Genehmigung für Überhöhe

    • Genehmigung für Überhöhe

      Hallo zusammen,

      wir werden in Zukunft Transporte durchführen, bei denen die Fahrzeughöhe ca 411 cm erreichen wird.
      Für diese Transporte benötigt man einen "Bescheid für die Durchführung von Großraum- und / oder Schwerverkehr/ über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und / oder Gewichten".

      Bekomme ich diesen Antrag beim Straßenvekehrsamt?

      Muss dieser Antrag für jedes einzelne Fahrzeug das diese Strecke mit Überhöhe fährt ausgefüllt werden?

      Und muss für jede Relation solch ein Bescheid ausgefüllt werden?

      Wäre euch dankbar für eure hife.

      Gruß

      MrMiata
    • der erste Weg zum örtlichen Strassenverkehrsamt, Regierungspräsidenten kann schon helfen.

      Bei 4.11m, also allem was über das normale Brückenmass hinausgeht wirst Du die Strecke erst mal individuell je Tour untersuchen müssen. Dafür gibt es Programme, die sich die Profis kaufen....

      So mal eben Pauschal XXXXL Transporte geht nicht. Dabei ist Deutschland im Vergleich zu unseren Nachbarländern eher liberaler.

      Da musst Du Dich richtig tief einarbeiten.

      Viel Spass
    • Hallo,

      das ist ein sehr interessantes Thema, zumal ich auf Grund meiner beruflichen Vergangenheit damit tagtäglich zu tun hatte.
      Erste Frage daher: Bei welcher Gemeinde/Verwaltung soll die Ausnahmegenehmigung beantragt werden?
      Falls Du für ein großes spanisches Unternehmen im Kölner Raum fahren sollst: Vergiss die Genehmigung, sie wird nicht erteilt, da es sich um teilbare Ladungen handelt. Das Regierungspräsidium Köln zum Beispiel erteilt nur noch Einzelgenehmigungen für nicht teilbare Ladungen (z.B. einen Bagger o.ä.).
      Dazu kommt, dass selbst wenn Du eine solche Genehmigung erhälst, diese für eine ganz bestimmte Strecke erteilt wird. Ladungsverkehr bzw. wechselnde Abladestellen sind somit nicht möglich. Dazu kommt noch, dass Du mit dieser Genehmigung nicht im EU-Ausland fahren darfst (in NL kostet diese Überhöhe 400,- Strafe und Fahrzeug muss stehen bleiben, eigene Erfahrung...).

      Also: Überhöhe wird nur noch in Ausnahmefällen genehmigt. Und solltest Du Tautliner oder Curtainsider (z.B. Mega-Combis) ziehen wollen: No Way....
      Einzige Möglichkeit diese Auflieger zu ziehen: TGL-Zugmaschine mit 12to.-GG, damit hast du eine Ausattelhöhe von 85cm, somit kommst du auf 4m. Mit Aufsattelhöhe von 90-100cm kannst du die Dinger besser stehen lassen.

      Gruss
      Dosenschubser aus Leidenschaft, Karusselbremser aus Erfahrung
    • Ergänzend zu den Beiträgen:

      Anträge für Ausnahmegenehmigungen sind bei der örtlichen unteren Verkehrsbehörde zu stellen.

      Bei der Höhe kommt es nicht auf das Ladegut und die technische Machbarkeit an, sondern einfach nur darauf, daß du 4,11m benötigst. Du kannst sehr wohl Dauergenehmigungen für dieselben Güter auf denselben Strecken (auch mit mehreren Abladestellen) erhalten. Teilbare Ladung wird erst einmal nicht abgefragt (zumindest in Ba-Wü). Ansonsten Einzelgenehmigung beantragen und entsprechend verlängern lassen.
      BAB's in D werden generell auf 4,25m durchgehend genehmigt, auf den meisten Strecken sind auch 4,40m auf Einzelantrag möglich. Untergeorndete Straßen müssen geprüft werden.

      Ja nach Bundesland wollen die Behörden eine genauere Differenzierung des Ladeguts wissen (anstatt Baumaschinen muss z.B. Bagger Typ... benannt werden)

      Im Ausland gibt es sehr unterschiedliche Regelungen und Handhabungen bzgl. Überbreite und -höhe.
    • Original von hurgler0815
      Anträge für Ausnahmegenehmigungen sind bei der örtlichen unteren Verkehrsbehörde zu stellen.

      Sorry, aber meines Wissens nach kannst Du zu keiner "unteren Verkehrsbehörde" gehen. Beantragt werden solche Genehmigungen immer beim zuständigen Regierungspräsidium. Es mag so sein, dass die "untere Verkehrsbehörde" die Sache bearbeitet, aber beantragt und ausgestellt werden diese Dokumente vom zuständigen Landrats- oder Ordnungsamt.
      Bei der Höhe kommt es nicht auf das Ladegut und die technische Machbarkeit an, sondern einfach nur darauf, daß du 4,11m benötigst. Du kannst sehr wohl Dauergenehmigungen für dieselben Güter auf denselben Strecken (auch mit mehreren Abladestellen) erhalten. Teilbare Ladung wird erst einmal nicht abgefragt (zumindest in Ba-Wü). Ansonsten Einzelgenehmigung beantragen und entsprechend verlängern lassen.

