Zum Leidwesen deutscher Fahrer und Unternehmer mit 3,5-Tonnern gibt es ja (hoffentlich nicht noch für alle Zeiten!) das "Fahrpersonalgesetz", das die EU-Lenkzeitvorschriften von Fahrzeugen über 3,5 t auf solche über 2,8 t ausweitet, außer daß dort "nur" ein Fahrtenbuch (bzw. Kontrollblätter) zu führen ist. Warum wird von niemandem Druck auf den Gesetzgeber ausgeübt, dieses in der EU eimalige und völlig überflüssige Gesetz aus Vor-EU-Zeiten endlich abzuschaffen?
Niemand kennt den Geltungsbereich dieses Gesetzes genau, selbst Polizisten nicht. Meines Wissens gilt es nur für angestellte Fahrer (eben "Fahrpersonal"), nicht jedoch für selbstfahrende Unternehmer.
Könnte es nicht evtl. geltendem EU-Recht widersprechen und damit unwirksam sein und könnte nicht jemand, am besten ein fachkundiger Jurist, vor dem EGh auf Abschaffung klagen?
Niemand kennt den Geltungsbereich dieses Gesetzes genau, selbst Polizisten nicht. Meines Wissens gilt es nur für angestellte Fahrer (eben "Fahrpersonal"), nicht jedoch für selbstfahrende Unternehmer.
Könnte es nicht evtl. geltendem EU-Recht widersprechen und damit unwirksam sein und könnte nicht jemand, am besten ein fachkundiger Jurist, vor dem EGh auf Abschaffung klagen?
Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
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Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern....
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