Geschwindigkeitsbegrenzer entfernen Tipps??

    • Geschwindigkeitsbegrenzer entfernen Tipps??

      Hallo ,
      ich habe einen MAN als Sonderlkw Wohnmobil und benötige daher eigentlich keinen Geschwindigkeitsbegrenzer. MAN weigert sich aber diesen raus zu nehmen. Wo kann ich dies machen lassen nähe Kiel möglichst.

      Lieben Gruß + Danke für die Antworten

      Pritt32
    • Sicher das du den nicht brauchst ?

      Nicht nur LKW unterliegen einer gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit. Das Betrifft auch Busse und andere Fahrzeuge die eine gewisse Gewichtsgrenze überschreiten und wenn MAN sich weigert ihn auszubauen werden die schon ihre Gründe haben. Wenn er nicht erforderlich gewesen wäre hätten sie ihn auch ja bei der Fertigung des KFZ gleich weglassen können.

      Oder ist MAN mittlerweile wie Daimler bei den PKWs, wo man Zuschläge zahlen muss wenn man ein Extra nicht haben will ( es muss ja noch ausgebaut werden ) ?
    • Tempobegrenzer

      Zum einen, Herr Casio..., eine Frage an und für sich kann nicht illegal sein.
      Zum zweiten...., meine Beweggründe mögen sich Ihnen auf den ersten Blick nicht erschließen, das ist mir dann -mit Verlaub- auch egal!
      Zum dritten...., ich bin glücklicherweise alt genug um die Legaltät oder Illegalität meines Handelns zu erkennen und vor allem selbst zu verantworten!

      Meine Frage bleibt bestehen....,den Herren "Hobbyfahndern" zum Trotz!
      Ali :-) Kerim :-) Bey :-))
    • So Ihr "Hobbyfahnder" jetzt habt Ihr den Herrn aber verärgert.

      So eine Software gibt es nicht auf dem freien Markt denn sonst hätte der Begrenzer überhaupt keinen Sinn.
      Die Begrenzer werden von einer Fachwerkstatt eingestellt und das darf auch nicht jeder Monteur machen. Dieser haftet dafür mit seiner Unterschrift auf den Prüfunterlagen.

      Ich hoffe ich konnte helfen
    • Die Diskusion um das Wohnmobil hatte ich auch schon mal, Wohnmobile unterliegen unabhängig des Gewichts nicht dem Tempolimit, linke Spur 120 ist legal, auch bei 3 Spuren.
      Das das weglassen des Begrenzers bei einer modernen volldigitalen Motorelektronik kompliziert bis unmöglich ist, ist ja wohl klar, das man die aber nicht von Anfang an deaktivieren kann oder will, verstehe ich nicht.

      Versuch mal über Ingenieursverbände oder den Tüv ne Liste mit (Tacho-)zertifizierten Prüfingenieuren zu bekommen & meld Dich dann bei enen direkt.
    • Ich bin ja kein experte was Wohnmobile angeht und deswegen hab ich mal kurz schlau gemacht. Zumindest klingt es unlogisch das Wohnmobile bei der Geschwindigkeitsbegrenzung unten durchfallen. Und was ich bei ADAC gefunden habe bestätigt meine Vermutung. Wenn man mit einem Wohnmobil ( unabhängig vom Gewicht ) mit 120 "legal" auf der Überholspur fahren darf, warum wurde denn dann am 1.April 2005 die Geschwindigkeitsbegrenzung, für Wohn-KFZ mit einem zGG 3,5t bis 7,5t, von 80 km/h auf 100 km/ heraufgesetzt ?

      Hier der Auszug vom ADAC :

      Deutschland: Tempo 100 für schwere Wohnmobile ab 1. April (3/2005)


      Es ist kein Aprilscherz: Zum 1.4.2005 wird die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit für Wohnmobile mit mehr als 3,5 bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrstraßen von bislang 80 km/h auf 100 km/h angehoben. Damit wird einer langjährigen Forderung des ADAC entsprochen. Fahrzeuge dieser Gewichtsklasse, die als "So. Kfz Wohnmobil" zugelassen sind und auch tatsächlich 100 km/h schnell fahren können, sind hinsichtlich ihres Fahrverhaltens und Bremsvermögens auf einem technisch hohen Niveau. Dies belegt nicht nur eine Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen, sondern macht sich auch in der Unfallstatistik dieser Fahrzeugart positiv bemerkbar.

      Im Rahmen eines bis Ende 2009 befristeten Versuches soll nun erforscht werden, ob die Anhebung des Tempolimits eine Verbesserung des Verkehrsflusses bringt und deshalb auf Dauer gesetzlich vorgesehen werden soll. Betroffenen hiervon sind derzeit etwa 53.000 Fahrzeuge. Anders als bei der Ausnahmeregelung für Gespanne, die seit 1998 Tempo 100 ermöglicht, ist für Wohnmobile weder eine gesonderte Überprüfung noch eine Kenntlichmachung durch Aufkleber erforderlich. Dieser Verzicht auf einen bürokratischen Aufwand spart Wohnmobilbesitzern viel Geld und ist deshalb aus Sicht des ADAC zu begrüßen. Aber Achtung: Die angehobene Geschwindigkeitsbegrenzung ist auf Deutschland beschränkt; sie gilt hier auch für ausländische Wohnmobile bis 7,5 Tonnen.

      Durch die Ausnahmeverordnung soll den Fahrern schwerer Wohnmobile insbesondere die Möglichkeit gegeben werden, die auf 80 km/h begrenzten Lkw überholen zu können. In diesem Zusammenhang regt der ADAC eine Änderung des Verkehrszeichen 277 an, das ein Überholen durch alle Kfz über 3,5 t - ausgenommen Pkw und Kraftomnibusse - verbietet. Konsequenter Weise sollten von diesem "Lkw-Überholverbot" auch die 100 km/h schnellen Wohnmobile und Gespanne ausgenommen werden.

      Quelle :
      adac.de/ReiseService/Camping/C…ourcePageID=8354%230&TL=2

      Soviel zum Thema Geschwindigkeitsbegrenzung für Wohn-KFZ.
    • "Zumindest klingt es unlogisch das Wohnmobile bei der Geschwindigkeitsbegrenzung unten durchfallen."

      Das ist absolut gar keine Frage, wir hatten uns mal schlau gemacht vor ca 7-8 Jahren & waren damals zu dem Schluß gekommen, daß dem so ist & hatten da auch praktisch keine Probleme.

      Vielleicht gab es da zwischendrin durch die ach so geniale EU nochmal ne Änderung? Oder wir hatten einfach nur Glück, daß keiner drauf gekommen ist...