      Sorry, Einspruch:
      Als erstes wird das Ladungsgut und die technische Machbarkeit abgefragt. Ausnahmegenehmigungen werden nur ausgestellt, wenn die Ladung nicht teilbar ist (z.B. bei großen Maschinenteilen). Handelt es sich z.B. Automobilteile in Boxen, also "normales" und damit teilbares Gut, gibt es keine Genehmigung (Nachfrage beim RP Köln, Düsseldorf, Dortmund, Hannover, Frankfurt und noch einigen anderen).
      BAB's in D werden generell auf 4,25m durchgehend genehmigt, auf den meisten Strecken sind auch 4,40m auf Einzelantrag möglich. Untergeorndete Straßen müssen geprüft werden.

      Noch ein Einspruch: Die benötigte Höhe muss genau angegeben werden, sie ist neben der genauen Streckenbezeichnung ein wichtiges Entscheidungskriterium. Das gilt sowohl für Einzel- wie auch für Dauergenehmigungen.
      Ja nach Bundesland wollen die Behörden eine genauere Differenzierung des Ladeguts wissen (anstatt Baumaschinen muss z.B. Bagger Typ... benannt werden)

      Diese Angabe wird verlangt bei einem einzelnen Schwertransport, ebenso die Angabe der zu befahrenden Strecke.
      Im Ausland gibt es sehr unterschiedliche Regelungen und Handhabungen bzgl. Überbreite und -höhe.

      In den angrenzenden Ländern müssen solche Genehmigungen ebenfalls in jedem Einzelfall beantragt werden, es werden keine Dauergenehmigungen für ausländische Speditionen erteilt (NL und B z.B.).

      Kurzum: Willst Du z.B. im Kombiverkehr Schiene/Strasse Ladeeinheiten vom Bahnhof zum Kunden und zurück fahren und diese haben bauart- und fahrzeugbedingt eine Höhe von 4,11m so kannst Du das vergessen, dafür gibt es zumindestens in Köln und Duisburg z.B. keine Genehmigung, das diese Ladungen auch anders verteilt werden können oder es andere technische Mittel gibt um im gesetzlich zulässigen Rahmen zu bleiben (Auskunft des RP Köln, Ordnungsamt, Sachstelle für den gewerblichen Güterkraftverkehr).
      Dosenschubser aus Leidenschaft, Karusselbremser aus Erfahrung
    • Original von Knetepappi
      Original von hurgler0815
      Anträge für Ausnahmegenehmigungen sind bei der örtlichen unteren Verkehrsbehörde zu stellen.

      Sorry, aber meines Wissens nach kannst Du zu keiner "unteren Verkehrsbehörde" gehen. Beantragt werden solche Genehmigungen immer beim zuständigen Regierungspräsidium. Es mag so sein, dass die "untere Verkehrsbehörde" die Sache bearbeitet, aber beantragt und ausgestellt werden diese Dokumente vom zuständigen Landrats- oder Ordnungsamt.

      Beantragt wird die Genehmigung normalerweise wegen der guten Beziehungen bei deiner zuständigen örtlichen Verkehrsbehörde deines Landkreises. Diese frägt dann alle in Frage kommenden Stellen für den Transport ab und erteilt die Genehmigung

      Bei der Höhe kommt es nicht auf das Ladegut und die technische Machbarkeit an, sondern einfach nur darauf, daß du 4,11m benötigst. Du kannst sehr wohl Dauergenehmigungen für dieselben Güter auf denselben Strecken (auch mit mehreren Abladestellen) erhalten. Teilbare Ladung wird erst einmal nicht abgefragt (zumindest in Ba-Wü). Ansonsten Einzelgenehmigung beantragen und entsprechend verlängern lassen.

      Sorry, Einspruch:
      Als erstes wird das Ladungsgut und die technische Machbarkeit abgefragt. Ausnahmegenehmigungen werden nur ausgestellt, wenn die Ladung nicht teilbar ist (z.B. bei großen Maschinenteilen). Handelt es sich z.B. Automobilteile in Boxen, also "normales" und damit teilbares Gut, gibt es keine Genehmigung (Nachfrage beim RP Köln, Düsseldorf, Dortmund, Hannover, Frankfurt und noch einigen anderen).

      Normales Gut (z.B. Sammelgut) ist schon klar, Maschinenkörper und Zubehör gibt es eine Genehmigung, wenn nur ein Teil der Ladung die Höhe erreicht

      BAB's in D werden generell auf 4,25m durchgehend genehmigt, auf den meisten Strecken sind auch 4,40m auf Einzelantrag möglich. Untergeorndete Straßen müssen geprüft werden.

      Noch ein Einspruch: Die benötigte Höhe muss genau angegeben werden, sie ist neben der genauen Streckenbezeichnung ein wichtiges Entscheidungskriterium. Das gilt sowohl für Einzel- wie auch für Dauergenehmigungen.

