Genehmigung für einmaligen Transportauftrag?

    • Genehmigung für einmaligen Transportauftrag?

      Guten Tag,

      ich hoffe sehr das man mir hier weiter helfen kann. Vorweg, ich bin nur ein Junger Typ mit einem Anhängerschein(BE), der gerne mal einen schweren Anhänger ziehen will(Mein PKW darf nur 2t ziehen).
      Folgender Sachverhalt: Ich könnte einen Anhänger von einer Firma zu einer Messe transportieren und diesen ein paar Tage später wieder zurück bringen. Ich bin Selbstständig, habe aber außer ein paar Aushilfsjobs, die ich früher mal als Sprinterfahrer hatte, gar nicht mit dem Transportgewerbe zu tun. Ich müsste mir dafür einen Bus mieten. Ich habe über die IHK raus gefunden, das ich schon mal keine LKW-Module haben muss, weil das wohl nicht für die Klasse BE gilt. Aber was ist mit dem Gewerblichen Güterverkehr? Läuft das unter Werksverkehr und muss ich diesen vorher anmelden, weil ich das Teil dort auch aufbaue, oder brauche ich so eine Erlaubnis? Ist ein Anhänger denn Überhaupt ein Güter? Diese Erlaubnis braucht man ja für Güter die man transportiert, der Anhänger, ist ja so zu sagen der Messestand.

      Was sind die Konsequenzen wenn ich es ohne Erlaubnis mache und wird mir die weiterfahrt untersagt, wenn ich offen und ehrlich sage, das ich nicht so genau weiß das ich sowas überhaupt brauche, weil ich ja nur einen Anhänger durch die gegen fahren wollte?

      Lenk & Ruhezeiten müsste ich wohl auf jeden Fall mit einem Kontrollblatt dokumentieren?
    • ich sagsmal einfach so, Wenn Du in dem Sektor mitspielen willst, brauchst Du wissen !!



      ThomasEichhorst schrieb:

      Guten Tag,

      ich hoffe sehr das man mir hier weiter helfen kann


      Sicher
      Vorweg, ich bin nur ein Junger Typ mit einem Anhängerschein(BE), der gerne mal einen schweren Anhänger ziehen will(Mein PKW darf nur 2t ziehen).
      Folgender Sachverhalt: Ich könnte einen Anhänger von einer Firma zu einer Messe transportieren und diesen ein paar Tage später wieder zurück bringen. Ich bin Selbstständig, habe aber außer ein paar Aushilfsjobs, die ich früher mal als Sprinterfahrer hatte, gar nicht mit dem Transportgewerbe zu tun. Ich müsste mir dafür einen Bus mieten.
      da wäre ich mir nicht so sicher da Du gewerblich transportierst
      habe über die IHK raus gefunden, das ich schon mal keine LKW-Module haben muss, weil das wohl nicht für die Klasse BE gilt.
      da wäre ich mir nicht so sicher
      Aber was ist mit dem Gewerblichen Güterverkehr? Läuft das unter Werksverkehr und muss ich diesen vorher anmelden, weil ich das Teil dort auch aufbaue, oder brauche ich so eine Erlaubnis? Ist ein Anhänger denn Überhaupt ein Güter? Diese Erlaubnis braucht man ja für Güter die man transportiert, der Anhänger, ist ja so zu sagen der Messestand.
      Nein, es ist nicht Werkverkehr Da es Dein Unternehmen nicht herstellt. Nein, Es ist nicht Messeverkehr Da Du es nicht selbst als Messestand betreibst bzw Dein Unternehmen.
      Was sind die Konsequenzen wenn ich es ohne Erlaubnis mache und wird mir die weiterfahrt untersagt, wenn ich offen und ehrlich sage, das ich nicht so genau weiß das ich sowas überhaupt brauche, weil ich ja nur einen Anhänger durch die gegen fahren wollte?

      Konsequenzen ??
      1. Du wirst Arm
      2. für fehlende Genehmigung für das Betreiben des gew. Güterverkehres werden zw, 750€ und 7500€ pro Fahrt aufgerufen
      3. das Kontrollgerät ist ab 3500 kg zGG erforderlich. Rechne mal mit ca 1000€ pro Tag
      4. Dummheit und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.



      Lenk & Ruhezeiten müsste ich wohl auf jeden Fall mit einem Kontrollblatt dokumentieren?
      [/quote]
    • 1. Stufe mündlich d.h. auf Ehrenwort :) sofern der Betroffene Ehre hat ( da der Betroffene aber Lügen darf......... )
      2. Stufe schriftlich durch Sicherstellung der Fahrzeug-und Frachtpapiere ( so läuft es meistens ) gegen Quittungsbeleg
      3. Stufe ist dann schon die Unterbindung der Weiterfahrt z.B. durch Anwendung einer Radklaue, Sicherungskette o.ä
      4. Stufe ist dann die Sicherstellung des Fahrzeuges bei Abschleppdienst oder Verwahrplatz
      5. Stufe ist die Beschlagnahme des Fahrzeuges, auch mit Ladung

      entstehende Kosten muss der Betroffene ersetzen
    • Naja, über 3,5 t ist's "echter" Güterverkehr mit allem Pipapo inkl. Kontrollgerätepflicht und nicht ab. ;)
      Ist aber hier so oder so gegeben.

      Bei den Modulen bzw. Quali allgemein sage ich aber die braucht er definitiv nicht. Ist nur bei "Alt-BE"-Fahrzeugkombinationen je nach Interpretation nötig (ein EuGH-Urteil dazu gab's leider noch nicht) und eine solche liegt hier keinesfalls vor.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)