Geteilte Ladung mit Überhang nach hinten

    • Original von scaniafan66
      Irgendwo muss doch deren Ruf herkommen.............


      Wen oder was meinst Du jetzt? Disponenten oder Dispoten? ?(

      Gruß
      vom Muck
      User, immer wachsam sein, fallt nicht auf jeden Blödsinn `rein! ;)

      Da Arbeit am Computer durstig macht, würde ich mich jetzt über einen Schluck kühler Buttermilch sehr freuen. :D
    • Original von MAN TGX 6x4
      Jetz mal nicht vom Thema abweiche Jungs und Mäddels,
      meine Frage war berechtigt, da wirschon mal großen Ärger mit geteilter ladung hatten. Ich war auch der Meinung das es geht meinte die Polizei aber anders. X( X( X( X(Kann man das irgendwo erlesen ihr Schärzkekse?

      Das ist jetzt echt der Witz! Du arbeitest bei nem Schwertransport Spedi und kennst dich mit deiner Materie nicht aus?
      Wenn du schon öfters mit der Miliz Probleme hattest dann frag die doch wo deren Problem war und schon hast du ne Antwort!
    • Also nachschlagen kann man am besten in der STVZO.
      Geteilte Ladung darf nicht überhängen !!! Das nennt die Behörde dann Wettbewerbsverzerrung. Du darfst den Tieflader auch nicht einfach auseinander ziehen. Dies ist nur erlaubt wenn es sich um ein Packstück handelt.
      Anders verhält es sich bei den Traktoren. Die LKW haben eine "Ausschubmöglichkeit" welche sich auf die max. Gesamtlänge eines Hängerzuges bezihet.
      Das ist etwas anderes.
    • Original von onkelp
      Also nachschlagen kann man am besten in der STVZO.
      Geteilte Ladung darf nicht überhängen !!! Das nennt die Behörde dann Wettbewerbsverzerrung. Du darfst den Tieflader auch nicht einfach auseinander ziehen. Dies ist nur erlaubt wenn es sich um ein Packstück handelt.
      Anders verhält es sich bei den Traktoren. Die LKW haben eine "Ausschubmöglichkeit" welche sich auf die max. Gesamtlänge eines Hängerzuges bezihet.
      Das ist etwas anderes.


      So endlich mal Einer mit Einschätzungsvermögen und Erfahrung. Vielen Dank das wollte ich auch hören. Das heißt nicht einmal 30 Zentimeter dürfen überhängen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MAN TGX 6x4 ()

    • Gemacht hab ich das auch schon, war mir bisher auch nicht bewußt das es nicht erlaubt ist. Dann dürfte man ja nicht mal zwei 7m lange Kisten auf einen Sattel packen !
      Der sicherste Weg arm zu bleiben ist ehrlich zu sein


      Wer mit Erdnüssen bezahlt, darf sich nicht wundern, dass nur Affen für ihn arbeiten!


      Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.
    • vergesst mal schnell das wort geteilte ladung.

      wenn die achslast der letzten achse nicht über schritten wird, kannst 5 mal teilen
      nach den bekannten regel.

      wo dann eine gen. fällig wird kann der von der behörde schwierigkeiten machen.

      geteilte ladung hat man meist im coil bereich oder betonteile oder granitblöcke wenn man die 40 to überschreitet.

      ebenfalls kann bei spaltband die unteilbare ladung aus mehreren ringen bestehen, die mit signode stahlbänder zu einem stück gebunden sind aus transporttechnisen
      gründen.

      transco kann da bestimmt mehr schreiben.

      also würdet ihr 2 lkws los schicken und jeder ladet 7 m a 10 to trapetzblech. ?( ?( ?(
    • Original von Granitteufel
      vergesst mal schnell das wort geteilte ladung.

      wenn die achslast der letzten achse nicht über schritten wird, kannst 5 mal teilen
      nach den bekannten regel.

      wo dann eine gen. fällig wird kann der von der behörde schwierigkeiten machen.

      geteilte ladung hat man meist im coil bereich oder betonteile oder granitblöcke wenn man die 40 to überschreitet.

      ebenfalls kann bei spaltband die unteilbare ladung aus mehreren ringen bestehen, die mit signode stahlbänder zu einem stück gebunden sind aus transporttechnisen
      gründen.

      transco kann da bestimmt mehr schreiben.

      also würdet ihr 2 lkws los schicken und jeder ladet 7 m a 10 to trapetzblech. ?( ?( ?(

      Im Normalfall sieht es so aus.