      Hast du Recht. Ich wollte damit ausdrücken, daß es bis 4,25m für alle BAB in D problemlos eine Genehmigung gibt (Dauer- und Einzelfahrtgenehmigung)

      Ja nach Bundesland wollen die Behörden eine genauere Differenzierung des Ladeguts wissen (anstatt Baumaschinen muss z.B. Bagger Typ... benannt werden)

      Diese Angabe wird verlangt bei einem einzelnen Schwertransport, ebenso die Angabe der zu befahrenden Strecke.

      Stimmt. Früher gab es diese Wischi-Waschi-Bezeichnungen für das Transportgut (also z.B. Bau- oder Landmaschinen). Wenn due regelmässig dieselbe Ware beförderst, kannst du die auch genau spezifizieren.

      Im Ausland gibt es sehr unterschiedliche Regelungen und Handhabungen bzgl. Überbreite und -höhe.

      In den angrenzenden Ländern müssen solche Genehmigungen ebenfalls in jedem Einzelfall beantragt werden, es werden keine Dauergenehmigungen für ausländische Speditionen erteilt (NL und B z.B.).

      Das ist leider nicht ganz richtig. Du kannst sehr wohl auch im Ausland (auch in B und NL) Dauergenehmigungen beantragen und auch genehmigt bekommen. Meist sind diese Genehmigungen fahrzeug- oder kombinationsgebunden.

      Kurzum: Willst Du z.B. im Kombiverkehr Schiene/Strasse Ladeeinheiten vom Bahnhof zum Kunden und zurück fahren und diese haben bauart- und fahrzeugbedingt eine Höhe von 4,11m so kannst Du das vergessen, dafür gibt es zumindestens in Köln und Duisburg z.B. keine Genehmigung, das diese Ladungen auch anders verteilt werden können oder es andere technische Mittel gibt um im gesetzlich zulässigen Rahmen zu bleiben (Auskunft des RP Köln, Ordnungsamt, Sachstelle für den gewerblichen Güterkraftverkehr).


      Das ist richtig, da die max. Höhe bei den genormten Kombi-Ladebehältern 3m nicht übersteigt.

      Damit wir uns richtig verstehen:
      wenn ein Transport eine Überhöhe von 4,11m besitzt und ständig neue Routen ausserhalb der BAB zu befahren sind, muss in jedem Fall jedesmal eine Einzelgenehmigung beantragt werden, die dann die kpl. Route beinhalten muss, selbst wenn für Teilstücke dazwischen eine Dauergenehmigung besteht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von hurgler0815 ()

    • Original von Scania 580Einfachste Möglichkeit:
      11. Gebot beachten........................(nicht erwischen lassen!!) und solange nix passiert (mußt halt mit Hirn fahren und nicht gleich in eine 3,70er Unterführung........wirds wohl auch die billigste sein!Immer nach dem Motto Frechheit siegt :D :D


      Naja, da sage ich nur soviel zu:
      es nützt nix nur mit Hirn zu fahren, die Trachtengruppe hat auch ein solches. Kleines Beispiel:
      Actros Megaspace, Oberkante Dachspoiler 3,98, wenn da der Auflieger noch drüber steht fällt das auch den Ordnungshütern auf. Und dann wird es teuer..... sehr teuer.

      Ich lasse niemanden mit Überhöhe fahren der nicht eine passende Genehmigung vorweisen kann. Und das kann ich auch den Kunden klar machen, sowas kostet halt.
      Und wer da nicht mitspielen will, für den fahren wir halt nicht.
      Was ist wohl billiger? Ein wenig mehr bezahlen für "zugelassene" Fuhren oder des öfteren aus dem Verkehr gezogen wreden und unterwegs umladen ?

      Wer darüber nachdenken kann hat Hirn......
      Dosenschubser aus Leidenschaft, Karusselbremser aus Erfahrung
    • Original von Scania 580
      Einfachste Möglichkeit:

      11. Gebot beachten........................(nicht erwischen lassen!!) und solange nix passiert (mußt halt mit Hirn fahren und nicht gleich in eine 3,70er Unterführung........wirds wohl auch die billigste sein!

      Immer nach dem Motto Frechheit siegt :D :D


      Und die HAFTUNG im Falle eines Schadens/Unfall?

      Das wird für Verlader, Unternehmer und Fahrer als Vorsatz ausgelegt.....und damit wird jede Versicherung eine Schadensregulierung jeglicher Art ablehnen bzw. die Verantwortlichen dann in persönlichen Regress nehmen!

      Leute, Leute.....
    • ich würde an deiner Stelle zusammenrechnen wieviele Transporte du im Jahr machen möchtest und anschl. mir die Frage stellen: Einzelgenehmigungen oder Dauergenehmigung zu beantragen.

      Bei Dauergenehmigung verweise ich auf die Gen. nach § 70 und die 29., damit du für Überbreite, Überhöhe und Übergewicht (bis 44 to) und wenn du einen ausziehbaren Tieflader hast und die Ladung nicht teilbar ist, nicht immer zu den Behörden rennen mußt