Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern

    • Krischan schrieb:

      Moin liebe Gemeinde,

      ich bin gerade über dieses Gesetz gestolpert. Ist vielleicht auch hier für den Einen oder Anderen von Interesse.

      11.07.2012
      Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern
      Ist bei diesem Link Nr. 4


      Das ist ein EU Gesetz und greift bei selbständigen Fahrern die es laut Gesetz wieder in Deutschland nicht gibt!

      Es hat nichts mit dem Selbstfahrenden TU zu tun oder der TU oder Spedi der auch wie Tommy Gera mal selbst sich auf die Kiste hockt einen Tag!
    • Vielleicht ist dass gemeint

      Zeitlimit für Selbstfahrer,

      Am 1.11.2012 ist das Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbstfahrenden Unternehmern in Kraft getreten.

      Die Arbeitszeit von selbstfahrenden Unternehmern mit eigenem Fahrzeug ist da geregelt.

      Sie müssen sich an Lenk und Ruhezeiten und an Arbeitszeitvorschriften halten.

      Die Regelarbeitszeit darf 48 Stunden pro Woche nicht übersteigen.

      Ein Selbstfahrer darf aber bis 60 Stunden verlängern, muss aber innerhalb von vier Kalendermonaten einen Durchschnitt von 48 Stunden nachweisen.

      Allgemeine Bürotätigkeit Bereitschafszeit werden nicht gezählt.

      Die Arbeitszeiten müssen täglich aufgezeichnet werden und zwei Jahre aufbewahrt werden. :cursing:

      Verstöße werden mit Bußgeldern von 5000 bis 10000 Euro belegt. :cursing: :cursing:
    • habe mal angerufen.

      was ist wenn ich morgens 3 stunden mit dem stapler handiere, dann 2 std reifen nach schneide.

      wenn du das so dokomentierst bekommst unterwegs ärger.

      da ich 60 std die woche voll hab kann ich samstags keinen lkw waschen, ja wenn du die karte am privatgelände drin lässt, bekommst du ärger unterwegs.

      ich muss nicht mal die pause nach ziehen von freitags bis montags, genau so wenig dann einen schein ausfüllen.



      wer als tu oder selbstfahrer mit dem gesetz in konflickt gerät ist selbst schuld.
    • JA ist ja schön Granny, daß man als selbständiger TU die gesetzlichen LuRz so schön umgehen kann, aber es kann nicht Sinn der Sache sein, daß selbständige TU nach 8 Std. Staplerfahren und Büro noch 9 Std. lenken dürfen, dann wieder 10 Std. Buchhaltung, 1 Std. schlafen und dann wieder freie Fahrzeit haben und als rollende Zeitbombe total verpennt auf der Straße rumeiern.
      Das versucht man durch dieses neue Gesetz halt in den Griff zu kriegen. Ob das in der Praxis funktioniert, steht auf einem anderen Blatt.
    • gelöschter User 5 schrieb:

      Es hat nichts mit dem Selbstfahrenden TU zu tun oder der TU oder Spedi der auch wie Tommy Gera mal selbst sich auf die Kiste hockt einen Tag!


      Was Du alles so weist Hermann :D :D :D

      Hatte gestern das Vergnügen zu Rhenus/VW Chemnitz in die Kauffartei zu dürfen. Hatte die Ware am Vortag nach 3 Stunden vergeblichen Wartens wieder mitgenommen und bei mir eingelagert. Gestern wurde es dann irgendwie eilig mit der Sendung :D . Also erneut zugestellt und 19 Uhr dort gewesen. Nix mit dringend "Wir rufen Sie an". Also 20 Uhr wieder höflich nachgefragt und "freundliche" Antwort bekommen, das mein Auto auf 21:30 Uhr frühestens steht. Habe ich der Dame gesagt, das ich aber nach 21 Uhr nicht mehr da sein werde. Hat sie mir anfangs nicht geglaubt und nur geschmunzelt, bis ich sie darauf hingewiesen habe, das ich das am Vortag genauso gehandhabt habe und es keine 3. Zustellung geben wird, sondern ich ihr dann meine Adresse in Gera gebe. 20:57 Uhr hat Handy gebimmelt, 21:04 Uhr stand in an Tor 3 und 21:19 Uhr war ich wieder draußen. 2 Fahrten nach Chemnitz, insgesamt 5 Stunden Wartezeit und das ganze für 5 Stellplätze :thumbsup:

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • sofaspediteur schrieb:

      JA ist ja schön Granny, daß man als selbständiger TU die gesetzlichen LuRz so schön umgehen kann, aber es kann nicht Sinn der Sache sein, daß selbständige TU nach 8 Std. Staplerfahren und Büro noch 9 Std. lenken dürfen, dann wieder 10 Std. Buchhaltung, 1 Std. schlafen und dann wieder freie Fahrzeit haben und als rollende Zeitbombe total verpennt auf der Straße rumeiern.
      Das versucht man durch dieses neue Gesetz halt in den Griff zu kriegen. Ob das in der Praxis funktioniert, steht auf einem anderen Blatt.

      dumme frage, bist du ein altkomunist?

      so gesetze hat man in der ddr gegen private gemacht.

      wenn nicht plädiere ich dafür das ein gesetz kommt, wenn du 5 minuten länger als die 8 std im büro warst, im kohlenkeller zu übernachten hast.

      als fußgänger oder kraftfahrer bis du dann eine gefahr. für die allgemeinheit.

      wo liegt jetzt der unterschied drin, ich setze mich 2 auf den stapler und wenn due soweit gebracht hast läufst 2 std. hinter dem rasenmäher her?
    • Um das mal auf ein vernünftiges Niveau (oder wie heißt die Creme) zu bringen:

      Beim auslesen der Karte schreit das Proggi immer wegen der Arbeitszeit, dabei ist die Bürotätigkeit noch nicht einmal erfasst.

      Andererseits achte ich sehr penibel auf die Einhaltung von L+R (da hat Sofa was verwechselt, es ging um Arbeitszeit) und ich behaupte unterwegs fitter bzw. ausgeschlafener zu sein als so manche "Kollegen" auf der Bahn. Hat was mit Selbsteinteilung und dem Bewusstsein seiner persönlichen Grenzen zu tun.

      Ich will mir oder anderen doch nichts antun weil ich mich überschätzt habe!
    • @ gelöschter User 4

      Vielleicht hast du etwas nicht verstanden.

      Du musst deine Lenkzeit und deine Arbeitszeit (Büro) nachweisen.

      Die darf im Durchschnitt nicht über 48 Stunden pro Woche liegen.

      Das die EU Gesetze vorgibt ohne sinn und verstand, das ist bekannt.

      Wie gehst du aber mit denn Gesetz um, ist die Frage.

      Es ist nun mal da.

      Wie zeichnet man auf, wie einen Nachweis führen, das ist die Frage.