschen Polizei- und Kontrollstaat. Ich wollte hier nur mal den Sinn oder Unsinn eines deutschen "Sondergesetzes" zur Diskussion stellen.
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    • Hey Andreas,

      lies mal bitte ein wenig zwischen den Zeilen bevor Du Dich angegriffen fühlst!

      Zitat: Ich wollte hier nur mal den Sinn oder Unsinn eines deutschen "Sondergesetzes"
      zur Diskussion stellen.


      Wer wollte hier etwas anderes tun... ?( ?( ?(
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